Preistreiber melden (Shill Bidding)

    • Preistreiber melden (Shill Bidding)

      Hallo Leute ich habe einen üblen preistreiber entlarvt.

      Der Artikel wurde bereits das dritte(!) mal zum verkauf angeboten (obwohl es schon zweimal verkauft wurde)
      Mein Problem : Wie kann ich den Melden?

      Habe schon das dritte (laufende) angebot gemeldet da wahrscheinlich der ominöse g***s den artikel mal wieder "kaufen" will aber dann doch wieder zurückgibt da der verkäufer nich mit dem preis einverstanden ist. :D

      Naja mich wunderts das ebay keine weiteren infos benötigt.... ich mein er hat nur das laufende angebot .. von den anderen zwei wissen die ja nichts. oder?

      Naja macht euch selber ein bild :

      Erstes mal Verkauft : ebay.at/itm/171760134976?ssPag…_trksid=p3984.m1438.l2649
      Zweites mal (der preis ist schon deutlich höher aber nicht zufriedenstellend :D) : http://www.ebay.at/itm/Playstation3-PS3-1TB-Festplatte-8Spiele-10Monate-alt-Wireless-Controller-/171768666800?
      Laufendes Angebot : http://www.ebay.at/itm/Playstation3-PS3-1TB-Festplatte-8Spiele-10Monate-alt-Wireless-Controller-/171777006869?


      Hoffe mal man kann gegen so eine schei*e was unternehmen, das ist betrügerei auf höchstem niveau.

      PS: Was haltet ihr davon?
    • Alle drei Möglichkeiten können in Frage kommen.

      Sofern dieser VK sich nicht jeweils die Gebühren erstatten lassen hat, wird wahrscheinlich nichts passieren.

      Sollte das so gewesen sein, kann eBay besser als wir anhand einer einzigen Artikelnummer (du meldest ja den Artikel) die betroffenen Accounts durchleuchten.
    • PSPlover schrieb:

      Die frage ist was macht ebay ?

      Die Provision für das Angebot vom Verkäufer einsacken und nur dann sauer werden, wenn sie die dauernd immer wieder erstatten sollen. Wieso fragst Du?

      Das Verbot in den ebay-AGB, auf eigene Auktionen zu bieten ist schliesslich erst mal umsatzverhindernd.

      Wobei ich allerdings vermute, dass dieser VK Erstattungen ausgelöst hat. Sonst freut sich ebay über grob 28 Euro.


      PSPlover schrieb:

      das ist betrügerei auf höchstem niveau.

      Nö. So offensichtlich nennt man das Dummpuschel. Aber Du weisst doch, auf wieviel er dafür pusht. Biete ihm doch einfach jedes Mal etwas weniger als das. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • oder ein wenig mehr, wenn man das Ding haben will
      statt sich zu ärgern, daß der eben einen inoffiziellen Wunschmindestpreis durchsetzt und unter dem nicht verkaufen will
      es gibt kein Grundrecht auf billigen Erwerb von gebrauchten Konsumgütern
    • aurum schrieb:

      oder ein wenig mehr, wenn man das Ding haben will
      statt sich zu ärgern, daß der eben einen inoffiziellen Wunschmindestpreis durchsetzt und unter dem nicht verkaufen will
      es gibt kein Grundrecht auf billigen Erwerb von gebrauchten Konsumgütern
      Meistens sind die fundamentalsten Grundrechte in der Praxis nicht um- bzw. durchsetzbar.

      Um Grundrechte geht es doch auch nicht. Es gibt die Funktion/Option des Mindestpreises, das ist das eine, etwas anderes sind die unehrlichen
      Ebayer, die gegen die Regeln den Preis manipulieren, dem Käufer ist das zumeist nicht bewusst, denn er geht von einer regelkonformen
      Auktion bzw. entsprechender Preisbildung aus.
    • aurum schrieb:

      oder ein wenig mehr, wenn man das Ding haben will

      Ich will das Ding doch gar nicht. Ich will nur den Puschel ärgern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nicht ärgern und warten.
      Das Spielchen hat mal jemand mit nem Herd gemacht den Ich haben wollte
      Bei zweiten Einstellen hab Ich den Zuschlag für BG 1€ bekommen
      wäre er nicht Gierig gewesen hätte er 50€ bekommen
      Dafür hab Ich das Ding wieder gut versilbert (komisch als Ich den reingestellt hatte konnte Ich mich vor Geboten nicht retten)
      Nein Ich habe nicht selber drauf Geboten und auch kein Verwanter
    • Naja PS3 gekauft (für seinen fakepreis).
      Danach das ganze geld ab dem ersten gebot von seinem "freundaccount" von paypal zurückerstatten lassen :D
      Naja hab jetzt wenigstens ein snäppchen gelandet , und was ihn betrifft..... der wird sich sicher zweimal überlegen ob er nochmal auf seinen eigenen artikel mitbietet
      Mit paypal ist der käufer also immer auf der richtigen seite, kann es jeden nur empfehlen.
      (hatten aber ein bisschen gebraucht um mir das geld zurückzuüberweisen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von PSPlover ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Deiner Aussage nach hat sich PP an einem Fremdaccount bedient?

      Das kann man so lesen. Muss man aber nicht.

      Ich tippe eher, dass TE sich an PP gewandt hat und dort auf die Pusherei hingewiesen hat.

      Ich weiss zwar nicht, ob, wieso und wie PP dann den Betrag vom VK zurückerstattet hat aber zuzutrauen wäre es denen schon.

      Also ich bin da auch äussest neugierig. Wenn das funktioinert haben solte wäre das ein ziemlich dicker Hund. Vielleicht nimmt PP ja mal selbst Stellung dazu. Können könnten sie ja.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      Und Warenkreditbetrug seitens des "Geldrückziehers"!?

      Das wäre dann im einzelnen zu prüfen.

      Das Gebot des erwiesenen Pushers ist unwirksam. Das hängt also an der Frage, ob der Pusher nachgewiesen wurde. Dann wären unabhängig von der Funktion der ebay-Seite dessen Handlungen unwirksam und damit auch die Gebotshöhe, die sich aus diesem Gebot ergeben hat. Der Vertrag mit dem Höchstbietenden hätte sich dann nach dem zu richten, was ohne den Pusher passiert wäre. Funktioniert im Prinzip analog zu den Fällen von Gebotsabschirmung. Nur eben umgekehrt, weil der "Gebotsabschirmer" beim Pushen ja der VK selber ist.

      Daher bin ich ja so immens an den Details interessiert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.