Hallo 
Aufgrund einer Unstimmigkeit bin ich bei einer Recherche auf diese Seite gelangt und hoffe, dass man mir hier einen Rat geben kann.
Ich (privat) habe einen Artikel verkauft und nach Zahlungseingang versichert verschickt. Der Käufer teilte mir zusammen mit Fotos mit, dass der Artikel beschädigt angekommen wäre. Daraufhin habe ich mich sofort mit dem Versandunternehmen in Verbindung gesetzt und eine Schadensmeldung vorgenommen. Das Versandunternehmen teilte mir mir, dass es den Schaden nicht regulieren würde. Das teilte ich auch dem Käufer mit und als ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass ich Privatverkäufer bin und dass in meiner Auktion geschrieben stand dass ich keine Rücknahmen etc anbiete und der Käufer das Versandrisiko trägt ging das Theater los ...
Etliche "Beleidigungen" und Drohungen und ein paar misslunge Einigungsversuche, dazu noch offensichtliche Lügen/Verleumdungen seitens des Käufers.
Weil ich das ganze Theater nach den ganzen Wochen langsam leid war, habe ich dann einer volle Rückerstattung (Wunsch des Käufers) gegen Rücksendung der Ware zugestimmt und hier folgt das Problem:
Der Käufer schickte einen ganz anderen Karton zurück, das gesamte Füllmaterial fehlte und quasi nur die heile Hälfte des Artikels lag umwickelt im Karton - der beschädigte Teil des Artikels wurde vom Käufer komplett entfernt!
Auf einer Seite bzgl. Rücknahmen von Ebay heißt es, dass man den Artikel so wie man ihn erhalten hat zurückschicken soll und das hatte ich dem Käufer auch vorher bereits geschrieben.
Eigentlich wollte ich noch einmal mit dem Versandunternehmen in Kontakt treten und denen zeigen, dass das Paket ordnungsgemäß gepackt war!
Aber ohne Originalkarton und ohne das Füllmaterial und nur mit der Hälfte des Artikels geht das jetzt natürlich nicht mehr ...
Nun habe ich den Käufer angeschrieben und gefragt wo denn der Rest geblieben wäre und ihm mitgeteilt, dass ich den Rest für das Versandunternehmen benötige.
Dass er die beschädigte Hälfte des Artikels (Glas) entsorgt hatte, hat er mir bereits bestätigt.
Was nun? Soll ich dem Käufer nun trotzdem den vollen Betrag erstatten oder steht ihm jetzt nur noch eine Teilzahlung zu?
Vielen Dank!

Aufgrund einer Unstimmigkeit bin ich bei einer Recherche auf diese Seite gelangt und hoffe, dass man mir hier einen Rat geben kann.

Ich (privat) habe einen Artikel verkauft und nach Zahlungseingang versichert verschickt. Der Käufer teilte mir zusammen mit Fotos mit, dass der Artikel beschädigt angekommen wäre. Daraufhin habe ich mich sofort mit dem Versandunternehmen in Verbindung gesetzt und eine Schadensmeldung vorgenommen. Das Versandunternehmen teilte mir mir, dass es den Schaden nicht regulieren würde. Das teilte ich auch dem Käufer mit und als ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass ich Privatverkäufer bin und dass in meiner Auktion geschrieben stand dass ich keine Rücknahmen etc anbiete und der Käufer das Versandrisiko trägt ging das Theater los ...
Etliche "Beleidigungen" und Drohungen und ein paar misslunge Einigungsversuche, dazu noch offensichtliche Lügen/Verleumdungen seitens des Käufers.
Weil ich das ganze Theater nach den ganzen Wochen langsam leid war, habe ich dann einer volle Rückerstattung (Wunsch des Käufers) gegen Rücksendung der Ware zugestimmt und hier folgt das Problem:
Der Käufer schickte einen ganz anderen Karton zurück, das gesamte Füllmaterial fehlte und quasi nur die heile Hälfte des Artikels lag umwickelt im Karton - der beschädigte Teil des Artikels wurde vom Käufer komplett entfernt!
Auf einer Seite bzgl. Rücknahmen von Ebay heißt es, dass man den Artikel so wie man ihn erhalten hat zurückschicken soll und das hatte ich dem Käufer auch vorher bereits geschrieben.
Eigentlich wollte ich noch einmal mit dem Versandunternehmen in Kontakt treten und denen zeigen, dass das Paket ordnungsgemäß gepackt war!
Aber ohne Originalkarton und ohne das Füllmaterial und nur mit der Hälfte des Artikels geht das jetzt natürlich nicht mehr ...
Nun habe ich den Käufer angeschrieben und gefragt wo denn der Rest geblieben wäre und ihm mitgeteilt, dass ich den Rest für das Versandunternehmen benötige.
Dass er die beschädigte Hälfte des Artikels (Glas) entsorgt hatte, hat er mir bereits bestätigt.
Was nun? Soll ich dem Käufer nun trotzdem den vollen Betrag erstatten oder steht ihm jetzt nur noch eine Teilzahlung zu?
Vielen Dank!