Hier mal ein Auszug aus dem Anwaltsbrief:
... hiermit zeige ich an, dass ich Herrn "xxx" in im Betreff näherbezeichneten
Angelegenheit anwaltlich vertrete. Entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich
versichert.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten fordere ich Sie auf, unverzüglich
- spätestens aber bis zum 12.6.15 -
1) an meinen Mandanten den Betrag in Höhe von 344,33 € durch Anweisung
auf unten angegebenes Fremdgeldkonto unter Angabe meines Aktenzeichens
zu zahlen.
2) die Kosten meiner außergerichtlichen Tätigkeit in Höhe von 83,54 € durch
Anweisung auf unten angegebenes Geschäftskonto unter Angabe meines
Aktenzeichens zu zahlen.
I.
Sie boten unter Ihrem Ebay-Namen xxx bei eBay ein Iphone 5 zu der
Auktionsnummer 131463570437 an. Mein Mandant ersteigerte dieses Iphone sodann
unter seinem Ebay-Namen „tomasz_traczyk“ zum Auktionsende.
Bitte beachten Sie folgendes: Wird die Auktion durch den Verkäufer vorzeitig
beendet oder gelöscht, dann führt dies nur dazu, dass das Ende der Auktion nur
vorzeitig herbeigeführt wurde. In diesem Falle gilt, dass der Kaufvertrag mit dem
zum Ende der Auktion Höchstbietenden über das bestehende Höchstgebot zustande
kommt. Dies folgt bereits aus § 6 Nr.6 u. 11 der eBay-AGB und ist durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH (siehe z.B. BGH, Urteil des VIII.
Zivilsenats vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14) anerkannt.
Sodann forderte mein Mandant Sie auf, ihm Ihre Kontodaten zu übermitteln, damit
er für den Artikel in Vorkasse gehen konnte. Dies lehnten Sie ohne berechtigten
Grund unter Verweigerung Ihrer rechtlichen Pflichten zur Herausgabe und
Übereignung des Gerätes gegen Zahlung des Höchstgebotes ernsthaft und endgültig
ab, so dass mein Mandant vom Kaufvertrag zugetreten ist und Sie nunmehr wegen
Schadensersatz in Anspruch nimmt, vgl. §§ 437 Nr.3, 440 i.V.m. 280 ff. BGB.
Folgende Gründe berechtigen Sie nach eBay (siehe
pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) zum vorzeitigen Abbruch:
<hier ein Screenshot der ebay-Seite>
Wie gesagt, können Sie sich nicht auf einen berechtigen Grund zur vorzeitigen
Beendigung Ihrer Auktion berufen, weshalb Sie nach oben Gesagtem gegenüber
meinem Mandanten nunmehr schadensersatzpflichtig sind.
Der Schadensersatzbetrag beläuft sich auf 344,33 € und bildet sich aus dem
Marktwert des Artikels abzüglich des Gebotes meines Mandanten. Der Marktwert
wurde anhand des Durchschnittwerts der Kaufpreise zu dem gleichen Artikel, welche
zu der Zeit im Rahmen von eBay-Auktionen erzielt wurden, ermittelt.
II.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie sich nach § 286 BGB bereits in Verzug
befinden. Aus diesem Grunde sind Sie ferner verpflichtet, meine Gebühren in Höhe
von 83,54 € zu tragen. Wegen der Höhe meiner Gebühren wird auf folgende
Kostennote verwiesen:
Gegenstandswert: bis 500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 58,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 11,70 €
Nettobetrag 70,20 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 13,34 €
Gesamtbetrag 83,54 €
III.
Für den Fall, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich
meinem Mandanten raten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihm
empfehlen, Klage zu erheben.
... hiermit zeige ich an, dass ich Herrn "xxx" in im Betreff näherbezeichneten
Angelegenheit anwaltlich vertrete. Entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich
versichert.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten fordere ich Sie auf, unverzüglich
- spätestens aber bis zum 12.6.15 -
1) an meinen Mandanten den Betrag in Höhe von 344,33 € durch Anweisung
auf unten angegebenes Fremdgeldkonto unter Angabe meines Aktenzeichens
zu zahlen.
2) die Kosten meiner außergerichtlichen Tätigkeit in Höhe von 83,54 € durch
Anweisung auf unten angegebenes Geschäftskonto unter Angabe meines
Aktenzeichens zu zahlen.
I.
Sie boten unter Ihrem Ebay-Namen xxx bei eBay ein Iphone 5 zu der
Auktionsnummer 131463570437 an. Mein Mandant ersteigerte dieses Iphone sodann
unter seinem Ebay-Namen „tomasz_traczyk“ zum Auktionsende.
Bitte beachten Sie folgendes: Wird die Auktion durch den Verkäufer vorzeitig
beendet oder gelöscht, dann führt dies nur dazu, dass das Ende der Auktion nur
vorzeitig herbeigeführt wurde. In diesem Falle gilt, dass der Kaufvertrag mit dem
zum Ende der Auktion Höchstbietenden über das bestehende Höchstgebot zustande
kommt. Dies folgt bereits aus § 6 Nr.6 u. 11 der eBay-AGB und ist durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH (siehe z.B. BGH, Urteil des VIII.
Zivilsenats vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14) anerkannt.
Sodann forderte mein Mandant Sie auf, ihm Ihre Kontodaten zu übermitteln, damit
er für den Artikel in Vorkasse gehen konnte. Dies lehnten Sie ohne berechtigten
Grund unter Verweigerung Ihrer rechtlichen Pflichten zur Herausgabe und
Übereignung des Gerätes gegen Zahlung des Höchstgebotes ernsthaft und endgültig
ab, so dass mein Mandant vom Kaufvertrag zugetreten ist und Sie nunmehr wegen
Schadensersatz in Anspruch nimmt, vgl. §§ 437 Nr.3, 440 i.V.m. 280 ff. BGB.
Folgende Gründe berechtigen Sie nach eBay (siehe
pages.ebay.de/help/sell/end_early.html) zum vorzeitigen Abbruch:
<hier ein Screenshot der ebay-Seite>
Wie gesagt, können Sie sich nicht auf einen berechtigen Grund zur vorzeitigen
Beendigung Ihrer Auktion berufen, weshalb Sie nach oben Gesagtem gegenüber
meinem Mandanten nunmehr schadensersatzpflichtig sind.
Der Schadensersatzbetrag beläuft sich auf 344,33 € und bildet sich aus dem
Marktwert des Artikels abzüglich des Gebotes meines Mandanten. Der Marktwert
wurde anhand des Durchschnittwerts der Kaufpreise zu dem gleichen Artikel, welche
zu der Zeit im Rahmen von eBay-Auktionen erzielt wurden, ermittelt.
II.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie sich nach § 286 BGB bereits in Verzug
befinden. Aus diesem Grunde sind Sie ferner verpflichtet, meine Gebühren in Höhe
von 83,54 € zu tragen. Wegen der Höhe meiner Gebühren wird auf folgende
Kostennote verwiesen:
Gegenstandswert: bis 500,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 58,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 11,70 €
Nettobetrag 70,20 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 13,34 €
Gesamtbetrag 83,54 €
III.
Für den Fall, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich
meinem Mandanten raten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Ihm
empfehlen, Klage zu erheben.