Manche Auktionsabbrecher (Zwischenverkauf) müssen es auf die harte Tour lernen

    • Manche Auktionsabbrecher (Zwischenverkauf) müssen es auf die harte Tour lernen

      las ich doch hier surf-forum.com/showthread.php?…vlar)&p=165453#post165453 von dem semioptimalen Plan, nachträglich Sofortkauf in einer bebotene Auktion ebay.de/itm/121627375066?ru=ht…3D121627375066%26_rdc%3D1 anzubieten und sogar Zwischenverkauf vorzusehen
      und weise freundlich auf die möglichen nervigen Konsequenzen hin, die im besten Fall bei unnützen Gebühren für den Auktionsabbruch vor erneutem Einstellen als Sofortkauf liegen und bekomme nur ne dumme Antwort
      (notfalls könnte er zwar beim ersten Kauf/Abbruch vielleicht einen Transaktionsabbruch durchziehen, wenn er vorher nen "freundlichen" Höchstbieter "organisiert" hat, um die Gebühren zu sparen, ist aber alles Käse, wenn man auch einfach die Auktion durchlaufen lassen kann)
    • Was hast Du denn für ein Problem? Er schreibt doch:

      Kann ja wohl alles meine Sorge sein.

      Präziser lässt sich das kaum formulieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das ist aber gängige Praxis in ganz vielen Bereichen und wird in der Regel mangels Rechtsbewusstsein bzw. Wissen von beiden Seiten hingenommen.


      Ich erinnere mich noch, dass vor 2 Jahren, also bevor das "professionelle" Abbruchjagen um sich gegriffen hat, das Akzeptieren solcher
      Abbrüche durch den Verkäufer die vorherrschende Meinung war, weil "im Zweifel für den Angeklagten/Verkäufer", mittlerweile sieht man
      das auch hier ganz anders, der aktuellen Rechtsprechung sei dank.


      Leider sind die Abbrecher selten einsichtig, sonst wäre das Abbruchjagen mit anschließender Aufklärungsarbeit und einer Bitte um moderate
      Spende von sagen wir mal 10% des Marktwerts echt interessant. Angesichts der Ersparnis gegenüber der "Konkurrenz" sind 10% relativ wenig,
      auf die Menge hin gesehen wäre es sicherlich ein nettes Taschengeld.
    • aurum schrieb:

      notfalls könnte er zwar beim ersten Kauf/Abbruch vielleicht einen Transaktionsabbruch durchziehen, wenn er vorher nen "freundlichen" Höchstbieter "organisiert" hat, um die Gebühren zu sparen
      Für die Gutschrift der Verkaufsprovision brauchts doch jetzt gar keinen "freundlichen" Käufer mehr... Der Käufer kann den Abbruch des Kaufes ja gar nicht mehr ablehnen... Er kann aber weiterhin den Rechtsweg beschreiten, weshalb es nach wie vor ungünstig sein kann, dem Käufer einfach so einen Abbruch des Kaufes reinzuwürgen...
    • Laurynn schrieb:

      Für die Gutschrift der Verkaufsprovision brauchts doch jetzt gar keinen "freundlichen" Käufer mehr... Der Käufer kann den Abbruch des Kaufes ja gar nicht mehr ablehnen... Er kann aber weiterhin den Rechtsweg beschreiten, weshalb es nach wie vor ungünstig sein kann, dem Käufer einfach so einen Abbruch des Kaufes reinzuwürgen...
      Danke für den Hinweis, das ist mir jetzt auch neu. Hat mir letztens ein befreundeter ebayer (PVK) auch gesagt, der meinte "ich kann den Kauf ja immer noch ablehnen", aber anscheinend "darf" man das jetzt von ebay aus. Bewerten darf der Käufer dann aber schon oder? Eine "Verweigerung der Lieferung" ist m.E. noch schlimmer als eine abweichende Beschreibung.

      In diesem Zusammenhang, war nicht mal angedacht eine Option einzurichten, bei der unabhängig vom Kostenlosen Klick & Collect bei ausschließlicher Zahlung per PayPal der Kauf erst zustande kommt, wenn der Käufen den Artikel bezahlt? So dass man als Käufer praktisch gezwungen war die Kaufwabwicklung und Zahlung per PayPal unmittelbar nach dem Kauf durchzuführen?
    • vanvog schrieb:

      In diesem Zusammenhang, war nicht mal angedacht eine Option einzurichten, bei der unabhängig vom Kostenlosen Klick & Collect bei ausschließlicher Zahlung per PayPal der Kauf erst zustande kommt, wenn der Käufen den Artikel bezahlt? So dass man als Käufer praktisch gezwungen war die Kaufwabwicklung und Zahlung per PayPal unmittelbar nach dem Kauf durchzuführen?
      Die Option gibt es doch... Nennt sich "sofortige Bezahlung"...

      Warum das mit dem Kaufabbruch ohne Zustimmung eingeführt wurde? Offizielle Erklärung lautet so in der Richtung, dass der Kaufvertrag von diesem Prozess ja nicht berührt werde und es lediglich um die Rückerstattung der Verkaufsprovision ginge... Oder so...

      Und ja... Bewerten kannste nach wie vor... :)
    • Hatte vor kurzem als Käufer einen einvernehmlichen Abbruch mit dem Verkäufer.
      Mitteilungen von eBay siehe Anhang.
      Eine Möglichkeit zum Bewerten habe ich nach dem Abbruch NICHT (gefunden?)

      edit:
      Eine Zustimmung zum Transaktionsabbruch war nicht möglich, ich hatte nur die Auswahlmöglichkeit, eBay mitzuteilen, ob ich den Artikel bezahlt habe oder nicht. (Hab leider keinen Screen davon).
      Bilder
      • Abbruch01.png

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      • Abbruch02.png

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      • Abbruch03.png

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    • Laurynn schrieb:

      vanvog schrieb:

      In diesem Zusammenhang, war nicht mal angedacht eine Option einzurichten, bei der unabhängig vom Kostenlosen Klick & Collect bei ausschließlicher Zahlung per PayPal der Kauf erst zustande kommt, wenn der Käufen den Artikel bezahlt? So dass man als Käufer praktisch gezwungen war die Kaufwabwicklung und Zahlung per PayPal unmittelbar nach dem Kauf durchzuführen?
      Die Option gibt es doch... Nennt sich "sofortige Bezahlung"...



      edit

      wusste nicht, dass es so heißt, aber ja "sofortige Bezahlung"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • vanvog schrieb:

      wusste nicht, dass es so heißt, aber ja "sofortige Bezahlung"
      Bietet aber kein Verkäufer an, der seine fünf Sinne so halbwegs beisammen hat. Ausser er hat neben den Versandkosten (für den "kostenlosen" Versand) auch noch gleich die vollen PP-Kosten in den Artikelpreis einkalkuliert. Du kannst also "sofortige Bezahlung" auch gleichsetzen mit "hier werden Sie gleich doppelt betuppt".



      Laurynn schrieb:

      Bewerten soll aber wie beim alten Transaktionsabbruch noch möglich sein.


      Weisst Du zufällig, wie sich der neue Transaktionsabruch auf die Gesamtzahl der Transaktionen auswirkt? Beim alten Transaktionsabbruch war das ja so geregelt, dass dann die Transaktion auch nicht mehr in die Gesamtanzahl für die Mängelquote eingerechnet wurde. Mit viel "Glück" hatte man dann also (überspitzt formuliert) einen Kauf, daraus eine Transaktion, dann einen Abbruch, daraus also dann null Transaktionen und aus diesen null Transaktionen eine Bewertung mit 3 Sternen bei Artikel wie beschrieben.

      Gibt schätzungsweise eine Mängelquote von 1 Mangel / 0 Transaktionen, näherungsweise also unendlich Prozent. Wobei ich davon ausgehe, dass dieser Fall noch nie vorgekommen ist weil das dann bei ebay zum Servercrash führt. Denn so clever ist selbst ein ebay-Programm, dass es weiss, dass man durch 0 nicht teilen sollte - nur hat ihm der Programmierer das vorher nie erzählt, also fällt es dem Programm erst auf, wenn so was mal vorkommt...

      Wollen wir mal testen, wie stabil das programmiert ist? (Jaja, ich weiss: wer testet ist feige) 8) :whistling:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sorry, da hab ich bislang null Erfahrungswerte... Muss aber gestehen, dass mir das beim alten Transaktionsabbruch schon nicht aufgefallen ist, dass die Transaktion dann da nicht mit reinzählt... Bin mir aber auch ziemlich sicher, dass das so nicht gewollt ist... *grübel*
    • Laurynn schrieb:

      Bin mir aber auch ziemlich sicher, dass das so nicht gewollt ist... *grübel*

      Ich bin mir aber ziemlich bis absolut sicher, dass es so war. Beim neuen bin ich mir derzeit nicht ganz sicher. (siehe Einstein und das Universum)

      Beim alten Transaktionsabbruch war es angeblich so gewollt. Argumentation: Da die Transaktion abgebrochen wurde ist sie auch nicht mehr zu zählen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Blödsinn... Macht doch keinen Sinn, sie einerseits nicht zählen zu wollen, und andererseits aber nen Mangel reinzuknallen, wenn es der falsche Grund war...

      Ok, ich hab jetzt mal nachgezählt. Die Trenddaten sind da ja schön geschwätzig. Ich habe demnach im März eine Transaktion weniger als ich Auktionen hatte. Und ich hatte im März eine Rückgabe über den neuen Rückgabeprozess. Grund: Problem mit den Adressdaten oder Käufer hat es sich anders überlegt. Das ist zwar schon mal kein Mangel, trotzdem fehlt da nachweislich eine Transaktion in der Gesamtzahl und die fehlt dann natürlich auch bei den mangelfreien, wenn anderswo ein Mangel auftritt.

      Was passiert wäre, wenn der Käufer z.B. hätte bewerten können (ich vermute, nach dem Abbruch kann er nicht mehr) und z.B. eine 3 bei Artikel wie beschrieben abgegeben hätte kann ich so natürlich auch nicht sagen. Aber vielleicht meldet sich ja mal ein GVK, der seinen Ar... hoch bekommt und mal seine Transaktionen auf Mängel abklopft und dann abzählt. Immerhin bescheisst ihn ebay ja bei jedem Widerruf um eine Transaktion.

      Ich glaub, ich geh jetzt mal den TCC ärgern, indem ich dort schamhaft nachfrage, wie es denn zustande kommen kann, dass ich eine Auktion mehr hatte als Transaktionen ausgewiesen wurden. Das blöde daran ist nur immer: ich muss denen dann haarklein erklären, wo ich denn nun was genau sehe. Ist nicht jeder so fit mit dem System wie aktive auktionshilfe-Mitglieder. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.