Muss ein Widerruf getrennt von der Ware verschickt werden?

    • Muss ein Widerruf getrennt von der Ware verschickt werden?

      Ich moechte zum ersten Mal von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und habe zu o.g. Frage leider keine Antwort finden koennen.

      Ich habe die entsprechende Erklaerung einfach mit ins Paket gepackt, bin aber unsicher, ob es nicht doch irgendeine verschwurbelte Vorschrift gibt, dass der Widerruf getrennt erfolgen muss.


      LG
      blauaeugig

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    • Wie schumi schon sagte: im Prinzip nein. ;)

      Kommt auch auf den Händler an, aber im Zweifelsfall ist es sinnvoll, auch den Nachweis führen zu können, dass der Widerruf erklärt wurde. Einfach mal Ware zurücksenden ist nämlich nicht mehr.

      Dre Gesetzgeber hat da zwar nett rumgebastelt, man kann inzwischen sogar telefonisch widerrufen oder per reitendem Boten zu Fuß und telepathischer Kristallkugelmeditation, aber die Erklärung muss dem Verkäufer eben auch zugehen. Dann hat der Gesetzgeber ein nettes Formular vorgebastelt, das eventuell auch per Post verschickt werden kann oder eben auch mit der Ware zusammen im Karton.

      Kurzformat: Alles Blödsinn. Reine Zerbralflatulenz praxisferner verbraucherschutzvergifteter Vollidioten im Bundestag.

      Folgende "Vorschriften" bestehen:
      1.) Der VK muss den Widerruf dem Vetrag zuordnen können. Ganz neckisch: auf ebay hast Du gerne mal mehr als einen Vertrag. Nämlich einen mit jedem Klick aufs Knöpfchen

      2.) Beim Teilwiderruf eines solchen Vertrags oder einem Widerruf eines Vertrags von mehreren musst Du ausserdem benennen, worauf sich der Widerruf beziehen soll. Ist ganz lustig, wenn Du z.B. die selben Schuhe in blau und in braun gekauft hast und nun die blauen widerrufen willst. Dann hast Du bei ebay-Variantenangeboten zwei Verträge, die aber bei ebay die selbe Artikelnummer haben. An die interne Transaktions-ID kommst Du gar nicht ran. Also muss da dann zumindest die genaue Beschreibung des Artikels dazu. ebay-Artikelnummer alleine reicht nicht. (formal, gute VK bekommen das auch so gebacken)

      3.) Hinsendekosten. Da wird es nun ganz lustig. Viele VK bieten ja Kombiversand an, das heisst: weitere Artikel werden zu einem bestimmten Aufpreis oder auch kostenlos mit versendet. Oder anders formuliert: formal hast Du mehrere Verträge, den ersten mit Versandkosten und danach welche ohne (bzw mit geringeren) Versandkosten. Der Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten bezieht sich aber auf den widerrufenen Vertrag. Ok, der kluge VK schlägt dir die VSK sowieso auf den Artikelpreis auf. Damit hat sich die Geschichte auch erledigt.

      4.) Rücksendekosten: auch da gilt: mehrere Verträge sollte man nur zusammen widerrufen. Sonst hast Du (analog zu 3.) auch mehrmals die Versandkosten zu tragen.

      Wenn Du dein Widerrufsrecht ausüben willst, ist die simpelste Lösung zur Erklärung des Widerrufs den VK kurz mal eben per Mail mit Eingangsbestätigung anzumailen. Geht (natürlich unter Berücksichtigung der o.g. Formalien) auch form- und formularlos. Das schliesst auch aus, dass dein mühevoll ausgefülltes und beigefügtes Formular, das Du dir sorgsam aus der ebay-WRB rausgefummelt hast, "versehentlich" den Weg alles gebrauchten Packmaterials geht. Kommt die Eingansgestätigung nicht hast Du zumindest im Postausgang den Anscheinsbeweis, dass Du die Widerrufserklärung versendet hast.

      Axo - die Mail mit der Widerrufserklärung schickst Du natürlich an die Mailadresse in der Widerrufserklärung, Nicht an die im Impressum. Sonst hast Du einen formal falschen Widerruf. (Auch hier gilt: ein guter VK, der nicht Dauerwiderrufgeschädigt ist, bekommt das trotzdem gebacken)

      Und rechne gelegentlich damit, dass der Widerruf vermerkt wird. Ob der VK an ein externes Meldesystem angebunden ist ergibt sich aus seiner Datenschutzerklärung. Manche Käufer auf meiner Sperrliste stehen deshalb da drin, weil sie in den letzten sechs Monaten mehr als drei Widerrufe auf ebay hatten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke fuer eure Antworten.

      Ich habe jetzt sicherheitshalber ganz profan noch 'ne Mail rausgeschickt.

      Meinen reitenden Boten konnte ich leider nicht losschicken, da ich natuerlich sofort auf Loeschberts Tipp angesprungen bin und er deshalb immer noch unterwegs ist, um mir die Glaskugel fuer zukuenftige telepathische Meditationen zu besorgen :lach: .

      LG
      blauaeugig
    • Löschbert schrieb:

      Kurzformat: Alles Blödsinn. Reine Zerbralflatulenz praxisferner verbraucherschutzvergifteter Vollidioten im Bundestag.
      Da sind wir uns vollkommen einig.

      Wer sich das ausgedacht hat leidet m.E. an geistigem Diarrhö
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.