Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Robin-Hood schrieb:

      tja, glauben ist nicht wissen und soviel kann ich sagen, der typ hat keine Ahnung. Sobald es sich außerhalb seiner kopierten Texte bewegt kommt sein wahrer IQ ans Tageslicht...
      Entschuldige Robin, aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Nur weil dir sein Geschäftsmodell nicht passt, solltest du nicht über seinen IQ urteilen. Vielleicht bleibst du mal auf einer sachlichen Ebene! Welche Motivation treibt dich hier eigentlich an, so exzessiv Stellung zu beziehen, anstatt objektiv und sachlich an die Angelegenheit heranzugehen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • grafiksammler schrieb:

      Klartext: Wer einen Gegenstand fallen läßt, obwohl er ihn auf einem Tisch hätte "resetten" können, haftet für die Folgen

      Grafik, ich versuche das normalerweise über einen anderen, etwas lebensnaheren Ansatz.

      Angenommen, der Schaden wäre mir nicht selbst passiert sondern einem Dritten mit einer privaten Haftpflichtversicherung, würde dann dessen Haftpflichtversicherung eintreten? Wenn ja, dann liegt ein Verschulden vor - denn sonst zahlt keine Versicherung. Klassischer Fall: der Brandfleck durch die Zigarette deines Kumpels in deinem Sofa. Liegt aber beim Schadenseintritt durch einen Dritten ein Verschulden vor, dann tut es das auch bei mir, wenn mir das passiert.

      Nur geht der Ansatz hier gegen den Mainstream, daher gehe ich darauf eigentlich schon gar nicht mehr ein. Sollen das mit dem "unverschuldet" die Gerichte klären.

      @stubentiger:

      Wenn Du das Teil so handhabst, dass es runterfallen könnte, ist das solange unproblematisch wie es nicht runterfällt. Wenn es dabei runterfällt musstest Du die Möglichkeit des Runterfallens voraussehen (die Gesetze der Schwerkraft gelten mittlerweile auch für dich, Du bist nicht Willie E. Coyote) und im Fall deiner Küchenfliesen auch damit rechnen, dass das Ding dann beschädigt wird. Kommen wir doch da auch mal auf den Brandfleck. Nur weil zehn Jahre lang bei keiner Party was passiert ist, heisst das nicht, dass es nicht im elften Jahr dann doch Brandflecken gibt, die jemand verschuldet hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Angenommen, der Schaden wäre mir nicht selbst passiert sondern einem Dritten mit einer privaten Haftpflichtversicherung, würde dann dessen Haftpflichtversicherung eintreten? Wenn ja, dann liegt ein Verschulden vor - denn sonst zahlt keine Versicherung. Klassischer Fall: der Brandfleck durch die Zigarette deines Kumpels in deinem Sofa. Liegt aber beim Schadenseintritt durch einen Dritten ein Verschulden vor, dann tut es das auch bei mir, wenn mir das passiert.
      Jetzt mach ich das in Kurzform: ja, die Haftpflichtversicherung meines Kumpels würde eintreten. Daher: es liegt ein Verschulden vor.
      Die § stehen einige Beiträge vorher zum Nachlesen.

      Guats Nächtle!
    • grafiksammler schrieb:

      Daher: es liegt ein Verschulden vor.

      Das ist dann so ähnlich als ob einem Dritten das Eifön (oder sonst was) zwischenzeitlich durchgerostet ist. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @littlehelper

      Es ist beim Werkseinstellung zurück setzen passiert !!!
      Damit ich es ohne irgendwelche Daten den Käufer erreicht !

      Das kann doch jedem passieren !!!

      Nur Fakt ist es , das der Typ ( tomasz_traczyk ) diese Masche sich zum Beruf gemacht hat !!!
      darauf spekulieren etliche 100 Gebote abzugeben auf diverse Handys, maximal vielleicht 60 Euro höchstgebot !!!
      Hat aber NIE die Absicht irgend ein Handy zu kaufen !!!!

      Und das ist eine miese ABZOCKE !!!!
      Darum geht es hier !

      Interessant ist es ob er mit dieser Nummer schon mal Erfolg gehabt hat !
    • jjjj4und1 schrieb:

      Es ist beim Werkseinstellung zurück setzen passiert !!!
      Damit ich es ohne irgendwelche Daten den Käufer erreicht !

      Das kann doch jedem passieren !!!
      Klar und Du hast am Tisch gesessen und aufgepasst und dann noch Vorsorge getroffen, dass es nicht runterfallen kann.

      Im Zivilrecht zählt allein die Tatsache, dass Du den Schaden zu verantworten hast. Ob fahrlässig oder vorsätzlich spielt keine Rolle.

      Du versuchst hier, Deinen eigenen Fehler schön zu reden und beleidigst gleichzeitig den Käufer. Wie nennt man das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Das hat nix mit ehrlich zu tun. Es gibt nun mal Leute, die reagieren so, und andere, anders.

      Du hast nicht nur den Fehler gemacht, keine Vorsorge zu treffen, dass Dir das handy nicht runterfallen kann, Du hast danach die ebay-Warnungen vor dem Abbrechen nicht gelesen und verstanden. Als Erwachsener ist es nun mal so, dass jeder für seine Fehler ggf. geradezustehen hat.
    • @littlehelper

      Ich weiß das , da ich viel über ihn recherchiert habe in verschiedenen Foren ....
      Viele Nutzer hier in den Foren haben die gleiche EMAIL bekommen, nur mit einem anderen Betrag,
      und im eBay Account / Profil sieht man auch , dass er nie ein Handy gekauft hat !!!
      Der Name von dem ( Bieter / Nutzer ) ist nicht unbekannt !!!!
    • Wäre so ein Satz hier angebracht /passend?

      an alle die hier HILFE suchen, bei diesem Thema stehen (fast) alle hinter dem recht und dieses hat nun mal (fast) immer nicht der abbrecher. Deshalb spart euch die Fragen denn Mitleid und Verständnis bekommt hier (fast) niemand. Auch wenn euch nicht gefällt was der herr da treibt, hier zählt nur das Recht!

      Egal als was ihr mich hier abstempelt, ich habe euch auch schon abgestempelt und bin der Meinung das dieses Thema hier mehr dem herrn hilft wenn er hier mit liest als andersherum. Darum könnten sich alle sparen hier überhaupt noch etwas zu schreiben, liest euch alles durch dann bildet euch selbst eure Meinung und vielleicht wisst ihr was ich meine! Tschau mit au ;)
    • Robin-Hood schrieb:

      Auch wenn euch nicht gefällt was der herr da treibt, hier zählt nur das Recht!
      Ja, so ist das. Nennt sich Rechtsstaat.
      (Auch wenn man manchmal daran zweifeln mag.)

      Wodurch du ihn wohl ersetzen möchtest, nennt man "gesundes Volksempfinden".
      Hatten wir schonmal. Hat sich nicht bewährt.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • biguhu schrieb:

      Welche Motivation treibt dich hier eigentlich an, so exzessiv Stellung zu beziehen, anstatt objektiv und sachlich an die Angelegenheit heranzugehen?

      Diese Frage an dich, Robin, hast du sicher überlesen. Ich meinte sie durchaus nicht rhetorisch, es würde mich wirklich interessieren, warum du dich in der Sache so unglaublich engagierst. Wie bist du involviert?

      Die moralische Entrüstung, die einige (verständlicherweise) an den Tag legen, führt niemanden weiter. Die kann man ja hier ablagern. Das OLG Hamm hat bereits vor vielen Monaten entschieden:

      Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter "Abbuchjäger" systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.
      Urteil OLG Hamm: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion, 28 U 199/13 v. 30-10-2014

      Insofern ist die einzig relevante Frage, ob der Verkäufer berechtigt abgebrochen hat oder nicht. Und das hat nun mal jeder Verkäufer selbst in der Hand. Alles andere sind nicht zielführende Nebenschauplätze.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ähhhh @löschbert, die Privathaftpflichtversicherung würde bei einem Schaden durch einen dritten, dem beim resetten das Handy vom Küchentisch herunterfällt natürlich nicht bezahlen. Hier würde das Verschulden gar nicht geprüft, da es sich um eine grundsätzlich ausgeschlossene Gefälligkeitshandlung handelt.
      Außerdem ist der Satz falsch, dass die Privathaftpflichtversicherung nur dann bezahlt, wenn ein Verschulden vorliegt.
      Geprüft wird bei jeder Haftpflichtversicherung Deckung und Haftung, denn sonst gäbe es ja auch keine Schadenfälle und entsprechende Regulierungen im Rahmen der Gefährdungshaftung, obwohl keinerlei Verschulden vorliegt.

      Aber weg davon: Der Schaden würde wahrscheinlich auch schon deshalb nicht bezahlt, weil ein Küchentisch, der im allgemeinen zur Ablage von Gegenständen (Töpfen, Pfannen, Tellern, Tassen usw.) verwendet wird und wenn der Eigentümer des Handys dieses auf den Tisch legt, ist naheliegend, dass darauf etwas abgestellt wird, was es beschädigen könnte und außerdem das Risiko für ein hochpreisiges Produkt viel zu hoch, "heruntergewischt" zu werden.

      Das Handy wird normaler Weise mit einer Hand gehoben und mit der anderen bedient, dies ist nunmal (gibt schon die Produktbezeichnung her) die produktgemäße Bedienung. Sicherlich kann hier beim runterfallen von einem Verschulden ausgegangen werden, wenn das Handy z. B. mit nassen Händen oder nur mit zwei Fingern angefasst wurde um es zu resetten, wenn es aber unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht genutzt wurde, wird nur schwerlich ein Verschulden nachzuweisen sein.
    • Holsim schrieb:

      Hallo
      Ich habe auch meine Auktion abbrechen müssen, weil mein Eifon 5 den Sturz von einer Leiter nicht überlebt hatte. Es handelte sich um ein Eiphone 5 das 2 Jahre alt ist
      Danach habe ich die Auktion abgebrochen.
      Ich bekam von tomasz_traczyk eine Mail:

      Hallo,
      ich würde den Artikel trotz Ihrer Beendigung gerne kaufen. Bitte schicken Sie mir die Kontonummer, damit ich Ihnen den Auktionspreis und die Versandkosten anweisen kann. Bitte teilen Sie mir dies spätestens innerhalb von zwei Wochen mit, damit der Kauf schnell abgewickelt werden kann. Ich werde Sie dann informieren, wenn ich das Geld überwiesen habe. Dann teile ich Ihnen auch meine Lieferadresse mit.
      Mit freundlichen Grüßen

      ich antwortete ihm das das Handy nicht mehr zu verkaufen ist und bedankte mich für das Interesse.

      kurze Zeit später die nächste Antwort von ihm

      Warum wird das nicht mehr verkauft?

      Ich habe nicht mehr drauf reagiert.

      Heute kam diese Mail:

      Hallo,
      da Sie mir den gekauften Artikel nicht liefern wollen, trete von dem Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf Schadensersatz in Höhe von 352,83 Euro. Der Schadensersatzbetrag orientiert sich an dem Durchschnittspreis des Artikels bei ebay ohne Versandkosten abzüglich die Höhe meines Gebotes zum Zeitpunkt des Abbruchs. Das Geld können Sie innerhalb von zwei Wochen auf mein Konto zahlen:
      Kontoinhaber: Tomasz Traczyk
      IBAN: DE71 3705 0299 1135 0450 23
      BIC: COKSDE33XXX
      Für den Fall, dass Sie nicht zahlen, werde ich meinen Anwalt beauftragen. Bitte teilen Sie mir bei Nichtzahlung Ihre Adresse mit. Die entstandene Kosten gehen zu Ihre lasten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Tomasz Traczyk

      Wie würden Sie darauf reagieren?
      Vielen Dank für Ihre Hilfe

      Redaktion: Posting repariert. Thema ausgeschnitten.

      @Holsim
      Hallo , darf ich sie fragen wie sie mit Tomasz Traczyk verblieben sind .
      Ich habe geraxde nämlich das gleiche Problem und die gleiche Email bekommen !
      Wie sind sie weiter vorgegangen ???
      Vielleicht konnen sie mir helfen
      MfG
    • Ich habe da noch was gefunden :


      Beschädigung der Ware berechtigt zum Auktionsabbruch
      Beschädigt ein Verkäufer die Ware vor dem Auktionsende unbeabsichtigt kann er eine Auktion bei Ebay vorzeitig beenden.


      Zu diesem Ergebnis gelangte das Amtsgericht in Krefeld und gab damit einem Anbieter recht, der sein Smartphone versehentlich beim Wohnungsputz heruntergeworfen hatte, so dass das Display kaputt ging. Da er das Smartphone zu diesem Zeitpunkt bei Ebay anbot, beendete er die Auktion vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Gebot über einen Euro vor. Der Bieter begehrte daraufhin die Herausgabe des Smartphones zu diesem Preis oder Schadensersatz in Höhe des Preises für ein vergleichbares Gerät.

      Dem nicht folgend führte das Gericht aus, dass sich der Verkäufer auf die Geschäftsbedingungen von Ebay berufen durfte, welche dem Anbieter unter anderem bei der Beschädigung der Ware zu einer vorzeitigen Beendigung der Auktion berechtigen

      Trotz dieses Urteils sollte man bei Auktionsabbrüchen aber weiterhin Vorsicht walten lassen. Denn bisher steht das entscheidende Gericht mit seiner Auffassung alleine da. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit nur in einem Diebstahl der Ware einen rechtfertigenden Grund für die vorzeitige Beendigung einer Auktion gesehen.Normen: § 10 I S.5 Ebay-AGB