Preistreiber melden (Shill Bidding)

    • *alte_eule* schrieb:

      Deiner Aussage nach hat sich PP an einem Fremdaccount bedient?
      Nein .
      Ich habe bei pp einen fall geöffnet.
      Dort habe ich mit dem VK eine weile diskutiert aber er wollte (wie es bei betrügern der fall ist) das geld nicht rausrücken.
      Naja nach 8 Tagen (glaub ich) hat sich pp eingeschaltet um den fall zu überprüfen , hat dann auch seine weile gedauert und dann endlich die email gekriegt das ich den fall gewonnen hätte.

      Naja hat dann noch ein paar tage gedauert bis die mir das geld überwiesen hatten und ich somit mein geld zurückerstattet bekommen habe.

      Also was lernt man aus der geschichte : Betrügt nicht auf ebay macht einfach die mindestpreisfunktion wenn ihr euren kram nicht um x€ hergeben wollt. :P

      Und mann weiß ja nie vielleicht erwische ich noch den einen oder anderen shillbidder bei den ich ordenlich absahnen kann :]
      Bin erstmal wieder auf shillbidderjagt :)

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    • schumiline schrieb:

      Mit welcher Begründung hast du den PP-Fall eröffnet?


      SNAD würde ich mal sagen:


      PSPlover schrieb:

      (kann man ja bei pp einstellen wieviel man zurück möchte)


      Dann wird der VK jetzt PP aufs Dach steigen. Oder seinem Käufer. Warten wir es mal ab.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Dann wird der VK jetzt PP aufs Dach steigen. Oder seinem Käufer. Warten wir es mal ab.


      Lol wie soll er den paypal verklagen? xD
      Ein Unternehmen das 2014 , 2.163 Milliarden US-Dollar Umsatz gemacht hat ... der war gut :)

      Mich? Wieso sollte er micht verklagen?
      Mit welcher begründung bitte?





      schumiline schrieb:

      Mit welcher Begründung hast du den PP-Fall eröffnet?


      Welche begründung wohl? Sagt der threadtitel nichts?

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    • PSPlover schrieb:

      Lol wie soll er den paypal verklagen? xD
      Ein Unternehmen das 2014 , 2.163 Milliarden US-Dollar Umsatz gemacht hat ... der war gut

      Auch so ein Unternehmen muss sich an das Gesetz halten.

      Die eigenen AGB sehen 2 Gründe vor, warum sie sich am Account eines VK bedienen dürfen.

      1. Es wurde keine Ware geliefert, bzw. es liegt kein Versandnachweis an die hinterlegte Adresse vor.
      2. Die Ware entspricht nicht der Beschreibung

      Keiner dieser Gründe traf bei dir zu.



      PSPlover schrieb:

      Mich? Wieso sollte er micht verklagen?
      Mit welcher begründung bitte?

      Betrug.
      Du hast unter Mithilfe von PP und ohne Gerichtsbeschluss eigenmächtig den Kaufpreis gemindert.
    • PSPlover schrieb:

      Lol wie soll er den paypal verklagen? xD
      Ein Unternehmen das 2014 , 2.163 Milliarden US-Dollar Umsatz gemacht hat ... der war gut


      Mit 'ner simplen Klageschrift, die er notfalls ohne jegliche anwaltliche Hilfe (so er das hinbekommt) an sein örtlich für ihn zuständiges Amtsgericht schickt. Früher gem. Art 5 EuGVVO i.V.m. §32 ZPO, seit dem 01.01.2015 nach Art. 7 der EU-Verordnung 1215/2012. So wie man das mit ebay auch macht, wenn sie Mist bauen.

      Aber was hat das mit dem Umsatz von Paypal zu tun? Für mich zum Beispiel nehmen die seit einigen Jahren keine Zahlungen mehr entgegen. Hat sich was mit ihrem Werbeslogan: "Zahlen Sie einfach an jeden, dessen Mailadresse Sie kennen". Wenn die das bei mir nochmal probieren sollten kostet es sie richtig Geld. Zwei Milliarden Umsatz hin oder her, wenn die Nasen bei PP sonst nix wissen, das wissen sie.


      PSPlover schrieb:

      Mich? Wieso sollte er micht verklagen?
      Mit welcher begründung bitte?


      Hatte schumi dich doch gefragt. Welchen Grund hast Du bei PP angegeben? SNAD schätze ich mal. Das ist der einzige, der mit der von dir beschriebenen Option greift. Du rügst aber einen Pushel, für den Du im Ernstfall dann in der Beweispflicht bist.

      Ich sage nicht, dass er dich erfolgreich verklagen kann. Aber können kann er. Wenn Du dann den Pushel sicher beweisen kannst hast Du bessere Karten als wenn Du nur eine Vermutung hast. Nur ist das mit dem sicheren Beweisen so eine Kiste seit ebay den ganzen Dreck auf der Seite anonymisiert. Also sichere dir alles, was Du an Informationen hast, das sieht auf den ersten Blick ganz brauchbar aus.

      Achso, sichere dir HEUTE NOCH diese Angebote nebst Gebotslisten und Bietaktiviäten des jeweiligen Höchstbieters:

      ebay.de/sch/m.html?_odkw=&_ssn….l1313&_nkw=ps+3&_sacat=0

      Das fängt schon im Februar an. Ich komme damit auf sieben. Nicht auf drei.

      BTW:


      PSPlover schrieb:

      Naja PS3 gekauft (für seinen fakepreis).



      Ähhhmmm... da sprechen wir beim letzten Angebot von einem Euro Differenz zum Pushel.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Upps...

      der VK ist ja Verbraucher. Dann greift zwar auch Art. 7 als allgemeinere Regelung, im speziellen ist der Gerichtsstand gegen Paypal aber nach Art. 18. vor seiner Haustüre.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.