Sesselrad hat nach Besichtigung, Barbezahlung und Abholung plötzlich große Mängel

    • Sesselrad hat nach Besichtigung, Barbezahlung und Abholung plötzlich große Mängel

      Ich habe kürzlich ein Sesselrad auf Ebay versteigert. Der Käufer hat es bei mir im fahrtüchtigen Zustand (wie beschrieben) abgeholt.
      Eine Probefahrt wurde Ihm angeboten. Diese ist gescheitert, da er das Fahrrad nicht auf seine Köpergröße einstellen wollte. Passendes Werkzeug und Hilfestellung wurde ihm dafür angeboten.
      Er hat das Fahrrad mit einem Kleinwagen abgeholt.

      Jetzt ist lt. seiner Aussage folgendes zu bemängeln. Nabenschaltung, Kette, Tretlager und Lenkungslager erneuert werden müssten. Dies soll beim Fachmann mindestens 80€ kosten.
      Dieses Geld möchte er sofort überwiesen haben und droht mit einer schlechten Bewertung und einem Anwalt. :wallbash

      Meine Frage ist eigentlich nur, wie ruhig ich mich da verhalten kann, für mich stinkt die Sache zum Himmel.
      Ich habe Ebay in einem Kontaktformular den Sachverhalt geschildert, eine Antwort an den Verkäufer möchte ich gut abwägen.


    • Ich zitiere einfach mal aus der Community, weil es das Wesentliche sagt:

      Ist das Fahrrad im beschriebenen Zustand?

      Nein! Dann gewähre einen Nachlass.

      Ja! Habe einen Popo in der Hose und lehne ab.

      Beides schützt dich nicht vor einen schlechten Bewertung.

      Das mit dem RA ist in der Regel bloß ein Druckmittel, sollte er dennoch einen einschalten kannst du auch ihm gegenüber die Forderung ablehnen.
      Ob das Rad Probe gefahren worden ist, ist in der Tat irrelevant, weil der Kaufvertrag bereits vor Besichtigung geschlossen worden ist. Der Käufer kann das Rad mit sichtbaren Mängeln mitnehmen und trotzdem Nachbesserung oder Preisnachlass verlangen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mich machen die angeblichen Kosten in der Höhe stutzig. Da bist du beim Fachmann nicht mit 80 Euronen dabei. Das dürfte den Kaufpreis des Rades übersteigen.

      Also entweder will da einer den Preis drücken, oder aber du hast einen Liebhaber genau dieses Rades erwischt, der es unbedingt behalten will und deshalb einen zu niedrigen Preis aufgerufen hat, damit du nicht direkt die Rückabwicklung anbietest.
    • thl2015 schrieb:

      Dieses Geld möchte er sofort überwiesen haben und droht mit einer schlechten Bewertung und einem Anwalt.
      Erst mal Ebay melden, wg Bewertungserpressung. Ebay glaubt vielleicht auch, dass man bei Abholung offensichtliche Schäden sehen kann

      und mal ehrlich, bei einem gebrauchten Fahrrad kann man immer das Tretlager wechseln wollen, besonders, wenn man damit zu einer Fahrradwerkstatt geht und fragt, was man alles machen kann!

      Es wurde beschrieben:
      gebraucht erworben, bin aber leider die letzten Jahre viel zu selten damit gefahren.

      also zweimal mehrere Jahre ... damit ist ein altes Tretlager schon mal in der Artikelbeschreibung mit drin. Geht aber.

      Und dass das nicht unfunktional ist, ist auch durch eine einfache Inaugenscheinnahme bei der Abholug ausgeschlossen. Und die Kette sieht man auch zwangsläufig (und abgesehen davon, man glaubt gar nicht, wie lange eine alte, rostige Kette noch funktioniert, bis man sie allein der Optik wegen doch mal erneuert ;) )

      Nach § 434 BGB ist eine Sache unter anderem frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

      Lagerschäden (Schäden/Verschleiß an Lagern) sind keine offensichtlichen, von außen erkennbare Schäden, die man wissen können musste als PVK - es sei denn, sie wären so eklatant, dass man es bei einer Benutzung "merken" würde, sei es am Geräusch, Schwergängigkeit, Hakeligkeit ...

      Hast du das Fahrrad denn selbst vorgeführt? wo der Abholer sich schon nicht auf ein Verstellen auf Körpergröße einlassen wollte?

      Beweiskräftiger wären natürlich Fotos gewesen, die nicht mal wieder überbelichtet sind - fast wie mit "Highlighter" bearbeitet.


      *alte_eule* schrieb:

      oder aber du hast einen Liebhaber genau dieses Rades erwischt, der es unbedingt behalten will und deshalb einen zu niedrigen Preis aufgerufen hat, damit du nicht direkt die Rückabwicklung anbietest.
      das könnte man ja schnell austesten, indem man anbietet, das Rad selbt zu prüfen und echte SACHMÄNGEL ggf. überarbeiten (zu lassen), oder eben zurückabzuwickeln.

      Nach einer Überarbeitung sollte es auch noch wesentlich mehr bringen, als dies Auktionsergebnis, der Sommer fängt ja grad erst richtig an!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Was mir auffällt, alle vom Käufer aufgeführten "Sachmängel" stammen von Verschleißteilen. Als Käufer, egal ob Laie oder Profi, geht als erstes der Blick zu genau diesen Teilen. Da braucht man noch nicht einmal eine Probefahrt machen. Einmal anfassen, Lagerspiele prüfen und auf Geräusche achten, Kettenspannung prüfen usw.und schon weiß Fahrradspezi, was los ist. Aber das hat der Käufer wohl wissentlich nicht gemacht, um im Nachhinein das Rad schlechtzumachen. Hätte er das wohl vorher im Beisein des Käufers geprüft, wäre folgendes passiert.
      Entweder 1. die Mängel wären dagewesen, dann wäre aus dem Geschäft nichts geworden, oder aber 2. die Mängel wären nicht dagewesen , aber dann hätte er von zu Hause nicht mehr meckern können. Beide male aber hätte er seine Chance vertan, bei 1. das Rad zu dem Preis mitzunehmen, wer macht das schon bei diversen Sachmängeln,, oder bei 2., den Preis zu drücken.
      Ich beschäftige mich hobbymäßig viel mit alten Fahrrädern, größtenteils Vorkriegsware. Selbst bei den größten Möhren aus der alten Zeit, die manchmal schon zwei Weltkriege und den Schrotthandel überstanden haben, sind mir solche Mängel auf einen Schlag nicht oder kaum untergekommen.
      Und für die vom Käufer veranschlagten 80 Euro würde man wohl kaum solche "gravierenden Sachmängel" ;) beseitigen können.
      Versuche, ob du nochmal die Möglichkeit bekommst, das Rad zu prüfen, oder rückabzuwickeln so du das möchtetst.
      Wenn du dir über den Zustand sicher warst und auch jetzt noch bist, dann lasse ihn auflaufen.
    • Ich werde ihn wohl schon deshalb "auflaufen" lassen müssen, da ich ja keinesfalls sicher gehen kann, dass das Fahrrad nicht mittlerweile (mutwillig) (irreperabel) Schaden genommen hat. Ohne teilzerlegen hat er es wohl kaum in einen Seat ibizza gebracht. An eBay habe das erpressungsähnliche Gebaren schon gemeldet.
      Der Käufer hatte ungefähr 60 Minuten Anfahrt. Vor dem Ende der Auktion stellte er keine Fragen. bat nicht um eine Besichtigung.
    • In son kleinen Seat Marbella hat mal jemand meine XT reingestopft die er gekauft hat und ist damit bis nach Köln gefahren
      WOB - Köln nicht gerade kleine Strecke.

      Sowas wie Probefahrt schein heute nicht mehr gefragt zu sein.
      Den Wagen den Ich versteigert hatte.
      Stand extra drinn die sollen vor Gebotsabgabe vorbeikommen und Probefahrt machen
      da noch angemeldet.
      Es kam nicht einer.
      Blind ersteigert und abgeholt - kam aber kein Gemaule
    • irreparable Schäden gibt es beim Rad nur rahmenmäßig,und selbst da ließe sich was machen. Wie ich schon versucht habe , anzumerken, mir kommt die Häufungdas gerade (fast alle) Verschleißteile hinüber sind, schon merkwürdig vor.
      Der Käufer lehnt den Umbau (wie auch immer man das sagt) ab, kuckt sich das Teil nicht mal an, packt es ins Auto, fährt nach Hause, und schaut sich erst dann das Teil ganz genau an und fängt an zu meckern. Wie will er das einem Richter klarmachen wollen.
      Wenn ich als Laie ein Rad kaufe, mache ich folgende Sachen, Ich wackel am Lenker, ich wackel am Tretlager, ich wackel an den Rädern. Damit ist meine Durchsicht beendet, weil ich ja eh weiter keine Ahnung habe , außer das ich weiß, das Luft in den Lagern nicht sein darf.
      Nun handelt es sich bei diesem Rad ja auch nicht um ein "normales" Radl, das ist schon was spezielles, sprich,, das kauft nicht jeder x beliebige, sondern einer, der sich das schon überlegt hat, sprich, der sich etwas mit der Materie beschäftigt hat. Und dieser macht nichtmal solche einfachen Handgriffe, die jeder Laie machen würde?.
      Das meine bescheidene Meinung.
    • Ich hatte das Fahrrad übrigens auch selbst abgeholt und bar bezahlt, aber den Verkäufer zumindest rechtzeitig vor Auktionsende Fragen gestellt. Eine Vorabbesichtigung war aufgrund der Entfernung auch nicht möglich.
      Für dieses Rad bekam ich ca 15 Stunden vor Ablauf der Auktion die Bitte eines Interessenten, um einen Besichtigungstermin. Was stellen sich die Leute eigentlich vor?

      ich habe selbst kein Auto, daher konnte ich das auch nicht abschätzen, ob das Fahrrad hineinpasst.

      Ich habe den Käufer gemeldet und das Geld und harre mit Interesse der Dinge.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thl2015 ()

    • thl2015 schrieb:

      Ich habe den Käufer gemeldet und das Geld und harre mit Interesse der Dinge.
      Das ist eine Möglichkeit, vielleicht nicht die geschickteste.

      Du hast das Recht, die behaupteten Mängel selbst nachzubessern. Fordere den Käufer auf, Dir das Rad wieder vorbeizubringen. Teile ihm mit, dass jede Reparatur von seiner Seite ohne Deine Zustimmung ausschließlich auf seine Kosten und Risiko erfolgt und Dich automatisch aus dem Obligo bringt.