Teilverlust bei Versandkauf (privat) - welchen Anpruch hat der Käufer, Warenwert oder seinen Kaufpreis ?

    • fifty schrieb:

      Verschickt habe ich mit DHL Paket versichert .

      Ok, das ist die gewählte Versandform.

      *alte_eule* schrieb:

      Das Transportrisiko liegt bei deinem Käufer.

      Das ist der Grund, warum ich nach der vereinbarten Versandform gefragt habe.

      fifty schrieb:

      Der Artikel wurde so verschickt wie es auch in der Ebay Beschreibung stand.

      Na, dann habt ihr doch eine vertraglich vereinbarte Versandform.


      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
      (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

      Und das ist der Grund, warum ich gefragt habe.

      Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

      Anders formuliert: alles was nach der Abgabe des Pakets an DHL mit dem Ding passiert ist, ist Sache des Käufers. Er kann dann bekommen, was DHL für den Schaden auskehrt und fertig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die PN sind angekommen. Zunächst mal danke dafür.

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      Ganz ehrlich, du hast dich von deinem Höchstbieter ins Bockshorn jagen lassen. Deine erste Mail an ihn enthielt einen berechtigen Abbruchgrund. Auch die Tatsache, dass er das mit seiner weiteren Forderung negiert, macht es nicht zu einem unberechtigten Grund.

      Faktisch hast du im Anschluss mit ihm einen weiteren Vertrag über die Lieferung der Ware lt. AB geschlossen.

      Zum Rest/dem Versandschaden und dessen Regulierung wurde eigentlich schon alles gesagt.
    • Für den fifty steht hier genug, damit er seine Angelegenheit für sich lösen kann, so gut es jetzt eben noch geht.

      Für andere Leser mag ich dieses unten jedoch nicht so da stehen lassen. Und ich rate jedem, der einen Schaden mit der dhl "ausstreiten" muss und will, sich bei Bedarf noch mal genauer zu erkundigen, wenn EK und VK weit voneinander abweichen.

      grafiksammler schrieb:

      schabbes, dhl handhabt das seit vielen Jahren so.
      Zudem: das HGB ist zwischen Privatleuten nicht anwendbar.
      und: die sendungsverfolgte Versandart Paket ist nicht mit einer Versicherung ausgestattet ( auch wenn das immer wieder behauptet wird )
      DHL haftet bei Verlust oder Beschädigung nach dem Zeitwert, (nicht nach dem Wiederbeschaffungswert). Der Zeitwert ist vom Versender zu belegen. Unabhängig davon ist der Verkäufer aus dem Obligo, da auch bei einem Paket das Versandrisiko beim Käufer liegt.
      Das beginnt damit, das etwas was die dhl "handhabt", noch lange nicht korrekt sein muss. Und weiter unterliegt die dhl sehr wohl dem HGB. Ihre AGB wimmeln folgerichtig auch von HGB §§.
      Im Netz finden sich übrigens massenhaft Anfragen von gewerblichen VK. Bei denen "handhabt" es die dhl nämlich so, dass sie "nur" den Einkaufswert erstatten will. HGB § 429 spricht von "Marktwert". In den AGB von dhl ist keine Art der Wertfestlegung vorgegeben bei dhl Paket national.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()