Tja, dann sind wir bei § 823 BGB
dejure.org/gesetze/BGB/823.html
und kommen dann zu § 832 BGB
gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html
Wenn ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, liegt kein eigenes Verschulden vor und ihr habt berechtigt abgebrochen, auch wenn der Satz deiner Frau natürlich völliger Mist war.
Dies gilt es zu beweisen und dafür wäre ein Fachanwalt wohl die richtige Person, die das schaffen kann.
dejure.org/gesetze/BGB/823.html
und kommen dann zu § 832 BGB
gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html
Wenn ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, liegt kein eigenes Verschulden vor und ihr habt berechtigt abgebrochen, auch wenn der Satz deiner Frau natürlich völliger Mist war.
Dies gilt es zu beweisen und dafür wäre ein Fachanwalt wohl die richtige Person, die das schaffen kann.