Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Die Schadenshöhe kannst Du im Prozess versuchen zu drücken. Das Rebuy-Angebot (Du hast es sicher noch?) wäre ein feines Indiz. Wobei es Dir natürlich auch frei steht (bzw. frei gestanden hätte) zu diesem oder ähnlichem Preis ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte zu besorgen und dann zu liefern.

      Ansonsten bin ich immer so entzückt davon, wie ordentlich doch der ehrliche deutsche Ebay-Anbieter ist. Also eigentlich nicht der Ebay-Anbieter, sondern meist die, denen die Ware unvorhersehbar kaputt geht.
      Die aus Versehen, ohne Verschulden, geschrottete Ware wird flugs beseitigt, als hätte sie eine Infektionskrankheit. Klar, wer bewahrt schon Schrott auf? Darf ich mal herzlich grinsen? Nur so hier, unter "uns Freunden"? Vielleicht triffst Du auf einen Richter mit ähnlich viel Humor. Vielleicht.

      Oder sagen wir anders:Wenn Du in der Lage wärest, das vorher liebevoll gepflegte Teil, welche leider unter den Bauschutt gekommen ist...wenigstens in seinen Bruchstücken noch vorzuweisen...dann würde ich eher "gläubig".

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    • grafiksammler schrieb:



      Kannst Du den rebuy-Betrag noch nachweisen? Oder die Unterlagen auch schon weggeworfen?
      Das ist ein Ankaufshändler, der auch noch Geld mit dem Verkauf verdienen will. Dessen Handelsspanne mußt Du auch noch bezahlen.....
      Ob das 10, 50 oder 250% sind - ich weiß es nicht......

      Nicht wirklich. Rebuy gibt mit seinem Preis nur ein Angebot für Vertragsannahme an. Wenn man es nicht angenommen hat, dann
      ist mit Rebuy kein Vertrag zustande gekommen.

      Es wäre alledings gut, wenn das Angebot von Rebuy vorhanden wäre, dann hätte man ein Anhaltspunt für den Wert von dem Artikel.


      iphone_aputt schrieb:


      a) bei Ebay gibt es den berechtigten Abbruchgrund; "Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt". Ist mir nicht genau das passiert?
      b) Wenn dem nicht so ist, die Schadenshöhe kommt mir sehr hoch vor. Hatte das Handy erst bei Rebuy, die boten mir wegen der Dellen gerade mal 66 Euro.

      a) Es ist evtl. unverschuldet passiert. Wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast. Traczyk musst du es wenigstens so plausibel schildern, dass
      er nicht klagt. Und wenn er doch klagt, dann musst du es einem Richter genug plausibel (mit Beweisen) schildern können, so dass der Richter entscheidet, dass
      es unverschuldet passiert ist.
      b) Siehe oben.
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    • Dieses Thread ist nun über 150 Beiträge groß...


      Haben wir inzwischen auch jemanden, der von TT verklagt wurde ?
      (Oder liesst TT hier flieißig mit und lässt es wegen Unkosten sein :cursing: )
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    • Hallo,
      ich kann die Delle der Stufe noch nachweisen und die Delle wo sie gelandet ist ebenso. Zugegen war leider nur meine Frau, als dritte Hand..
      Das Rebuy-Angebot habe ich noch als E-Mail. Wobei Rebuy das Prüfprotokoll entfernt hat, aber den Preis sieht mach noch.
      Wäre nie im Leben auf die Idee gekommen, das bei einem Angebot von einem Euro eine Vertragsbeziehung entstanden ist, habe über sowas als Rechtslaie auch nie nachgedacht. Also wozu den Schrott aufbewahren?
    • Das ist doch schon mal ein Anfang!
      Wenn du dich davor im Mailverkehr nicht um Kopf und Kragen geredet/geschrieben hast!

      Du kannst sicher auch den Kauf der Bauteile (kurz vor dem Schadenfall) für die Treppe nachweisen, wäre ein weiteres Indiz.
      Natürlich ist es schlecht, dass du das Handy weggeworfen hast, könntest dies aber ausgleichen.

      Wenn alles so war wie du schreibst, hast du berechtigt abgebrochen, mit dem Makel, dass du das defekte Gerät nicht mehr hast um den Defekt nachzuweisen.

      Bitte beantworte noch meine Frage nach dem Mailverkehr, die ich dir gestellt habe.
      Hast du von Anfang an auf die Beschädigung hingewiesen und diese entsprechend dargestellt?
    • Kaiolito schrieb:

      1) Wenn du dich davor im Mailverkehr nicht um Kopf und Kragen geredet/geschrieben hast!

      2) Du kannst sicher auch den Kauf der Bauteile (kurz vor dem Schadenfall) für die Treppe nachweisen, wäre ein weiteres Indiz.
      3) Natürlich ist es schlecht, dass du das Handy weggeworfen hast, könntest dies aber ausgleichen.
      @iphone_aputt:
      1. Auch wenn, dann kann man spätestens vor Gericht es plausibel erklären. (Wobei würde ich TT nicht raten würde vor Gericht zu gehen, wenn
      er hier wieder am lesen ist - es ist eher zu seinem Ungunsten)
      2. Weiteres Nachweis für deine Aussage
      3. NIcht wirklich, da es zu deinem Vorgehen passt. Es war logisch abzubrechen und ein unbrauchbares Artikel wegzuwerfen.
      Es ist plausibel, wenn man denkt, dass eigenes Vorgehen in Ordnung ist und man keine Nachweise für irgendjemanden braucht.


      Mach viele Photos, sichere alle Daten (Email, Rebuy, Ebay etc). Du musst es nun 3 Jahre behalten.
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    • Also Treppenbau kann ich nachweisen. Gibt auch Fotos. Habe eines TT geschickt.
      Der Mailverkehr:
      Mail-Abbruch habe ich in Ebay mit der Auswahloption "Nicht mehr verfügbar" gekennzeichnet.
      Auf die erste Mail nach Abbruch der Auktion habe ich gar nicht geantwortet, weil ich gar nicht verstanden hab, was der wollte.
      Auf die zweite habe ich geantwortet, dass das Handy defekt sei.
      Dann fragte er nach dem Defekt.
      Meine Antwort:

      Ich renoviere gerade, und eine Treppenstufe ist beim Einbau ein Stockwerk abwärts gefallen und hat u.a. das Handy zerschmettert. Da ich es wegschmeißen musste ist es sozusagen nicht mehr verfügbar.
      Tut mir leid, ich danke für ihr Verständnis



      Dazu ein Foto.
      Dann schrieb er:
      Bitte den Schadenersatzbetrag innerhalb der angegebener Zahlungsfrist auf mein Konto anweisen.

      Dann habe ich ihm noch die Rebuy-Einschätzung gegeben, worauf seine Antwort war:

      Rebuy bietet Ihnen die niedrigste Preise an. Die wollen auch geld verdienen. Hier bei ebay wird dieser Artikel hoch gehandelt. Mit 64 gb werden die hier mit ca. 300 euro verkauft.
      Ich werde keine weitere Nachrichten beantworten. Es steht alles im Verlauf. Ich erwarte die Zahlung innerhalb der angegebenen zahlungstermin auf meinem Konto.

      Daraufhin habe ich auch nix mehr geschrieben. Nehme an, als nächstes kommt der Anwaltbrief....


    • Meine Anwort ist oben nicht lesbar, hier noch mal:

      Ich renoviere gerade, und eine Treppenstufe ist beim Einbau ein Stockwerk abwärts gefallen und hat u.a. das Handy zerschmettert. Da ich es wegschmeißen musste ist es sozusagen nicht mehr verfügbar.
      Tut mir leid, ich danke für ihr Verständnis.
    • Rebuy tut hier doch erstmal gar nichts zur Sache und käme nur dann zum tragen, wenn es um die tatsächlich berechtigte Höhe des Schadenersatzes vor Gericht geht.
      Im Anwaltsschreiben kann zur Höhe stehen was will, wenn du nicht bezahlen möchtest (egal welche Höhe) muss dein Bieter klagen oder einen Mahnbescheid beantragen, dem du widersprichst und es dann zum streitigen Verfahren kommt.

      Wenn alles so war, wie du schreibst, dann hast du berechtigt abgebrochen und bei einer Klage muss der Kläger beweisen, dass dies nicht so war bzw. du musst deine Argumentationskette darlegen.
      Die einschlägige Rechtsprechung ist in diesem Fall auf deiner Seite und wenn der Richter deinen Argumenten folgt, die Beulen des Einschlages als überwiegend wahrscheinlichen Grund für die Beschädigung des Artikels sieht, dazu die Bilder der Renovierung und die Zeugenaussage deiner Frau, sollte eigentlich nichts passieren.

      Natürlich sollte in einer Klageerwiderung stehen, dass du auch grundsätzlich die Höhe des Schadenersatzes anzweifelst und hier käme dann Rebuy ins Spiel, aber so weit bist du noch lange nicht.
      ...... und ein Rechtsanwalt kann schreiben war er möchte, das ist nicht zwangsläufig das was richtig ist und auch vor Gericht so entschieden wird.
    • Hallo Kaiolito,
      vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Dann werde ich mal auf sein Anwaltschreiben warten und mich dann damit an meine Rechtsschutzversicherung wenden.

      Übrigens, toll dass ihr hier so ein Forum aufgebaut habt und so aktiv unterstützt! Das beruhigt doch ungemein, dass man mit dem Thema nicht alleine dasteht.
      Wenn es weiter geht mit TT melde ich mich.
    • Genau!

      Und noch eine Bitte, da ich häufiger mit Dingen zu tun habe, die auch von eigenen Anwälten übersehen werden, nicht vorgetragen und damit die Chancen deutlich verschlechtern, vor Gericht die Argumentationskette aufrecht zu erhalten.

      Solltest du was vom gegnerischen Anwalt bekommen, danach deine RSV einschalten, einen eigenen Anwalt nehmen............ dann bestehe darauf, dass du Schreiben siehst, bevor sie weggeschickt werden (also von deinem Anwalt).
      Lasse mir die Teile immer vorab als Word-Dokument via Mail zukommen. Dann hättest du die Möglichkeit hier nachzufragen in dem du das Schreiben an die Redaktion schickst und erlaubst, dass einige wenige, die mit dem Abbruchthema intensiv beschäftigt sind, vor Absendung nochmal drüberschauen und eventuell Änderungen vorschlagen.
      Nichts von diesen Schreiben wird veröffentlicht, die Redaktion weiß sehr genau, an wen (und das sind nur ganz wenige) sie das Schreiben kurz zur Prüfung weiterleiten würden. Diese Leute sind absolut vertrauenswürdig und löschen direkt nach Antwort wieder.

      Nicht jeder Anwalt ist auf so ein Thema spezialisiert und da kommt es auf jedes Wort an, welches ein Richter danach zu lesen bekommt. Es darf nichts fehlen, aber es dürfen auch nur Dinge drinstehen, die tatsächlich deine Position stützen und die gegnerische Schwächen. Kein Richter hat Bock sich durch ellenlange Seiten zu lesen, er möchte, dass auf den Punkt gekommen wird.

      Ist nur eine Möglichkeit, dich weiter zu unterstützen. Ob du das machst oder nicht, musst du selbst entscheiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Geselle mich dann auch einmal unter euch.

      Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand. Hab mich danach ums Handy gekümmert und konnte so den Schuldigen nicht ausmachen. Auktion dann sofort beendet (nach ca. 22 Stunden, Restlaufzeit über 9 Tage, 151718494099). Mail kam dann gestern Abend.

      Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin.

      Hab ihm dann geantwortet das ich wohl im Sinne der potentiellen Käufer gehandelt habe, oder wer will bitte ein defektes Handy erhalten, wenn er ein intaktes erwartet. Angebot ihm das im jetzigen Zustand zuzuschicken oder den Artikel erneut einzustellen ignoriert er.

      Schadensforderung von 280€.

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.

      Anscheinend ist das ja seine Masche, ist sowas korrekt? Zu bieten ohne ehrliche Kaufabsichten?

    • danni2702 schrieb:

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.
      Da habe ich aber gerade andere Werte ermittelt. Ich denke die Höhe der Forderung ist absolut korrekt.

      danni2702 schrieb:

      Anscheinend ist das ja seine Masche, ist sowas korrekt? Zu bieten ohne ehrliche Kaufabsichten?
      Wie kommst du darauf, dass er keine Kaufabsicht besitzt? Hat er dich nicht aufgefordert, das Hände zu liefern und verlangte sofort Schadensersatz?

      Du besitzt ja nun das defekte iPhone. Schicke ihm doch entsprechende Fotos davon und verweise auf die entsprechenden Grundsätze von ebay, wonach du bei einem unverschuldeten Defekt der Ware abbrechen darfst, ohn dass dabei ein Kaufvertrag entsteht. Ich glaube, dass steht auch in diesem Thread bereits einige Male.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • danni2702 schrieb:

      Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand.
      Fahrlässig und kaum zu beweisen, wobei hier garantiert noch gegenteilige Meinungen kommen werden.


      Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin.
      Kannst du unter Garantie nicht.

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.
      Jein, er wird sich die Zahlen sicher nicht willkürlich aus der Luft greifen und daher auch belegen können. Du kannst aber natürlich auch einen geringeren Wert belegen oder ihn einfach mal fragen, wie er sich die 280€ denn herleitet, denn diese Information schuldet er dir in jedem Fall.


      ist sowas korrekt? Zu bieten ohne ehrliche Kaufabsichten?
      Und die mangelnde Kaufabsicht kannst du nun wie genau beweisen ? Nur weil er viel bietet und die Abbrüche nicht ignoriert, ganz schlechte Argumentation.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • biguhu schrieb:


      danni2702 schrieb:

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.
      Da habe ich aber gerade andere Werte ermittelt. Ich denke die Höhe der Forderung ist absolut korr
      Hast du Artikelnummern? Habe mehrere zwei Jahre alte iPhones beobachtet die ohne Macken sind und die bei ~200€ geendet sind. Deshalb denke ich das die 280€ deutlich zu hoch angesetzt sind.
    • Die Suche nach gebrauchten iPhones 5 16GB ergab auch Preise die deutlich über 300€ lagen, andere sind deutlich darunter. Ich finde 280€ durchaus angemessen. Aber wozu machst du dir Gedanken über die Höhe des Schadensersatzes, wenn du angeblich berechtigt abgebrochen hast. Kannst du mir das bitte erklären? Was genau ist denn nun dein Problem, da du ja sicher den Defekt des Smartphones mit Bildern und notfalls auch am Objekt nachweisen kannst?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Die Suche nach gebrauchten iPhones 5 16GB ergab auch Preise die deutlich über 300€ lagen, andere sind deutlich darunter. Ich finde 280€ durchaus angemessen. Aber wozu machst du dir Gedanken über die Höhe des Schadensersatzes, wenn du angeblich berechtigt abgebrochen hast. Kannst du mir das bitte erklären? Was genau ist denn nun dein Problem, da du ja sicher den Defekt des Smartphones mit Bildern und notfalls auch am Objekt nachweisen kannst?
      Klar, wenn es noch Garantie hat und vielleicht 3 Monate alt ist. Aber zum Vergleichen dienen wohl nur Geräte ähnlichen Alters.

      Weil den netten Herrn das nicht interessiert und er die 280€ auch nicht begründet sondern auf die Zahlung pocht und mit dem Anwalt droht.

      Zudem wird hier geschrieben, dass ich fahrlässig gehandelt habe, sprich es also doch Selbstverschulden ist. Und bevor ich es auf ne Verhandlung ankommen lasse, in der der Richter zur gleichen Erkenntnis kommt wie der User hier zahle ich lieber. Aber dann keine Summe, die ein iPhone in dem Alter und Zustand niemals einbringt.

      Student ohne RSV ;)
    • Pandora schrieb:

      danni2702 schrieb:

      Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand.
      1) Fahrlässig und kaum zu beweisen, wobei hier garantiert noch gegenteilige Meinungen kommen werden.


      Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin.
      2) Kannst du unter Garantie nicht.

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.
      3) Jein, er wird sich die Zahlen sicher nicht willkürlich aus der Luft greifen und daher auch belegen können. Du kannst aber natürlich auch einen geringeren Wert belegen oder ihn einfach mal fragen, wie er sich die 280€ denn herleitet, denn diese Information schuldet er dir in jedem Fall.


      4) ist sowas korrekt? Zu bieten ohne ehrliche Kaufabsichten?
      ...


      1) Stimmt - es scheint fahrlässig und selbst verschuldet zu sein(wenigstens meine Laienmeinung),
      wobei sollte es zu Verhandlung kommen, muss es von einem Richter bestimmt werden.
      Ein Gutachter kann dabei auch feststellen, ob die Geschichte so stimmt
      2) Es tut nichts zu Sache
      3) Ich stimme wieder zu
      4) @danni2702: Kannst du diese Aussage belegen? Ansonsten hast du gerade jemandem unterstellt unehrlich zu sein


      Ich wäre in solchem Fall auf ein Urteil gespannt. Denn ein Richter könnte es evtl auch ganz anders sehen.
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    • @danni2702

      Ok, wenn du selber davon ausgehst, fahrlässig gehandelt zu haben, dann wirst du wohl zahlen müssen. Ich möchte mich zur Fahrlässigkeit nicht näher äußern, weil ich mir diesbezüglich selbst noch kein Anschließendes Urteil gebildet haben. Inwiefern es bereits fahrlässig ist, ein zum Verkauf stehendes Gerät weiter zu nutzen, wird hier immer wieder kontrovers diskutiert.

      Was die Beispiele angeht, habe ich hier nur die ersten drei Geräte herausgesucht, die alle deutlich über 300€ einbrachten und von einer Restgarantie nicht die Rede ist. Bei einem Gerät ist ein Alter von 19 Monaten angegeben.





      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • werv schrieb:

      Pandora schrieb:

      danni2702 schrieb:

      Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand.
      1) Fahrlässig und kaum zu beweisen, wobei hier garantiert noch gegenteilige Meinungen kommen werden.


      Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin.
      2) Kannst du unter Garantie nicht.

      Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€.
      3) Jein, er wird sich die Zahlen sicher nicht willkürlich aus der Luft greifen und daher auch belegen können. Du kannst aber natürlich auch einen geringeren Wert belegen oder ihn einfach mal fragen, wie er sich die 280€ denn herleitet, denn diese Information schuldet er dir in jedem Fall.


      4) ist sowas korrekt? Zu bieten ohne ehrliche Kaufabsichten?
      ...

      1) Stimmt - es scheint fahrlässig und selbst verschuldet zu sein(wenigstens meine Laienmeinung),
      wobei sollte es zu Verhandlung kommen, muss es von einem Richter bestimmt werden.
      Ein Gutachter kann dabei auch feststellen, ob die Geschichte so stimmt
      2) Es tut nichts zu Sache
      3) Ich stimme wieder zu
      4) @danni2702: Kannst du diese Aussage belegen? Ansonsten hast du gerade jemandem unterstellt unehrlich zu sein


      Zu 4) es scheint mir so, dass er an dem iPhone wohl nicht interessiert ist, sonst würde er es ja annehmen. Also hat er meiner Meinung nach in der Hoffnung auf Beendigung der Auktion geboten. Das ist keine Unterstellung sondern meine leienhafte persönliche Schlussfolgerung der Unterhaltung. Interessiert mich, ob es was ändern würde, wenn es so wäre.


      Aber wohl nicht zu beweisen.