Päckchenversand bezahlt - als Büchersendung geliefert

    • ul.berger schrieb:

      Tatbestand des Betrugs (§ 264 StGB)
      Falscher Paragraph: §263 StGB.

      ul.berger schrieb:

      "Tatsachen im Rechtsverkehr getäuscht wurde"
      Was genau willst du damit sagen und inwiefern ist das relevant für §263 StGB?

      Wir sollten dann doch mal die Kirche im Dorf lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sorry, ist natürlich §263 StGB.

      Es ist für den Betrug ja notwendig, dass über Tatsachen im Rechtsverkehr getäuscht wird. Und das ist meiner Meinung nach der Fall. Er sagt: Er versendet es mit Päckchenversand (= teuer) und versendet es mit Bücherversand (= billig). Wer das im großen Stil macht, kassiert hunderte von Euro zu Unrecht. Ist meiner Meinung nach der Betrug erfüllt (natürlich nur bei Vorsatz).
      !!! Gegen Rassismus und Antisemitismus !!!
    • Es würde sich doch empfehlen, ins StGB zu schauen, wenn du damit argumentierst:

      Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Wie du schon richtig sagst, wäre der Vorsatz nachzuweisen, was schwierig ist. Zudem sehe ich die Beschädigung des Vermögens beim Käufer nicht. Dieser hat doch genau den Preis bezahlt, den er bereit war für Ware inkl. Versand zu bezahlen. Und genau das hat er erhalten. Insofern ist ihm kein Vermögensschaden entstanden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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