Alles klar. Danke!
Quoka Betrug - schwarze, original verpackte PS4
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Ich habe heute von der Staatsanwaltschaft Köln die ladungsfähige Adresse erhalten. Wie geht es nun weiter, bzw. wie leite ich genau ein Mahnverfahren ein?
grüße -
hier
smartlaw.de/rechtstipps/behoer…erichtliche-mahnverfahren
ist das Mahnverfahren ein bisschen ausführlicher geschildert
und hier caritas.de/hilfeundberatung/on…eratung/faq/mahnverfahren
nochmal.
Zum Vokabelverständnis nebenbei: Schuldner ist der, der (Geld) schuldet
und Gläubiger ist der, der glaubt, dass er was bekommt -
Okay, wahrscheinlich ist es besser, wenn ich das direkt bei der gerichtlichen Vertretung meines Bundeslandes direkt vor Ort kläre.
Kommen zudem noch Kosten auf mich zu? -
mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.htm
und diese Kosten müssen dann dem Schuldner gleich weitergeleitet, mitberechnet werden. -
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Ich bin gerade dabei, den Mahnantrag online auszufüllen, bin mir aber bei ein paar Angaben unsicher.
Brauche ich einen gesetzlichen Vertreter? (das gleiche gilt auch für den Schuldner)
Ist es ein reguläres Mahnverfahren?
Es müsste Kat.Nr.11 (Kaufvertrag) sein!
Was gebe ich bei Anspruch ein? Mahnung, Schreiben, Rechnung?
Bei Rechnungsnr. o.ä.:gebe ich einfach die Quoka Anzeigenummer an.
Welche Daten gebe ich bei Anspruch "von...bis" an? -
Help anyone?
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Für ein ziviles Mahnverfahren brauchst Du erstmal keinen Anwalt.
Erst wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, sodaß Du eine Klage am Amtsgericht einreichen musst, solltest Du einen Anwalt beauftragen.
Wenn Du mit dem Ausfüllen des Antrages auf einen Mahnbescheid nicht klarkommst, kannst Du zu Deinem zuständigen Amtsgericht gehen und Dir dort helfen lassen beim ausfüllen. -
UPDATE: Der Mahnbescheid hat leider nicht gefruchtet. Habe soeben den Vollstreckungsbescheid losgeschickt. Abwarten
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Problem: Die gute Dame ist unbekannt verzogen und der Vollstreckungsbescheid konnte nicht zugesendet werden. Wie komme ich nun an die aktuelle Adresse?
Ich will einfach nicht aufgeben! Ihren vollen Namen habe ich ja.
Grüße -
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Gebirgskuchen schrieb:
Problem: Die gute Dame ist unbekannt verzogen und der Vollstreckungsbescheid konnte nicht zugesendet werden. Wie komme ich nun an die aktuelle Adresse?
Ich will einfach nicht aufgeben! Ihren vollen Namen habe ich ja.
ehemalige Nachbarn fragen -
Okay, werde dann die Melderegisterauskunft Radevormwald benachrichtigen. Dort hat sie zuletzt gewohnt.
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Hallo,
die Dame ist inzwischen in Elternzeit bis Janaur 2019. Hat zuletzt auch noch in genanntem Ort gewohnt.
Viel Glück. War mit meinem Vollstreckungsbescheid bisher nicht erfolgreich.
Gruss -
Woher kommt die Info bzgl. der Elternzeit?
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UPDATE: Nachdem ich die aktuelle Adresse erfahren habe, wurde der Vollstreckungsbescheid am 16.06.2017 zugestellt.
Muss ich jetzt einfach nur abwarten, bis ich entweder das Geld erhalte oder (was wahrscheinlicher ist) einen Bescheid bezüglich eines Einspruchs etc. erhalte?
Grüße -
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Frag das doch deinen Gerichtsvollzieher vom Vollstreckungsgericht. Der weiß auch, ob etwas zu holen war oder ob nicht, und wann es wieder versucht werden kann.
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Welcher Gerichtsvollzieher? Habe keinen beantragt.
Ich muss einfach warten. Wenn bis Anfang Juli weder das Geld noch ein Einspruch eingeht, kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, welche ich selbst durchführen muss. Je nach Kosten werde ich mich dafür oder dagegen entscheiden. -
LETZTES UPDATE:
Ich habe vor einem Monat einen Zwangsvollstreckungsbescheid an das AG Wipperfürth geschickt. Man will von mir einen Vorschuss von 100,00€ haben. Bei einem Streitwert von 282,00€ lohnt sich das für mich nicht.
Verbrechen lohnt sich anscheinend doch...
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Gebirgskuchen schrieb:
wurde der Vollstreckungsbescheid am 16.06.2017 zugestellt.
Frist für Widerspruch nachdem Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde: zwei Wochen - auch schon lange vorbei.
Warum lohnt sich der Vorschuss nicht? du bekommst es doch mit der vollstreckten Summe wieder!? Vor allem schießt du doch alle andern Auslagen (Mahnbescheid) auch in den Wind? UND vor allem war dir das doch wohl hoffentlich vorher bewusst? Dank Google oder beratendem Gerichtsvollzieher. -
Nein, der 16.06. befasst sich nur mit dem normalen Vollstreckungsbescheid. Die Zwangsvollstreckung habe ich tatsächlich erst vor einem Monat eingeleitet.
Ob ich das Geld wiederbekomme, steht vollkommen in den Sternen. Die werden ja vermutlich erst ihre Arbeit leisten, wenn der Vorschuss da ist. Wenn wenn dann herauskommt, dass die Verurteilte gar nichts hat, habe ich noch mehr Geld in den Wind gestoßen. Die 30€ für den Mahnbescheid sind da das geringste Problem.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gebirgskuchen ()
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