biguhu schrieb:
@danni2702
Ok, wenn du selber davon ausgehst, fahrlässig gehandelt zu haben, dann wirst du wohl zahlen müssen. Ich möchte mich zur Fahrlässigkeit nicht näher äußern, weil ich mir diesbezüglich selbst noch kein Anschließendes Urteil gebildet haben. Inwiefern es bereits fahrlässig ist, ein zum Verkauf stehendes Gerät weiter zu nutzen, wird hier immer wieder kontrovers diskutiert.
Was die Beispiele angeht, habe ich hier nur die ersten drei Geräte herausgesucht, die alle deutlich über 300€ einbrachten und von einer Restgarantie nicht die Rede ist. Bei einem Gerät ist ein Alter von 19 Monaten angegeben.
Vergleichbar sind meiner Meinung nach
291491944423
171825562971