Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Pandora schrieb:

      Solange keine IMEI in der Auktion angegeben war, wird ihm das Gerät jetzt auch nicht viel nützen.

      Außer man könnte es einigermaßen eindeutig Anhand von den Auktionsbildern wiedererkennen.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Hallo
      Mir ist das Gleiche mit tomasz_traczyk passiert hatte ein iphone 6 eingestellt habe es nach wenige Stunden wieder beendet da ich die Falsche Laufzeit eingegeben hatte . Hatte es 3 Tage eingestellt brauchte aber schnell Geld und es beendet und gleich neu eingestellt mit einem Tag Laufzeit . Das nutzte tomasz_traczyk gleich aus mit de Gleichen schreiben wie alle anderen erhalten haben habe auch schon das Anwaltsschreiben auch das gleiche wie ihr alle ! Ich bin mir eben nicht sicher was ich machen soll ich habe ihm auf seine Frage warum ich beendet habe mit die Laufzeit war Falsch da ich es mit der Handy app eingestellt habe aber ich schrieb eben auch in der Überschrift nur 3 Tage und deswegen hat er es nicht akzeptiert ;( was mache ich jetzt ? ?(
    • Da schliesse ich mich @Eule an, schreib mal die Artikelnummer...


      Ansonsten, wie du die Situation beschreibst, sehe ich nur wenig Hoffnung:

      Du hast kein Fehler gemacht, sondern deine Meinung bezüglich der Auktionslaufzeit geändert. Das
      berechtigt nicht zu einem Abbruch.
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    • Sehe ich leider auch so, in der Beschreibung wurde explizit drei bzw dann ein Tag geschrieben. Meinungsänderung ist kein Fehler und damit unberechtigt. Da sehe ich den VK leider auch auf verlorenem Posten, da heist es Schadensbegrenzung und zahlen bevor noch Gerichts und Verfahrenskosten dazukommen.
    • Du hattest das Handy bereits am 15. März verkauft? Wollte der Höchstbietende das Teil nicht?
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565

      Bei der zweiten Auktion am 27. März hat der gleiche Account erneut mitgeboten, hatte wohl
      "vergessen", dass er schon mal bei dDeiner ersten Auktion zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietender war
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565
      Ergänzung: Hat sich dieser Höchstbietende zum Abbruchzeitpunkt bei Dir schon gemeldet? War war denn da der Abbruchgrund?

      Und da war er ja tatsächlich Höchstbietender:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

      1. Ja das erste mal der wollte es nicht haben !
      Der wo 2 mal höchsbieter War hat sich dort gleich gemeldet und wollte es für sein Gebot haben ich Nein r könne bei der neuen Auktion die schon wieder on ist bieten !bendet hatte ich wegen der Laufzeit da ich Geld brauchte wollte ich von 3 Tagen auf 2 verkürzen
    • Du hast zweimal vorzeitig abgebrochen und die Gebote gestrichen.
      Beim 1. Abbruch am 27. 3. war der tomasz... Höchstbietender, diese Auktion hast Du beendet, da Dir die 3 Tage Laufzeit zu lang waren.
      Beim 2. Abbruch am gleichen Tag war ein anderer Account Höchstbieter zum Zeitpunkt des Auktionsabbruches. Der hat sich noch nicht bei Dir gemeldet?


      "Ihr könnt mir gerne Preisvorschläge schicken !"
      Damit lockst Du diejenigen an, die schon mal bieten in der Hoffnung, dass abgebrochen wird, weil du an eBay vorbei verkauft hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Für den ersten Abbruch würde ich eine Anfechtung wegen Irrtum in meiner Erklärung dem Anwalt schicken. (§119 BGB) Da ich mich in der Laufzeit der Auktion vertan habe, bzw. die Forensoftware dies so eingestellt hat, was ich nicht wollte. Dafür spricht auch, dass ich die Auktion, nach Abbruch, mit veränderter Laufzeit kurzfristig wieder eingestellt habe. (Alle Daten sichern und ausdrucken)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz: Hast du überhaupt gelesen, was @bmwfreak gepostet hat, sowie was ich und Pandora dazu geschrieben haben,
      bevor du hier diesen Ratschlag gepostet hast? Hast du dir überhaupt die beiden Auktionen angesehen ?


      In der ersten Auktion hat @bmwfreak in der Überschrift die 3 Tage auch drin.
      Damit kann man nicht von Irrtum ausgehen. Sondern nur, daß @bmwfreak seine Meinung geändert hat,
      3 Tage nicht mehr wollte und so ohne berechtigten Grund und auch ohne ein Irrtum begangen zu haben
      auf 1 Tag gewechselt hat.

      Oder soll er eine Anfechtung schicken, wenn er dann begründen muss, warum er eindeutig in der Überschrift
      sich auf 3 Tage erstmal festgelegt hatte? Ich denke nicht dass so etwas klappt!


      Wenn überhaupt dann sind wir bei Motivirrtum, doch dieses wird in Zivilrecht (mit einer Ausnahme) nicht beachtet:


      http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung#Anfechtungsgrund schrieb:

      Allgemein nicht anerkannt wird vom Zivilrecht der so genannte Motivirrtum. Er ist grundsätzlich unbeachtlich. Ein solcher bezieht sich auf Gründe, die eine Erklärung auslösten (Ich erklärte dies, weil…) oder Folgen, die durch die Erklärung beabsichtigt sind (Ich erklärte dies, damit…)....Als einzige gesetzlich geregelte Ausnahme zur Unbeachtlichkeit des Motivirrtums kann ein Irrtum über wesentliche Eigenschaften angesehen werden


      de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung#Anfechtungsgrund
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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich vermute mal ganz stark, dass diese 3 Tage auf einen Saftware- Fehler zurückzuführen sind. Der eigentliche Wille des Anbieters steht m.E. hier im Vordergrund und der war so schnell wie möglich Kohle zu generieren.

      Ich war, vor Jahren, auch mal Anbieter bei Ebay und hatte mit den gleichen Nikligkeiten zu kämpfen.

      Hatte ein Maria Weiss Komplettservice für 12 Personen von Rosentahl angeboten. Angebot sollte 5 Tage laufen. Saftware stellte es auf 7 Tage. Als ich es merkte habe ich das Angebot beendet. Prompt bekam ich eine Nachricht, warum ich beendet habe. Erklärte die Sache und erklärte gleichzeitig die Anfechtung. Erhielt keine weitere Nachricht. War übrigens das Paddelboot. (Kahn aus Wuptatal) Kurze Zeit später lief dann ein Beitrag im WDR-Fernsehen über ihn......................... (Ich war nicht ganz unschuldig) Danach hat man von dem nichts mehr gehört oder gesehen.

      Seitdem habe ich nie wieder etwas über ebay verkauft. Lasse ich immer Andere machen und zahle lieber etwas Provision (10% vom Nettoerlös) und spare mir den Ärger mit den Bietern.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • Ein Softwarefehler soll geschrieben haben:
      IPHONE_6_64_GB_GOLD_3_MON_ALT_NUR_3_TAGE


      Hervorhebung von mir.
      ??

      Vielleicht ist dieser Fehler anderen schon passiert (bitte um Info), mir ist ein solcher Fehler nicht bekannt.
      Ganz davon zu schweigen, dass der Verkäufer selbst geschrieben hat, dass er erst für drei Tage eingestellt hatte um sich dann später umzuentscheiden.
      Daher lag bei Einstellung kein Irrtum vor und somit besteht auch keine Irrtumseinrede gemäß § 119 BGB.

      Man mag mich aber gerne berichtigen.

      Und @Krennz, könntest du mal aufhören mit dieser ständigen Selbstbeweihräucherung? Ist aber nur eine Anmerkung, weil es langsam weh tut und ich sicher bin, dass sie nicht fruchten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @bmw

      Das ist mir klar und ehrlich gesagt, tut es mir leid für dich weil dieser Typ natürlich genau auf einen solchen Fehler wartet.
      Nur wirst du den Beweis kaum erbringen können, weil er zum einen gewerblich handelt und zum anderen die Rechtsprechung auf seiner Seite hat.
      Die ewigen Aussagen von Rechtsmissbrauch (die immer wieder hier von einem einzelnen User kommen, gut, diesmal nicht) sind zu schwer zu belegen und kosten dich wahrscheinlich jede Menge zusätzliches Geld.
      Was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde?
      Nach weiteren durchgelaufenen Auktionen suchen mit ähnlichem Profil, also 3 Monate alt, Gebrauchsspuren usw. um eventuell die Forderung zu drücken.
      Also einfach mal den durchschnittlichen Preis ermitteln, die Auktionen ausdrucken und schauen, ob die Forderung überhaupt in der Höhe gerechtfertigt ist.
    • @Krennz
      Machst du nun den nächsten Thread mit deinen pauschalen Aussagen kaputt? werv hat dich ja bereits darauf hingewiesen, dass du endlich mal damit anfangen sollst, die einzelnen Auktionen zu betrachten, bevor du irgendwelche gefährliche Tipps in die Tasten haust. Hast du natürlich auch nach seinem Einwand nicht getan, wie dein folgendes Post zeigt, das vollkommen am Sachverhalt vorbei geht.

      Und wie häufig soll man dich eigentlich noch auffordern, das unnütze OT zu unterlassen.

      @bmwfreak

      Ja, bevor man Kaufverträge schließt, muss man sich hinsichtlich der Folgen kundig machen. Da du ganz offensichtlich währen der Auktion deine Meinung geändert hast, sehe ich hier einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Du solltest also meiner Meinung nach die Ware liefern, Ersatz beschaffen oder Schadensersatz zahlen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So nebenbei, ich kann Weihrauch nicht ausstehen, bin Asthmatiker.

      Nene, das mit den 7 statt 5 Tagen ist mir wirklich passiert.

      Wenn ich das richtig sehe gibt es in der Saftware von Ebay irgend wie feste Vorgaben für Auktionszeiträume, die vorgegeben werden. Wenn man das nicht siofort überprüft wird diese Vorgabe reingestellt.

      Mein Sohn kann programmieren, der sagte auch, dass das ein Algorythmus sei, den er verfluche.

      Ebay gibt Mindeststandards vor und wer nicht aufpasst fällt drauf rein.

      Da ich Verkaufagenten habe brauche ich mich darum nicht mehr zu kümmern.

      Mache, gelegentlich, Haushaltsauflösungen, erstelle Warenlisten und gebe sie weiter. Sichere die Ware und versende sie. Der Erlös geht, wenn keine Erben da sind, an caritative Einrichtungen.

      Zurück zu Maria Weiss
      Ich hatte einen Bieter (privat) der wollte mir 500€ für das 12 Personen-Service geben. Ich habe es dann für ein Mehrfaches verkauft.
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