Mirabella Neumann schrieb:
Das ist aber dann nicht NBB anzulasten.
Kommt drauf an. Wir sind uns vermutlich einig darüber, dass ebay als Geschäftspartner ungefähr so zuverlässig ist wie ein Wildschwein im Kartoffelacker.
Soweit es um die Anzeige der Angebote geht ist ebay zwar nicht Erfüllungsgehilfe (das werden sie erst in der Kaufabwicklung) aber Verrichtungsgehilfe. Dass man denen doppelt und dreifach auf ihre klebrigen Giergriffel schauen muss, weisst Du so gut wie ich. Das einzige, was ebay regelmäßig einigermaßen sauber hinbekommt ist die Berechnung der Gebühren, wenn sie mal wieder teurer werden. Zumindest haben sie sich da noch nie zu ihren Ungunsten verrechnet.
Und nun lass ich dir mal einfach den §831 BGB da: gesetze-im-internet.de/bgb/__831.html
Was ich nbb da anlaste ist, dass sie ihre Angebote nicht regelmäßig und immer wieder genauestens prüfen.
Dass nbb andererseits einen Schaden durch einen Fehler von ebay nicht zu tragen hat ergibt sich dann wieder aus dem Nutzungsvertrag mit ebay nach §§280 ff, 823 BGB.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.