Ebay - Gebrauchter Artikel als neu zur Auktion eingestellt...

    • Letstalk schrieb:

      Daraufhin wurde das Geld nach zwei Tagen an mich komplett samt doppeltem Porto zurück überwiesen. Seltsam fand ich nur, dass VK auf der Rücküberweisung einen anderen Nachnamen hatte, als denjenigen unter dem sie bei Ebay angemeldet ist.
      Klar kann man geheiratet haben, aber dann würde man sicher auch die Daten bei Ebay ändern und und einen neuen Namen bei Absender angeben.
      Ich kann dir versichern, dass so etwas auch in seriösen Haushalten vorkommt. Du interpretierst da wieder mehr hinein als notwendig.

      Letstalk schrieb:

      Dass der Käufer zunächst zurück senden muss, ist schlicht falsch. Soweit der Verkauf von privat an privat ist.
      Da man sich auf die Rückabwicklung ohne weitere Details geeinigt hatte, ist dies, wie bereits mehrfach erwähnt, Zug um Zug zu vollführen.

      Schön, dass der Fall nun gelöst ist, aber das war er eigentlich schon, bevor du dich hier im Forum registriert hast. Alles was danach folgte war überflüssig und Zeitverschwendung. Immerhin hast du uns eine kontroverse Diskussion geliefert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu
      Zug um Zug, sagt ja nichts darüber wer zuerst tätig werden muss und ist schlicht nicht praktikabel, wenn 600 km dazwischen liegen. Ich meinerseits habe meinen Teil zur Vertragserfüllung ja geleistet. Aber die VK hätte auch gerne direkt bei uns abholen können, Treffen bei meiner Bank,wäre kein Problem gewesen.
      Klar, bin ich auch nicht erpicht auf gerichtliche Auseinandersetzung und froh, dass ich keine weitere Zeit in diese Angelegenheit investieren muss.

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    • Letstalk schrieb:

      Zug um Zug, sagt ja nichts darüber wer zuerst tätig werden muss und ist schlicht nicht praktikabel, wenn 600 km dazwischen liegen.
      Doch, ist praktikabel, wie ich bereits weiter oben schrieb. Habe ich in den letzten Jahren mehrfach praktiziert, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Bei der Rückabwicklung wurde immer zunächst freiwillig die Ware zurückgeschickt und dann das Geld. Warum auch nicht? Wenn man sich einvernehmlich auf eine Rückabwicklung geeinigt hat, dann sind zunächst auch keine Komplikationen zu erwarten. Man kann sich das Leben natürlich auch schwer machen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • @Mirabella Neumann
      Ja, genau so ist es. Mir ging es um Sicherheit, dass ich nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleibe. Es ging mir auch nicht um die doppelten Portokosten, was einige evtl. missverstanden haben.
      Sondern die gesamte Summe Ersteigerungspreis, doppeltes Porto und Kaufgegenstand, das waren ja weit mehr als 7, 00 evtl. zu viel gezahltes Porto.

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    • Ärgerlich finde ich jedoch, dass dieser Rückgabeprozess keine Nacherfüllung vorsieht.
      Immerhin wurde der Fragenkatalog jetzt um Widerruf erweitert, es sei denn, die lieben Ebay-User genießen mal wieder unterschiedliche Formulare bis Ebay das vollständig auf die Reihe bekommt.

      Ich wünsche noch einen schönen 1. Mai :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die Ratschläge, die Letstalk hier zunächst bekam, präferierten eine schnellstmögliche Rückabwicklung.
      In erster Linie ging es ihr aber um Sicherheit. Keineswegs so absurd und unverständlich wie teilweise dargestellt.
      Richtig! Und eine Rücksendung unter Vorschuss der Rücksendekosten. Bzw. sogar unter Verzicht darauf, denn es wurde ja sogar bis zum Schluss bestritten, dass es sich überhaupt um eine Reklamation gehandelt habe.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich habe ja nicht den Überblick über die Buttons, die der VK hat, bei diesem vereinfachten Rückgabeprozess, anstelle Falleröffnung.

      Beim Support wurde mit gesagt, dass VK auch die Möglichkeit der Ersatzlieferung hat, auch einen Button für Preisminderungsvorschlag. In meinem ersten Schreiben habe ich ja VK um Ersatzlieferung einer neuen Tasche gebeten, wenn möglich, ansonsten Rücknahme und Erstattung meiner Kosten, da der Artikel wegen der ersichtlichen Abnutzung nicht dem Angebot entsprach.

      Wünsche Euch auch einen schönen 1. Mai!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Letstalk ()

    • Auf den Hilfeseiten zum neuen Rückgabeprozess steht das:

      Ersatzartikel und Umtausch (neuer eBay-Rückgabeprozess)

      Wenn Sie einen Ersatzartikel möchten, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist, oder wenn Sie einen Artikel umtauschen möchten, kontaktieren Sie bitte den Verkäufer, um zu klären ob dies möglich ist und wer die Versandkosten übernimmt.
      Gehen Sie dazu in Mein eBay zum jeweiligen Artikel und klicken Sie im Drop-down-Menü Weitere Aktionen auf die Option Verkäufer kontaktieren.
      Ersatzartikel und Umtausch werden nicht über den eBay-Rückgabeprozess unterstützt.

      pages.ebay.de/help/buy/return-item.html

      Generell sollte man ohnehin vor einer, wie auch immer gearteten Falleröffnung, den VK kontaktieren, finde ich.
    • Ähm.....auf den Hilfeseiten steht aber auch das
      ocsnext.ebay.de/ocs/sr?query=1437

      Keine Ahnung, ob das vielleicht noch den alten Rückgabeprozess betrifft oder ob zw. gewerbl. und privatem VK differenziert wird.......es bleibt wohl spannend.



      Je nachdem was für einen Artikel Sie zurückgeben möchten und je nach Rücknahmebedingung des Verkäufers, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:
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