Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Da ist das neue Angebot von tommson:



      Aber bei den Artikeleigenschaften steht:

      Ohne Simlock


      Damit dürfte sich der Weg, mit einem Irrtum zu argumentieren, nicht erleichtert haben. Ich befürchte, damit hat der Verkäufer die Situation nur noch verschlimmert.

      Weiter im Angebot heißt es dann aber wieder entgegengesetzt:

      Ich habe das Handy rausgenommen, da ich die Artikelbezeichnung/-beschreibung falsch hatte, denn ich hatte ohne Simlock geschrieben.
      Der Simlock und das Netbranding muss noch "entfernt" werden (Telekom).
      Da steht wohl der nächste Auktionsabbruch an...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke, der VK hat die allgemeinen Artikelmerkmale aus dem alten Angebot einfach übernommen und noch gar nicht gemerkt, dass das noch im Kleingedruckten steht.
      Was es nicht besser macht.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ich weiß nicht wie und warum mein letztes Post abgehackt worden ist. Hier nochmals incl. der fehlenden Zitate aus der Auktion:


      Der Simlock und das Netbranding muß noch "entfernt" werden (Telekom).

      =

      "TOP ZUSTAND"

      Es graust einen. So macht man sich selbst Schwierigkeiten

      Tut mir leid, der 2. Satz aus der Auktion wird nicht angenommen. Warum weiß ich nicht. Ist der mit dem sich schnell entladenen Akku

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    • wealth350 schrieb:

      Ich hoffe jetzt natürlich, dass der Typ auch einen Fakeaccount hat. Zumal seine Nachrichten an mich sich ähnlich anhören wie andere Nachrichten, die hier im Forum artikuliert wurden. Der Unterschied ist, dass er keinen Schadensersatz will, sondern den Artikel.
      Ich habe mir nochmal die Gebotsübersicht des Höchstbietenden gt5shop genauer angeschaut. Meist bietet er genau einmal (von 238 Geboten glaub ich 236 auf verschiedene Artikel).
      Bin mal gespannt, was Ebay mir antwortet. Bis dahin kann ich nur abwarten.

      Ich kopiere mal eben die ersten Nachrichten hier herein, vielleicht hat jemand so eine ähnliche auch schon mal bekommen oder erkennt den Wortlaut der Person.
      Dummerweise habe ich dem Typen meinen Vor- und Zunamen genannt. Allerdings bin ich nicht darauf eingegangen, dem Herrn meine Kontodaten zu geben, noch meine Anschrift. Die Anschrift braucht er doch nur, um Abmahnungen u.ä. zu versenden. Als wenn der aus Wiesbaden zu mir fährt, zumal ich relativ weit weg wohne.

      NACHRICHT 1
      hi ich wollt grad nochmal nach der iphone auktion schauen da war sie plötzlich beendet, ist das iPhone noch verfügbar?
      Mit freundlichen Grüßen

      Mathias Will


      NACHRICHT 2
      Sehr geehrte Herr XXX,
      Sie haben die Ebay-AGB anerkannt und folgendem zugestimmt:

      Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

      Die Auktion mit der Tag 121705137542 : Apple iPhone 6 - 64 GB - Silber (Ohne Simlock) wurde vorzeitig beendet, als ich mit einem Betrag von 336,00 € Höchstbieter war.

      Ich fordere daher hiermit die Übergabe dieses Artikels Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises zzgl. Versandkosten. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Bankverbindung mit. Für eine evtl. Abholung teilen Sie mir bitte auch Ihre Anschrift mit. Für die Übergabe erlaube ich mir eine First zu setzen bis zum 03.08.2015.

      Mit freundlichen Grüßen

      Mathias Will

      Hallo Leute, sorry erst mal das ich hier rein platze.
      Ich bin auch auf den typen tomasz_traczyk Masche reingefallen !!!
      hab auch ein iPhone 5 16gb Auktion vorzeitig beendet da das Gerät beim Werkseinstellung zurücksetzen hinuntergefallen ist und Display und Rand beschädigt ist !
      Schlimm genug , da schreibt der tomasz_traczky mir eine DROH Mail :


      Hallo,
      da Sie mir den gekauften Artikel nicht liefern wollen, trete von dem Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf Schadensersatz in Höhe von 214,88 Euro. Der Schadensersatzbetrag orientiert sich an dem Durchschnittspreis des Artikels bei ebay ohne Versandkosten abzüglich die Höhe meines Gebotes zum Zeitpunkt des Abbruchs. Das Geld können Sie innerhalb von zwei Wochen auf mein Konto zahlen:
      Kontoinhaber: Tomasz Traczyk
      IBAN: DE71 3705 0299 1135 0450 23
      BIC: COKSDE33XXX
      Verwendungszweck: Artikelnummer + Ebay-Name
      Für den Fall, dass Sie nicht zahlen, werde ich meinen Anwalt beauftragen. Bitte teilen Sie mir bei Nichtzahlung Ihre Adresse mit. Die entstandene Kosten gehen zu Ihre lasten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Tomasz Traczyk

      könnt ihr mir weiter helfen ???


      MfG

      jjjj4und1



      Redaktion: Post verschoben.
    • auch wenn es jetzt nicht schön für Dich klingt: Käufer und Verkäufer haben sich an das Kaufvertragsrecht des BGB zu halten.
      Wenn Dir das Handy während der Auktion runtergefallen ist, dann hast Du dem Höchstbieter gegenüber für die Reparatur aufzukommen.
      Du hast ohne einen rechtlichen Grund zu haben, die Auktion beendet. Der Tomasz Traczyk schreibt Dir da keine Drohmail, sondern weist Dich
      darauf hin, was passiert, wenn Du widerrechtlich den Kaufvertrag nicht erfüllst.
      Der vorstehend geschilderte Fall des gt5-shop liegt anders. Du kannst beides nicht über einen Kamm scheren.
    • jjjj4und1 schrieb:

      könnt ihr mir weiter helfen ???
      Du kannst dir selber helfen, indem du diesen Thead hier liest. Die Antwort ist bereits mehrfach gegeben worden und lautet bei gleichem Sachverhalt immer gleich:

      jjjj4und1 schrieb:

      hab auch ein iPhone 5 16gb Auktion vorzeitig beendet da das Gerät beim Werkseinstellung zurücksetzen hinuntergefallen ist und Display und Rand beschädigt ist !
      Dann hattest du einen berechtigen Grund. Bilder machen und zur Antwort hinzufügen. Fertig ist die Angelegenheit.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Ergänzend zu 328:
      Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1
      (der dortige letzte Absatz ist für Dich unbeachtlich, soweit aus eurem bisherigen Schriftverkehr nichts Gegenteiliges ersichtlich ist).
      Ich schau mir aber immer gerne die abgebrochene Auktion an, deeshalb wäre es gut, wenn die Artikelnummer verlinkt werden würde.
      Da ich den die Auktion beendet habe kannst du es unter der Artikelnummer nicht mehr finden !!!
    • Juhu, eine neue Runde, wie unverschuldet muss es denn sein, zur Auswahl steht A: alles außer es gibt eine Antwort auf die Frage "wer war denn sonst Schuld ?" ist verschuldet B: alles was nicht vorsätzlich war ist unverschuldet. Ein entsprechendes Urteil hierzu gibt es leider noch nicht, meine Argumentationstextbausteinchen lasse ich aber diesmal in der Kiste.

      Zum Thema, Ob der Abbruch berechtigt war oder nicht, darüber wirst du hier keine klare Antwort bekommen, aktuell 2 zu 2. Da du dir den unberechtigten Abbruch aber sicher nicht eingestehen wirst, möglichst gut auf einen evtl Rechtsstreit vorbereiten: Die Fotos sind für dich, nicht für uns, und es sollte aus diesen auch zweifelsfrei hervorgehen das du diese von deinem iPhone gemacht hast. Auch solltest du sorgfältig dokumentieren was du mit dem iPhone weiter machst, es jetzt einfach wegzuwerfen könnte sich im nachhinein als fataler Fehler erweisen. Insofern reparieren lassen und oder bei eBay versteigern und alles gut dokumentieren und abheften, denn der Spaß verjährt erst Anfang 2019.
    • jjjj4und1 schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Ergänzend zu 328:
      Vorzeitiger Auktionsabbruch, Schadenersatz-Forderung per Mail - Ebayname: thide.uit1gli1
      (der dortige letzte Absatz ist für Dich unbeachtlich, soweit aus eurem bisherigen Schriftverkehr nichts Gegenteiliges ersichtlich ist).
      Ich schau mir aber immer gerne die abgebrochene Auktion an, deeshalb wäre es gut, wenn die Artikelnummer verlinkt werden würde.
      Da ich den die Auktion beendet habe kannst du es unter der Artikelnummer nicht mehr finden !!!
      Wann hast Du abgebrochen?
      Soweit bekannt, reagiert der tomas_traczyk relativ bald nach Abbruch.
      Innerhalb 90 Tagen ist auch die beendete Auktion noch aufrufbar
    • Zum Thema verjähren, wie ist es denn wenn man dem tt eine Frist setzt, z.b von 14 Tagen, sich zu melden oder auch Gründe zu nennen die ihm zum rechtmäßigen Besitzer machen (je nach fall) und wenn nichts kommt das somit ein verzicht seinerseits angenommen wird...? Oder wie kann man sonst die Zeit verkürzen in der man wartet das Handy anderweitig verkaufen zu können bei RECHTMÄßIGEM (ohne das jetzt zu diskutieren, nehmen wir einfach mal an der Abbruch ist ganz sicher rechtmäßig gewesen) Abbruch.
    • Robin-Hood schrieb:

      wie ist es denn wenn man dem tt eine Frist setzt, z.b von 14 Tagen, sich zu melden oder auch Gründe zu nennen die ihm zum rechtmäßigen Besitzer machen
      tt hat sich gemeldet. Der VK müßte Gründe nennen, warum es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen sein sollte. §119 BGB wird hier nicht greifen. Die AGB von ebay halte ich auch nicht für belastbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • ok, dann wiederum wäre es doch bei einem rechtmäßigen Abbruch so, dass wenn er jemanden auffordert zur Abwicklung und mit Anwalt droht und somit einen fast schon dazu zwingt, trotz wiederholter Unterlassungaufforderung, dass er dann somit Nötigung und Erpressung begeht...?
    • grafiksammler schrieb:

      Robin-Hood schrieb:

      wie ist es denn wenn man dem tt eine Frist setzt, z.b von 14 Tagen, sich zu melden oder auch Gründe zu nennen die ihm zum rechtmäßigen Besitzer machen
      tt hat sich gemeldet. Der VK müßte Gründe nennen, warum es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen sein sollte. §119 BGB wird hier nicht greifen. Die AGB von ebay halte ich auch nicht für belastbar.
      Sah das der BGH nicht anders?