Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Tja, dann sind wir bei § 823 BGB
      dejure.org/gesetze/BGB/823.html

      und kommen dann zu § 832 BGB
      gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html

      Wenn ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, liegt kein eigenes Verschulden vor und ihr habt berechtigt abgebrochen, auch wenn der Satz deiner Frau natürlich völliger Mist war.
      Dies gilt es zu beweisen und dafür wäre ein Fachanwalt wohl die richtige Person, die das schaffen kann.
    • Sternchen schrieb:

      Versuch den Betrag runter zu handeln, ansonsten kann es teuer werden wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, mit dem Eigenbedarf habt ihr euch ein Eigentor geschossen, alles andere sind nur noch Ausreden
      Sehe ich leider auch so. Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere und unter den Umständen stehen die Chancen für dich nicht gerade zum besten. Sich auf einen Vergleich zu einigen ist alle male besser als aus Prinzip Zeit und Nerven in einem Verfahren zu versenken welches man eher verliert als gewinnt.
    • Das zu schreiben reicht wohl nicht, Bilder des defekten Handys müssten dazu, am besten noch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, bei welchem die defekten Teile benannt sind und die einzelenen Kosten aufgeführt sind.
      Hatte Uhu alles schon geschrieben.

      Sieh es einfach mal so, du stehst derzeit bei Null, alles was du einreichen/übermitteln kannst führt zu zusätzlichen Punkten.
    • qtee schrieb:

      Er bietet auf ein Apple IPhone 5, von dem er selbst in seiner Mail an meine Frau sagt, dass es einen Marktwert von über 250 € hat, nie mehr wie 70 Euro. Ich habe noch keine Auktion gefunden bei der ein technisch einwandfreies IPHone 5 unter 100 € verkauft wurde.
      Wenn Ich damit Geld verdienen will (beim Verkauf) ist alles was zu teuer ist für mich Uninteresant
      Ich mach das Übrigens nicht anders - nur Ich bin hinter anderen Sachen her
      Min/Max Prinzip
      minimaler Einsatz = maximaler Gewinn
    • Hi, mich würde interessieren ob jemand mal den Anwalt überprüft hat. Nicht das die Briefe vom netten Bieter selbst geschrieben werden mit der Hoffnung es klappt. Und ist jemand bekannt ob es schon mal weiter ging als nur dieser Brief vom Anwalt? Ist der Name auch sein echter oder steckt dahinter jemand anderes, evtl. sogar eine Bande oder so? Ist das wirklich vor Gericht so schützend bloß weil er ein Gewerbe hat? Nur bieten reicht meiner Meinung nach nicht aus, wo bleibt der Verkauf? Das müsste er ja vor Gericht nachweisen weil es ja sonst so aussieht als ob er nur auf die Schadenersatzansprüche scharf ist...
    • Robin-Hood schrieb:

      Nur bieten reicht meiner Meinung nach nicht aus, wo bleibt der Verkauf?
      Verkaufen kann er ja nur die Ware, die er von den Verkäufern erhält. Und das wird er, wenn ich mir hier so die Äußerungen ansehe, nur äußerst selten. Und die wenigen Phones, die er bekommen wird, wird er sicher auch verkaufen, sonst kann er ja keinen Gewinn machen.

      Die Verkäufer sollten sich weniger darauf konzentrieren, ob der Käufer rechtens handelt (denn das tut er), sondern vielmehr, ob sie mit ihrem Abbruch rechtens gehandelt haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Also ganz klar weiß "jeder" wozu gesetze da sind. Aber Menschen die diese nutzen um sich zu bereichern während andere dadurch einen Schaden erleiden finde ich niveaulos. Abbrechen ist nicht die feine Art aber schadet wohl meistens NICHT den Bietern. Eher ebay aber denen tut das wohl nicht so weh sonst wären sie mehr dahinter... Also recht und Gesetz trennt sich hier... Und was der da tut ist hier für jedermann offensichtlich! Bin kein Fan von tatenlos zusehen also würde ich mich freuen wenn hier nach einer Lösung gesucht wird, momentan wird nur empfohlen aufzugeben wenn man wirklich unberechtigt abgebrochen hat. Jetzt mag mich die Redaktion wahrscheinlich nie :(
    • Robin-Hood: ebay ist das Portal für Schnäppchen.
      Wenn ein Verkäufer einem Interessenten und Höchstbieter da einen Strich durch die Rechnung macht, dann hat der ganz niveau-voll, das Recht auf seiner Seite und der Verkäufer versucht in der Regel, seinen Schaden zu begrenzen - also auch eine Art, sich auf Kosten es Käufers zu bereichen. Ist das niveauvoller?

      Gesetze sind für beide Seiten da. Es sind nicht unterschiedliche Gesetze. Jeder hat sich daran zu halten.
    • Du willst es wissen? Kein Problem.
      Würde gerne eine bessere und auch durchsetzbare Möglichkeit anbieten, die sicher zum Erfolg führt. Diese gibt es aber in der derzeitig gültigen Rechtsprechnung nicht.
      Wenn es sie gäbe und rechtlich durchsetzbar wäre, würde sie hier längst stehen.

      Das Problem ist doch, dass sich die Verkäufer bereits in den ersten Mails um Kopf und Kragen schreiben und damit die Möglichkeit von Schadenersatz erst ermöglichen.
      Der Nachweis von Rechtsmissbrauch ist extrem schwer zu liefern, vor allen Dingen, wenn man bereits vorher jede Menge Mist per Mail ausgetauscht hat.

      Dieser Typ kann ganz sicher jede Menge Belege für verkaufte Ware vorlegen, die er erhalten hat, sein Geschäftsmodell ist als gewerblicher Händler "gut" durchdacht.
      Wir warten hier alle irgendwie, dass er auch mal einen Fehler macht, aber bisher gibt es keinen, der den Leuten die sich intensiv mit Auktionsabbrüchen und folgenden Schadenersatzforderungen beschäftigen aufgefallen ist.

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    • Vielleicht noch ein Nachtrag:

      Es ist falsch, Leuten Hoffnung zu machen, wenn man nicht alle Fakten kennt, es ist auch falsch, Leuten Hoffnung zu machen, wenn keine realistische Chance, nach Kenntnis aller Fakten, besteht.
      Im Gegenzug ist es natürlich richtig und absolut korrekt, wenn es Möglichkeiten gibt zu helfen den Leuten zur Seite zu stehen, aber dann muss auch die Chance bestehen, dass die Leute gewinnen können.
      Mir würde es schwerfallen, wenn ich für erhebliche Verluste verantwortlich wäre, weil ich mehr verspreche, als vor Gericht standhalten wird.
    • #234

      Deshalb wirst du hier niemanden finden, der die möglichen Fehler veröffentlichen wird, bevor sie nicht eingetreten sind.
      Natürlich liest er mit und lacht sich einen Ast über die Mühen, die sich hier Forenschreiber machen, lächelt weiter, weil es noch nicht gelungen ist, den moralischen Aspekt in einen gesetzlichen zu verwandeln und dann auch zu nutzen.

      Soll er........ es gibt hier ein paar Leute, die beobachten sehr genau und dann lacht er nicht mehr und damit meine ich natürlich alles rechtliche, was dann zum tragen kommen kann.
    • das ist die rechtliche Seite, dann gibt's da ja noch die "Rechtliche" seite. Große Fische fressen kleine Fische, bin gespannt wie groß er ist. Denn spätestens vor Gericht wird klar sein mit wem man sich da rum ärgern muss und hat dann schön den Namen und die Adresse und kann einfach mal persönlich vorbei und ganz höflich über das diskutieren was er da tut. Irgendwann wird er den richtigen erwischen, das wünsche ich ihm von tiefsten Herzen...
    • Robin-Hood schrieb:

      das klingt schon viel mehr nach dem was mir gefällt, danke für die klaren Worte. Doof ist halt natürlich dass dieser offensichtlich nette, zuvorkommende, sympathische, garnicht Geldgierige Mensch hier alles mitlesen kann :(
      Gesetze und Recht fragen nicht danach, ob sie jedem gefallen. Sie sind für uns alle da. Alle haben sich danach zu richten.
      Wer sich denkt, er kann sich vor dem Auktionsabbruch die von ebay eingeblendeten Ratschläge schenken, der muß akzeptieren, ggf. die A....karte erwischt zu haben. Auch dazu gehört menschliche Größe.