ebay News: Gebührenänderungen für private Verkäufer ab 06.05.2015

    • Nicht nur mit dem Kassieren fix, sondern auch mit Strafmaßnahmen.
      Wie das Finanzamt eben.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Anscheinend gibt es derzeit ein paar kleine technische Probleme, wenn man versucht, ebay mit Fragen zum Verkäuferkonto und den Gebühren zu belästigen. Ich habe vorsichtshalber auch mal noch in meinem Account nachgeschaut und tatsächlich ist heute der neue Abrechungsbetrag für VK mit Rechnungsstichtag Monatsende fällig gewesen. Vorhin war die Wartezeit noch um die 40 Minuten, danach ging erst mal gar nichts (ich hatte die normale Potsdamer Telefonnummer statt der 0800 in der Anzeige), danach musste ebay wohl das komplette System neu hochfahren und aktuell sieht das so aus:



      Keine Angabe der Wartezeit, keine Möglichkeit des Rückrufs. Es scheint wohl doch so zu sein, dass der eine oder andere Verkäufer zum heutigen Abrechungsstichtag ein paar kleine Rückfragen wegen unerklärlicher Auffälligkeiten auf seinem Kontoauszug an den ebay-Support hat und daher für ein etwas erhöhtes Telefonaufkommen sorgt.
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dann habe ich ja heute morgen mit meinen 8 Minuten Wartezeit noch richtig Glück gehabt, auch wenn ich keine richtige Antwort bekommen habe :whistling:

      Auf meine mail bekam ich binnen Minuten folgende Antwort:

      Guten Tag *mein VK-Name*

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu beantworten, senden wir Ihnen einige, ausführliche Informationen automatisch zu.


      1. - 5. blablubb


      Sollten Sie weitere Fragen haben, so antworten Sie bitte auf diese E-Mail. Gern antworten wir Ihnen dann persönlich.

      Meine persönliche Antwort dauert dann vorraussichtlich noch 2 Tage.
      Kann man eigentlich als VK die Einzugsermächtigung zurückziehen? Gleich mal nachsehen ...
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Löschbert, du hast natürlich Recht gehabt. Ich habe genau die Standardmail bekommen, die auch schon im ebay Forum zitiert wurde ||
      Man sieht nur mit den Augen gut

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Eben bei ebay im Mammut-Thread gelesen. Anscheinend hat es schon die erste Gutschrift "irrtümlich" einkassierter VSK-Provision gegeben.

      Natürlich auf Anfrage. Davon, dass sich hunderte von höchsterfreulichten PVK im Forum melden, die automatische Gutschriften bekommen haben lese ich nichts.

      Ich konferiere mal in den nächsten Wochen mit dem Bunten Kartenstall ob diese VSK-Provision nicht eine Form von Ausbeutungsmissbrauch durch ebay darstellt. Allerdings frage ich mich so langsam, wieso ich eigentlich immer der einzige bin, der auf so lustige Ideen kommt.

      Und bevor ihr mir mit der Untersuchung zum Paypal-Zwang kommt: die kenne ich. Daher weiss ich was ich wie abgrenzen muss, damit diese Beschwerde eine reelle Chance hat. Die ersten Telefonate letzte Woche waren aber schon mal recht vielversprechend.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ebay sammelt Fragen zum Thema

      Ein akltueller Thread im ebay-Forum soll Fragen der Nutzer sammeln um eine Art FAQ zu basteln:
      community.ebay.de/t5/Einstelle…rk%C3%A4ufer/td-p/2700189

      Wer mag kann ja diese Fragen mal rübertragen:

      1.) Wenn ich zwei Artikel mit Kombiversand verschicke, dabei der erste Artikel (genauer:Vertrag) z.B. 5 Euro VSK umfasst, der zweite Artikel (genauer: Vertrag) aber kostenlosen Versand durch die Versandkostenrabatte, wieso werden hier die Versandkostenprovisionen trotzdem gesplittet?
      2.) Wieso wird bei Rückgabe des ersten Artikels zu wenig Provision erstattet?
      3.) Wieso wird bei Rückgabe des zweiten Artikels zu viel Provision erstattet?
      4.) Das Bundeskartellamt hält die VSK-Provision für bedenklich, da Ausbeutungsmissbrauch. Wieso sieht ebay das anders?
      5.) Wenn ich zwei Artikel im Kombiversand zusammenfasse, die unterschiedliche VSK haben, wird der teurere Versand voll berechnet, der billigere im Kombirabatt, auch wenn der Vertrag über den billigeren Versand zuerst geschlossen wurde. Warum?

      Die sind nämlich soweit ich das sehe noch nirgends gestellt worden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Boah ist das schlecht :thumbdown:
      Hab jetzt nur das EP gelesen erstmal und bin wahrlich niemand, der sich mal über kleine Schreibfehler sonst aufregt.
      Dieser Text aber wimmelt von Anfang bis Ende von Rechtschreib-, Grammatik- und Kommafehlern.
      Das ist ja wirklich irre. Aufzählen und rauspicken spare ich mir, da würde ich ne halbe Stunde sitzen bei diesem Schlecht-Text.

      Aber es passt; auf der einen Seite sich aufführen wie die Profis beim Gängeln, Diktieren, Bevormunden und Kassieren, auf der anderen Seite mit Service und Qualität daherkommen, für die man nur noch die Noten 5 oder 6 bzw. mangelhaft (oder wie beim Dok "behandlungsbedürftig) geben kann.

      Unglaublich....


      jana
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mein lieber Herr Gesangsverein! Was ist das denn für ein Ton im EP?

      Na hör mal...

      ebay und angemessene Kommunikation mit der Community den Mitgliedern den Nutzern dem Nutzvieh?

      Auf welchem Planeten bist Du denn auf den Kopf gefallen? ^^


      Mirabella Neumann schrieb:

      Liest sich wie eine Anweisung im Knast.

      Also das wäre mir nun nicht so direkt aufgefallen. Was Du für Erfahrungswerte hast.. Ich staune, glotz und wundere mich.


      jana-berlin schrieb:

      Aber es passt; auf der einen Seite sich aufführen wie die Profis beim Gängeln, Diktieren, Bevormunden und Kassieren, auf der anderen Seite mit Service und Qualität daherkommen, für die man nur noch die Noten 5 oder 6 bzw. mangelhaft (oder wie beim Dok "behandlungsbedürftig) geben kann.


      "Verhaltensoriginell" Jana. Das Wort heisst "verhaltensoriginell". Das umfasst dann alles, was sich ebay so an arroganten Unverschämtheiten leistet. Von diesem EP von patlius über die strategischen Geschäftsentscheidungen der letzten Jahre bis hin zum Schmeissen mit Exkrementen auf die Artgenossen, während man am Kronleuchter schaukelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das eigentlich Erschreckende (und ein bisschen Übelkeit Erregende) ist aber die Art und Weise, wie dieser Typ vom Großteil der Dauerposter beschleimt wird.
      Wie etwa in diesem Thread, wo sich TE zunächst recht kritisch gibt (auch wenn er seine Kritik offenkundig im Knien geschrieben hat)...dann aber siehe #30 und #32:

      community.ebay.de/t5/Einstelle…m-die-Dritte/td-p/2695223

      Man sollte sich vor Augen halten: So redet ein Kunde (also Geschäftspartner) eines Unternehmens mit dem subalternen Angestellten einer Firma für outgesourcete Dienstleistungen - denn "Mod Patlius" ist ja bei Lithium angestellt.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ein akltueller Thread im ebay-Forum soll Fragen der Nutzer sammeln um eine Art FAQ zu basteln:
      community.ebay.de/t5/Einstelle…rk%C3%A4ufer/td-p/2700189

      Wer mag kann ja diese Fragen mal rübertragen:

      1.) Wenn ich zwei Artikel mit Kombiversand verschicke, dabei der erste Artikel (genauer:Vertrag) z.B. 5 Euro VSK umfasst, der zweite Artikel (genauer: Vertrag) aber kostenlosen Versand durch die Versandkostenrabatte, wieso werden hier die Versandkostenprovisionen trotzdem gesplittet?
      2.) Wieso wird bei Rückgabe des ersten Artikels zu wenig Provision erstattet?
      3.) Wieso wird bei Rückgabe des zweiten Artikels zu viel Provision erstattet?
      4.) Das Bundeskartellamt hält die VSK-Provision für bedenklich, da Ausbeutungsmissbrauch. Wieso sieht ebay das anders?
      5.) Wenn ich zwei Artikel im Kombiversand zusammenfasse, die unterschiedliche VSK haben, wird der teurere Versand voll berechnet, der billigere im Kombirabatt, auch wenn der Vertrag über den billigeren Versand zuerst geschlossen wurde. Warum?

      Die sind nämlich soweit ich das sehe noch nirgends gestellt worden.

      Inwiefern hält das BUndeskartellamt die VSk Provision für bedenklich? Konnte dazu leider nichts finden
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Inwiefern hält das BUndeskartellamt die VSk Provision für bedenklich? Konnte dazu leider nichts finden

      Wo willst Du denn dazu was finden? Bei ebay im Zensurforum etwa? Bei den Sammelklagenheulern und den Betrugsverdächtigern? Schau mal in Posting #65 hier oben drüber. Da findest Du dann was dazu.

      Es gibt nämlich 'ne ganz einfache Methode: man überlegt sich, was in Frage kommen könnte, kontaktiert das Bunte Kartenamt, fragt mal eben nach, was die davon halten, erklärt ein bisschen, was bei ebay abgeht, dann beginnt man, konkrete Belege zu sammeln und anschliessend serviert man die Beschwerde auf dem Silbertablett einschliesslich der Argumentation, wieso ebay in welchem betroffenen Bereich eine marktbeherrschende Stellung hat.

      Kommt nur keiner drauf. Ist so ähnlich wie 2011 beim Zahlungssystem: alle jammern rum aber nur ein paar wenige treten solange dagegen bis es umkippt. Im Fall der VSK-Provi tritt bisher meines Wissens nur ein einziger dagegen und der schreibt gerade hier. Der Rest plärrt im ebay-Forum auf inzwischen über 170 Seiten Thread rum, hat aber weder die Eier in der Hose noch den Grips im Hirn, die passende Lösung auszuarbeiten oder auch nur nachzuhaken, was denn möglich wäre.

      Wenn Du Nachhilfe brauchst, schau dir die Argumentation des BKartA von 2010 in der Frage "Paypal für U50" an. Dann weisst Du wo man dagegentreten muss und was man dem BKartA wie erklären muss, damit die nicht wieder auf diese idiotische Idee kommen, sie müssten die Marktbeherrschung bezogen auf Käufer sehen oder die vor eben diesem Hintergrund getroffene Äusserung vom Stevieh ernst zu nehmen, das würde zum Vorteil oder Schutz der Käufer gemacht. ;)

      Ich hab allerdings echt keinen Bock, den Dauerforentrollen drüben auf die Spur des §19 GWB zu helfen. Wenn ich da drüben ab und zu mal lese kommt mir angesichts der dort mittlerweile vorherrschenden Inkompetenz regelmäßig das kalte Kotzen. Und ebay soll sich gefälligst selbst mit seiner Rechtsabteilung dransetzen und das auseinanderklamüsern. Vorausgesetzt, der Stronzium-Depp da drüben gibt denen die Nachricht überhaupt weiter. Ich darf ja nicht übers Forum, also habe ich das ebay-Nachrichtensystem genommen. Wenn er seine ebay-Nachrichten nicht liest oder sie ignoriert ist es nicht mein Problem, wenn der Hammer dann unerwartet und ohne Vorwarnung bei ebay einschlägt.

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hi! Hab mich grad eben hier registriert, das Forum wurde mir vor ein paar Wochen empfohlen.

      Ich gehöre auch zu den sinnlos Jammernden in dem 170-Seiten-Thread. ;) Und leider fehlt es mir vermutlich auch an Hirn, denn ich kann nicht erkennen, inwieweit der von dir genannte §19 GWB bezüglich der Versandkostenprovision greifen könnte. Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung bezieht darin ja nur auf den Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen, nicht aber um die Bedingungen, die ein solches Unternehmen ihren Kunden, also den Verkäufern zumutet?

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ina ()

    • Ich hatte das schon zuvor vollständig gelesen.

      Da es dir - im Gegensatz zu mir - scheinbar klar ist, welcher Passus da greifen könnte, wenn ich als Kunde/Nutzer und nicht als Konkurrenzunternehmen einen Verstoß gegen die Wettbewerbsbeschränkungen geltend machen will, wäre eine genauere Erläuterung nett.

      Wenn ich es selbst verstanden hätte, dann hätte ich nicht nachgefragt.
    • 2 2
      in einfach:
      ebay kann höhere Preise berechnen(bzw zusätzliche Provision auf Versandkosten), weil praktisch einziger relevanter Anbieter für onlineaktionen
      gäbe es Konkurrenz, wären die Preise niedriger

      jetzt ein Argument gegen die Versandkostengebühr-Beschwerde beim Bundeskartell...:
      Amazon als Konkurrent in Sachen Marketplace (Festpreisangebote) nimmt auch Gebühren auf Versandkosten, was ich einigermaßen absurd finde
      services.amazon.de/programme/o…348_c#affordable-pricing_ (ganz unten)

      insofern könnte sich die Beschwerde nur auf die Versandkostenprovisionen bei Auktionen beziehen
    • Ina schrieb:

      Wenn ich es selbst verstanden hätte, dann hätte ich nicht nachgefragt.

      Immerhin fragst Du nach. Welche von den Heulbojen drüben bist Du denn? Übrigens kannst Du es sogar zugeben, falls Du patlius oder steffi bist. Ich hab ebay schon immer voll über alle Maßnahmen informiert, wenn ich die Behörden auf sie gehetzt habe. ;)


      Ina schrieb:

      Ich hatte das schon zuvor vollständig gelesen.

      Offensichtlich hat es dann mit dem Verständnis gehapert. Mach dir nichts draus, Kartellrecht ist nicht so einfach wie es aussieht. Es hat ja drüben angeblich schon jemand einen Anwalt befragt, dabei aber auch so wenig brauchbares erfahren, dass ich bezweifle, dass es tatsächlich einen Termin mit einem Anwalt gegeben hat.

      Ok, dann zerlege ich den §19 für dich mal ein bisschen.

      Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

      Da haben wir drei Voraussetzungen die es abzuklopfen gilt.
      1.) Ist ebay ein Unternehmen?
      Zweifelsfrei ja.

      2.) Ist ebay Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen?
      ebay ist Anbieter. Von Leistungen. Und gewerblich machen sie das meines Erachtens auch, obwohl die Art und Qualität der Leistungserbringung daran gelegentlich Zweifel aufkommen lässt. Gegenstimmen?

      3.) Ist ebay marktbeherrschend?
      Kommen wir gleich dazu. Dazu müssen wir im §18 nachschauen, was eigentlich "marktbeherrschend" heisst. Rein gefühlsmäßig würde da wohl jeder sofort sagen: ja, sind sie. Nur muss man das fürs BKartA juristisch festklopfen.

      1. ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen;

      Das könnten die GVK abprüfen. Halte ich aber für wenig zielführend, weil dann die wenigstens mittelbare Behinderung zu untersuchen wäre. Zwar ist offensichtlich die Geschäftsleitung von ebay selbst sogar unmittelbar behimndert, das bezieht sich aber nur auf deren Geisteszustand.

      2. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen;

      Nehmen wir mal an, hood wäre ein ernsthafter Mitbewerber von ebay... Das würde dann dazu führen, dass die PVK dorthin erfolgreich abwandern, denn hood nimmt keine VSK-Provi. Der Haklen daran ist nur, dsas es ziemlich egal oist, in welchem Wald ich die Artikel vregrabe. Den von Sherwood oder den Stadtwald. Der Verkaufserfolg ist typischerweise ähnlich. Nur brauche ich im Stadtwald einen Spaten.

      3. und 4. unterschlage ich mal, diese Alternativen halte ich für nicht zielführend.

      5. seine Marktstellung dazu ausnutzt, andere Unternehmen dazu aufzufordern oder zu veranlassen, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren.

      Da sind wir bei der ergänzenden Argumentationsschiene der GVK. Bleibt die Frage, ob es denn einen sachlich gerechtfertigten Grund dafür gibt, diese VSK-Provi zu wollen. Laut Steffi gibt es den. Das Argument, das so schön blöd daherkommt, man woille die Käufer vor Portoabzockern schützen und das keiner glaubt, der seine fünf Sinne noch beisammen hat. Aber hier liegt tatsächlich der Grund für dieses halbgare Scheinargument, denn mit einem noch einigermaßen bgreifbaren Scheinargument (Schutz der Käufer vor Betrug) ist ebay damals mit der PP-Pflicht für U50 durchgekommen. Da ich aber für meine Warensendung bei ebay einfach mal eben 7,50 (Versandkostendeckelung) kassieren kann, greift das Argument hier eher ins Klo, jedenfalls aber weit daneben.

      Kommen wir also zu Punkt 3 von oben. Ist ebay marktbeherrschend? Bevor ich darauf eingehe, welche Leistungen ebay im Einzelnen bietet schauen wir mal vorab in Abs. 4 des §18 rein:
      (4) Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent hat.

      Hmmm..... Das würde heissen, ebay hat mindstens 40%, Amazon hat in etwa gleich viel und der Rest teilt sich die übrigen 20%. So sieht das zumindest aus, wenn man sich die Umsatzzahlen der Vergangenheit mal anschaut:
      wortfilter.de/news12Q2/4376-eB…hinter-Amazon-zurueck.php

      Wie schon gesagt suche ich noch neuere Daten. Aber wie aG schon schrub werden diese Zahlen nicht im Detail veröffentlicht, das ist also etwas schwierig. In wie weit das hier
      geistreich78.info/ecommerce/ec…y-amazon-und-sonst-nichts
      zuverlässig ist weiss ich nicht, als Argumentationsgrundlage um die Untersuchung zu untermauern könnte es aber dienen.

      Aber greifen wir uns mal den Absatz 1:

      (1) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt

      1. ohne Wettbewerber ist,
      2. keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder
      3. eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.


      Ok, Alternative 1 bringt wenig. Ohne Wettbewerber ist ebay in keinem Fall.
      Gegen Alternative 2 spricht die Annahme, dass amazon ungefähr gleichauf mit ebay ist.
      Auch Alternative 3 sieht auf den ersten Blick aus, als ob sie von amazon ausgehebelt wird.

      Aber es gibt ja noch den Absatz 5.

      (5) Zwei oder mehr Unternehmen sind marktbeherrschend, soweit

      1.zwischen ihnen für eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ein wesentlicher Wettbewerb nicht besteht und
      2. sie in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.


      Das ist nun keine Alternative, das ist ein "und". Erfüllen ebay und amazon in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des Abs. 1? Da würde ich mal meinen, Alt 1 ist die einzige Alternative, die nicht erfüllt ist.

      Gibt es bestimnmte Arten von gewerblichen Leistungen seitens der beiden Riesen, für die ein wesentlicher Wettbewerb nicht besteht?

      Hmmm.... mal überlegen.

      Also ich bin nun mal VK und versuche, bei Amazon meine Artikel als Auktion einzustellen. Egal ob PVK oder GVK, das dürfte in keinem der Fälle gehen.

      Ich bin nun mal VK und versuche, meine Artikel, für die es aus irgendwelchen Gründen keine EAN, keine GTIN oder wie auch immer das genannt wir, bei amazon einzustellen. Geht nicht, sagt ama. Die wollen eine GTIN, sonst passt der Artikel nicht auf die Plattform.

      Die Frage ob ich als PVK mit meinem privaten Sammlerkrempel auf amazon überhaupt gewünscht bin habe ich vor kurzem an Amazon gestellt. Leider bisher keine Antwort.

      Insgesamt würde ich aber behaupten, ebay bietet diverse gewerbliche Leistungen an, bei denen für ebay und amazon als Gesamtheit kein wesentlicher Wettbewerb für ebay besteht.

      Daher schrieb ich auch, es kann sein, dass ebay die VSK-Provi nicht komplett streicht. BEstand kan die durchaus gaben für GVK, die Neuware zum Festpreis auf ebay anbieten. Diese Leistung fällt nämlich durch das Raster des Abs. 5 weil der GVK das auch auf amazon kann. Aber das würde mich persönlich nun nicht wirklich stören.

      Und nun meine Gegenfrage: wieso ist da noch keiner draufgekommen? So kompliziert ist das ja nun wirklich nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      sofern könnte sich die Beschwerde nur auf die Versandkostenprovisionen bei Auktionen beziehen

      Auch wenn das so nicht ganz korrekt - weil unvollständig - ist...

      Weisste, was ich daran bemerkenswert finde?

      Obwohl ich noch gar nicht im Detail beschrieben hatte, wo genau der Hund begraben liegt, steht die sich ergebende Beschwerdemöglichkeit anscheinend derart offensichtlich im Gesetz, dass Dir sogar diese notwendige Unterscheidung aufgefallen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      gäbe es Konkurrenz, wären die Preise niedriger

      Woher nimmst du diese kühne Behauptung?
      Von der Beobachtung der Preise auf dem Mineralölmarkt?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal