Käufer sendet beschädigten Artikel unvollständig zurück

    • Käufer sendet beschädigten Artikel unvollständig zurück

      Hallo :)

      Aufgrund einer Unstimmigkeit bin ich bei einer Recherche auf diese Seite gelangt und hoffe, dass man mir hier einen Rat geben kann. :|

      Ich (privat) habe einen Artikel verkauft und nach Zahlungseingang versichert verschickt. Der Käufer teilte mir zusammen mit Fotos mit, dass der Artikel beschädigt angekommen wäre. Daraufhin habe ich mich sofort mit dem Versandunternehmen in Verbindung gesetzt und eine Schadensmeldung vorgenommen. Das Versandunternehmen teilte mir mir, dass es den Schaden nicht regulieren würde. Das teilte ich auch dem Käufer mit und als ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass ich Privatverkäufer bin und dass in meiner Auktion geschrieben stand dass ich keine Rücknahmen etc anbiete und der Käufer das Versandrisiko trägt ging das Theater los ...

      Etliche "Beleidigungen" und Drohungen und ein paar misslunge Einigungsversuche, dazu noch offensichtliche Lügen/Verleumdungen seitens des Käufers.

      Weil ich das ganze Theater nach den ganzen Wochen langsam leid war, habe ich dann einer volle Rückerstattung (Wunsch des Käufers) gegen Rücksendung der Ware zugestimmt und hier folgt das Problem:

      Der Käufer schickte einen ganz anderen Karton zurück, das gesamte Füllmaterial fehlte und quasi nur die heile Hälfte des Artikels lag umwickelt im Karton - der beschädigte Teil des Artikels wurde vom Käufer komplett entfernt!

      Auf einer Seite bzgl. Rücknahmen von Ebay heißt es, dass man den Artikel so wie man ihn erhalten hat zurückschicken soll und das hatte ich dem Käufer auch vorher bereits geschrieben.
      Eigentlich wollte ich noch einmal mit dem Versandunternehmen in Kontakt treten und denen zeigen, dass das Paket ordnungsgemäß gepackt war!
      Aber ohne Originalkarton und ohne das Füllmaterial und nur mit der Hälfte des Artikels geht das jetzt natürlich nicht mehr ...

      Nun habe ich den Käufer angeschrieben und gefragt wo denn der Rest geblieben wäre und ihm mitgeteilt, dass ich den Rest für das Versandunternehmen benötige.
      Dass er die beschädigte Hälfte des Artikels (Glas) entsorgt hatte, hat er mir bereits bestätigt.

      Was nun? Soll ich dem Käufer nun trotzdem den vollen Betrag erstatten oder steht ihm jetzt nur noch eine Teilzahlung zu?


      Vielen Dank!
    • Hibiskus schrieb:

      und als ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass ich Privatverkäufer bin und dass in meiner Auktion geschrieben stand dass ich keine Rücknahmen etc anbiete und der Käufer das Versandrisiko trägt
      Also das hast du schon mal missverstanden.
      Die Verantwortung für eine sachgerechte Verpackung trägst natürlich du. - Der K trägt nur das Risiko für einen Verlust der Sendung.
      Ergänzung:
      Ich hab noch nie gehört, dass ein Versandunternehmen eine Haftungsablehnung nachträglich korrigiert hätte.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • karakorum666 schrieb:

      Ich hab noch nie gehört, dass ein Versandunternehmen eine Haftungsablehnung nachträglich korrigiert hätte.
      Zumindest hat das Versandunternehmen nachträglich - durch die ganze Lügerei des Käufers - eine Teilerstattung veranlasst.
    • Natürlich trägt der K auch das Risiko der Beschädigung auf dem Versandweg, diese ist bei angemessener Verpackung ja nicht gänzlich ausgeschlossen.

      Und das ist dann auch direkt die große Frage, war die Sache angemessen verpackt ? Wenn ja, dann kannst du dich jetzt eigentlich zurücklehnen, wenn du die Erstattung an die Vollständige Rücksendung gebunden hast, dann hat er Käufer das auch zu tun, wenn er Geld von dir will. Wenn nicht, dann solltest du erstatten bevor der verärgerte Käufer noch zum Anwalt marschiert und du diesen dann auch noch bezahlen darfst.
    • Pandora schrieb:

      Und das ist dann auch direkt die große Frage, war die Sache angemessen verpackt ? Wenn ja, dann kannst du dich jetzt eigentlich zurücklehnen, wenn du die Erstattung an die Vollständige Rücksendung gebunden hast, dann hat er Käufer das auch zu tun, wenn er Geld von dir will. Wenn nicht, dann solltest du erstatten bevor der verärgerte Käufer noch zum Anwalt marschiert und du diesen dann auch noch bezahlen darfst.
      Ich hatte den Artikel in mehreren Schichten Luftpolsterfolie umwickelt und von allen Seiten ausreichend gepolstert, der Karton hatte auch eine ausreichende Größe.

      Ausserdem hatte ich dem Käufer in den ganzen schriftlichen Diskussionen mitgeteilt, dass er den Artikel so wie er ihn erhalten hat und aus diesem Grund auch mit dem selben Versandunternehmen zurücksenden soll.

      Ein bisschen komisch fand ich die Reaktion des Käufers nachdem ich ihm mitgeteilt hatte, dass das Unternehmen nicht reguliert: Erst eröffnete er einen Fall in dem er eben die volle Rückerstattung gg. Rücksendung der Ware wünscht - 10 Minuten später schreibt er mir eine Nachricht dass ich nur den Kaufpreis erstatten soll, dann wäre alles für ihn vom Tisch. Als ich verlangte dass er die Ware - so wie erhalten zurückschickt - meinte er dass Ebay und auch das Versandunternehmen telefonisch von der Rücksendung abgeraten hätten.

      Als ich daraufhin im geöffneten Fall seinem Wunsch nach voller Erstattung gg. Rücksendung zustimmte, ließ er das Glas entfernen, sowie entsorgen und schickte es dann wie oben beschrieben zurück zu mir.
    • Hibiskus schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Ich hab noch nie gehört, dass ein Versandunternehmen eine Haftungsablehnung nachträglich korrigiert hätte.
      Zumindest hat das Versandunternehmen nachträglich - durch die ganze Lügerei des Käufers - eine Teilerstattung veranlasst.
      Bemerkenswert, was sich binnen 21 Minuten alles ändern kann! Im EP las ich noch unlängst, das Versandunternehmen habe sich geweigert...

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    • Ok. Danke für die PN mit dem Bild.

      Wir reden als von so etwas hier, das allerdings aufwendiger gestaltet war:
      http://www.ebay.de/itm/Schoene-blaue-Glas-Dekoration-Vase-Windlicht-Glas-Metallfassung-Party-/251932884800

      Mir geht es nur darum, auch andere Meinungen zu lesen.

      Ich persönlich hätte keinen Versand angeboten, weil es m.E. beim geringsten Stoß - egal wie verpackt - zu Spannungen zwischen Glas und Metall kommen kann.

      Wer da jetzt haftet? Ich bin überfragt. Hätte der Käufer das wissen müssen und hat das Risiko billigend in Kauf genommen? Wenn du in deiner Auktion den Versand angeboten hast, hast du jedenfalls zugesichert, du kannst sicher verschicken.

      Ich sehe es jedenfalls so, dass DHL sich hier nicht in Haftung nehmen lässt.
    • Öhm, wurde das Paket nebst beschädigten Inhalt und Füllmaterial denn auch seitens des Käufers bei Dhl vorgeführt?

      M. E. ist das nämlich zwingend notwendig, um überhaupt eine Chance auf eine Erstattung zu haben. Bei einer bloßen Schadensmeldung seitens des Verkäufers, ohne jegliche Vorlage der beschädigten Sache, erscheint es mir als absolut aussichtlich, eine Regulierung erreichen zu können.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Der Versand erfolgte mit Hermes, da ich bisher eigentlich immer die Erfahrung gemacht hatte, dass die sich nicht so anstellen wie DHL. Und Hermes hat anhand der wirklich schlechten/unscharfer Fotos (kein Foto vom Füllmaterial, kein Foto wie das Teil eingewickelt war oder im Karton lag, keine Angabe/Fotos ob äußerlich ein Schaden erkennbar war, nur ein "Ausschnitt" wie das zerbrochene Glas in der Fassung liegt) nur gesagt "Wenn äußerlich nix zu sehen ist, dann sind wir nicht schuld". Bei Hermes kann man, soweit ich weiß, das Paket nicht einschicken - leider. Aber ich wollte zumindest noch mal anständige Fotos machen - auch vom Verpackungsmaterial und dem Karton, etc. Versuchen kann man es ja mal, was hinterher dabei rauskommt steht auf einem anderen Papier.

      Fand es schon recht merkwürdig dass Hermes sich nach der Absage doch noch auf eine Teilzahlung eingelassen hatte! Der Grund dafür war aber wohl auch nur die "Lügerei" des Käufers, der hatte nämlich behauptet dass Hermes ihm mitgeteilt hätte, dass ich das Schadensformular nicht ausgefüllt hätte - daraufhin habe ich nachgehakt wie Hermes sowas behaupten kann. Hermes setzte sich dann mit dem Käufer in Verbindung, um das zu klären und machte mit dem - obwohl ich Antragssteller war - eine Teilzahlung aus. Darüber wurde ich dann von Hermes informiert und in der Mail hieß es dann, Hermes habe keinen Grund zu Falschaussagen und dass man dem Käufer nur mitgeteilt hätten, dass man nicht regulieren würde, da sie von schlechter Verpackung ausgehen. Ausserdem habe Käufer gegenüber Hermes bestätigt dies so an mich weitergeleitet zu haben, was nicht stimmt.

      Ich ging davon aus, dass bei dem Artikel auf dem Transportweg nichts passieren würde, sofern ich es gut mit Luftpolsterfolie polstere, ein Paket in einer ausreichenden Größe auftreibe und es gut befülle. So kann man sich leider täuschen. Mir tut es auch echt verdammt leid um das Teil! Und da der Käufer am anderen Ende von Deutschland wohnt, hätte er es vermutlich auch nicht abholen wollen. Zumal die Leute bei Ebay ja auch eher etwas kaufen wollen wo sie sich nicht um den Versand kümmern müssen - man muss ja nur schreiben dass sie sich eine Spedition organisieren sollen, dann bietet schon keiner mit. Aber was will man darüber spekulieren, das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen...
    • Ok, ja, bei Hermes können beide Seiten reklamieren, das habe ich schon öfter gehört. Auch, daß die komplette Schadensabwicklung unter Vorlage guter (!) Fotos erfolgt ist. Es besteht übrigens auch bei denen die Möglichkeit, ein Paket im Shop vor Ort vorzulegen und dort ein entsprechendes Formular auszufüllen, es wird aber wohl nichts eingeschickt.

      Wer hat denn die Teilerstattung bekommen? Habe ich das überlesen?

      Je nach Betrag würde ich mich wahrscheinlich nicht mehr lange rumärgern wollen, selbst dann nicht, wenn ich denken würde, ich hätte gut und ausreichend verpackt. Denn genau das kannst Du ja auch nicht mehr nachweisen. Und wenn ich mir das Beispielteil so anschaue, ist das Verpacken wirklich nicht so ganz einfach.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Hibiskus schrieb:

      Der Versand erfolgte mit Hermes, da ich bisher eigentlich immer die Erfahrung gemacht hatte, dass die sich nicht so anstellen wie DHL.
      Klingt ein wenig, als hättest du schon vorausgesehen, dass was schief gehen könnte?
      Und als hättest du schon mit mehreren Versandunternehmen Erfahrungen bezüglich zerdepperter Inhalte gemacht?

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    • Die Teilerstattung habe ich erhalten, da ich der Antragssteller war. Hermes teilte mir ausserdem in der Mail mit, dass der Käufer sich kurzfristig bei mir melden würde. Der Käufer meldete sich 4-5 Tage später und machte mir Vorwürfe wieso ich mich nicht gemeldet hätte - Hermes hätte ihm (vor Zeugen) bei einem Telefonat gesagt dass er sich um nichts mehr kümmern bräuchte und sich der VK bei ihm melden würde.

      Ich hatte dem Käufer daraufhin eine Kopie der Mail von Hermes zukommen lassen und geschrieben, dass ich ihm die Teilerstattung überweisen würde, aber das reichte dem Käufer nicht, er wollte den Kaufpreis haben und das Gestell dann behalten. Hatte ihm geschrieben wenn er den Kaufpreis haben möchte, dann müsste er den Artikel zurückschicken, da hieß es eben das wäre ihm zu gefährlich weil er ja dann das Transportrisiko tragen müsste und er könnte sich ja verletzen, man hätte ihm ausserdem davon abgeraten einen kaputten Gegenstand zu verschicken (bei der ganzen Lügerei kann ich mir das nicht vorstellen, sowas hab ich auch noch nie gehört) und er müsste dann ja auch soviel Versand zahlen und und und...

      Da ja zu dem Zeitpunkt bereits der Fall mit Wunsch auf volle Rückerstattung gg. Rücksendung der Ware längst geöffnet war, habe ich eben dort zugestimmt dass er Kaufpreis + Versand erstattet bekommt, wenn er die Ware zurückschickt und wie oben bereits erwähnt hatte ich um Rücksendung- so wie er den Artikel erhalten hatte - gebeten. Da der Käufer sich so sehr geweigert hatte den Artikel zurückzuschicken, hatte ich schon vermutet dass er die verlangte Rücksendung komplett ignorieren würde. Stattdessen ließ er das Glas entfernen/entsorgen und schickte einen anderen, kleineren Karton ohne Füllmaterial.



      karakorum666 schrieb:

      Klingt ein wenig, als hättest du schon vorausgesehen, dass was schief gehen könnte?
      Und als hättest du schon mit mehreren Versandunternehmen Erfahrungen bezüglich zerdepperter Inhalte gemacht?
      Da muss ich dich leider enttäuschen! Wenn ich etwas verschickt habe ist noch nie etwas beschädigt angekommen. Die Erfahrung bezieht sich auf Pakete die ich erhalten habe - da hat Hermes bisher immer reguliert. Selbst wenn äußerlich kein Schaden ersichtlich war und/oder nachweislich absolut schlecht verpackt wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hibiskus ()

    • Warum sollte ich enttäuscht sein? Ich hatte halt eine Frage gestellt.
      Und ich finde schon, dass du ein besonderes Talent hast, dich widersprüchlich oder/und missverständlich auszudrücken.

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    • Hibiskus schrieb:

      da hat Hermes bisher immer reguliert. Selbst wenn äußerlich kein Schaden ersichtlich war und/oder nachweislich absolut schlecht verpackt wurde.
      Und auch da bist du nach 15 Jahren, in denen ich Erfahrungen mit Hermes selber gemacht und von vielen anderen gehört/gelesen habe, der erste, der mir sowas berichtet.

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    • Dann fasse ich jetzt zusammen:

      Dein Käufer hat deinen Wusch erfüllt, die Ware zurückzusenden. Den Nachweis über den defekten Artikel hatte er im Vorfeld mit Bildern erbracht.

      Hibiskus schrieb:

      habe ich eben dort zugestimmt dass er Kaufpreis + Versand erstattet bekommt, wenn er die Ware zurückschickt und wie oben bereits erwähnt hatte ich um Rücksendung- so wie er den Artikel erhalten hatte - gebeten.

      Du erstattest jetzt seine gesamten Auslagen einschl. der Rückversandkosten.
    • Steht dem Käufer auch noch eine volle Erstattung zu, wenn ich ihm mehrfach geschrieben habe (und es auch auf einer Seite von Ebay extra so erwähnt ist) dass er den Artikel komplett - so wie er ihn erhalten hat - zurückschicken soll, aber der Käufer dem nicht nachgekommen ist?
    • Hibiskus schrieb:

      Steht dem Käufer auch noch eine volle Erstattung zu, wenn ich ihm mehrfach geschrieben habe (und es auch auf einer Seite von Ebay extra so erwähnt ist) dass er den Artikel komplett - so wie er ihn erhalten hat - zurückschicken soll, aber der Käufer dem nicht nachgekommen ist?
      Nein, bzw erst nachdem er den Rest zurückgeschickt hat. (@Eule - da muss ich erstmal widersprechen)

      Es ist zwar aus den Pages für gewerbliche entnommen, doch es müsste hier auch gelten:


      http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html schrieb:

      Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der Ware und Nutzungsersatz
      Gemäß § 357 Abs. 7 BGB hat der Käufer Wertersatz für den Wertverlust der Ware zu leisten, wenn dieser auf einen Umgang mit der Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war und der Verkäufer den Käufer entsprechend Art. 246a §1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
      Einen Ersatzanspruch für gezogene Nutzungen gibt es seit dem 13. Juni 2014 nicht mehr.

      Eine Notwendigkeit, die fehlenden Teile zu behalten bestand nicht l! Somit steht dir ein Wertersatz für diese Teile.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Die Scherben haben keinen Wert.
      Und es ist auch niemandem zuzumuten, Scherben solange aufzubewahren und dann sorgfältig zu verpacken, bis die Modalitäten von Ersatz und Rückabwicklung ausverhandelt sind.

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