Teilverlust bei Versandkauf (privat) - welchen Anpruch hat der Käufer, Warenwert oder seinen Kaufpreis ?

    • Teilverlust bei Versandkauf (privat) - welchen Anpruch hat der Käufer, Warenwert oder seinen Kaufpreis ?

      Hallo,

      auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel beschädigt oder verloren ging.
      Höchstbieter war ws***** der mir auch mir mit einem Anwalt drohte.

      Nach einem hin und her habe ich ihm den gleichen Artikel von meiner Frau geliefert .Also der gleiche Artikel den ich beendet habe .

      Sein Kaufpreis war bei Ebay 10,50 € , er hatt überwiesen und ich habe geliefert !! ,,,aber das Paket wurde unterwegs beschädigt .

      DHL teilte mir mit , das ein Teilverlust festgestellt worden ist . Zur Schadenmeldung musste ich unter anderen " einen Kaufabschluss beilegen woraus Käufer und Verkäufer hervorgehen . Das bin dann ich und ws*****. Außerdem habe ich noch meine Rechnung von meinem Neukauf mit angegeben .

      Wieder drohte er mir mit Fristen und Anwalt weil ich unter anderem seine Kopie von seiner PayPal Zahlung mit abgeschickt habe .

      ws***** möchte jedoch nicht seinen Kaufpreis zurück ( 10,50€ ) sondern den Tatsächlichen Wert des Artikels der viel höher ist .

      Meine Frage ist , was steht dem Käufer zu , Warenwert oder seinen Kaufpreis ?????
    • Als erstes mal die gute Nachricht für Dich. Wenn eindeutig die dhl für dne Schaden verantwortlich ist, so hat der Käufer an Dich gar keinen Anspruch (ich gehe davon aus, dass Du Privat-Verkäufer bist) .

      Deine Haftung ist damit zu Ende, dass Du nachweislich die Sache in ordentlichem Zustand zum Versand aufgegeben hast.

      Du bist allerdings der Vertragspartner der dhl und damit dem Käufer Deine Hilfe schuldig. Was die dhl an Dich erstattet, das hast Du an ihn weiter zu leiten.
      Wenn der Käufer was auszusetzen hat, so kannst Du gegenüber der dhl Deine Ansprüche an den Käufer abtreten. Dann kann er sich mit der dhl selber auseinandersetzen.
    • Ja das war ein Privat Verkauf .

      Meine Frage ist , was steht dem Käufer zu , Warenwert oder seinen Kaufpreis ? und was wird mir DhL evtl. erstatten , den Preis den ich bezahlt habe oder den Kaufpreis den der Käufer an mich bezahlt hatt . ??

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fifty ()

    • fifty schrieb:

      Meine Frage ist , was steht dem Käufer zu , Warenwert oder seinen Kaufpreis ?

      Gegenfrage: wie hast Du verschickt und was war zwischen euch vereinbart?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • grafiksammler schrieb:

      Dem Käufer steht der Kaufpreis, nicht der Warenwert zu.
      Bist Du da sicher?

      Es gibt den HGB 429, der hier eventuell analog anzuwenden ist (wenn auch unter Privatleuten nicht direkt anwendbar)
      dejure.org/gesetze/HGB/429.html

      Hierin steht:
      "Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist"

      Das wird die dhl versuchen. Aber darin steht auch das Wort "vermutet", welches schon aussagt, das man es widerlegen kann, wenn man Beweise anbringt. In diesem Fall hier ist durch die unglückliche Auktionsbeendigung die Abweichung zwischen Preis und Wert gegeben.

      Ich gehe davonaus, dass einem Geschädigtem der Wiederbeschaffungswert zusteht, zumindest im Rahmen der vereinbarten Höhe. Das wären bei dhl Paket ohne zusätzliche Versicherung bis 500 €
    • Erfahrunsgemäß zahlt DHL in derartigen Fällen den letzten Kaufpreis, eben weil das als tatsächlicher Warenwert angenommen wird.
      Als TE würde ich an meinen Käufer abtreten, damit der sich ggf. mit DHL auseinandersetzen kann, wenn er nicht einverstanden ist. Der Ärger ist nämlich vorprogrammiert.
    • *alte_eule* schrieb:

      Erfahrunsgemäß zahlt DHL in derartigen Fällen den letzten Kaufpreis, eben weil das als tatsächlicher Warenwert angenommen wird.
      Als TE würde ich an meinen Käufer abtreten, damit der sich ggf. mit DHL auseinandersetzen kann, wenn er nicht einverstanden ist. Der Ärger ist nämlich vorprogrammiert.
      Genau,, das werde ich auch machen . Ich warte auf Antwort von DHL wegen der Schadensmeldung .

      Überweise ihm seinen Kaufpreis b.z.w. den von DHL erstatteten Betrag zurück und wenn ihm das nicht passt kann er sich mit DHL auseinandersetzen.
    • schabbes, dhl handhabt das seit vielen Jahren so.
      Zudem: das HGB ist zwischen Privatleuten nicht anwendbar.
      und: die sendungsverfolgte Versandart Paket ist nicht mit einer Versicherung ausgestattet ( auch wenn das immer wieder behauptet wird )
      DHL haftet bei Verlust oder Beschädigung nach dem Zeitwert, (nicht nach dem Wiederbeschaffungswert). Der Zeitwert ist vom Versender zu belegen. Unabhängig davon ist der Verkäufer aus dem Obligo, da auch bei einem Paket das Versandrisiko beim Käufer liegt.
    • fifty,

      es ist im Endeffekt ganz egal, was er schreibt.

      Nach bisheriger Lage hast du als privater Verkäufer vertragsgemäß geliefert.
      Das Transportrisiko liegt bei deinem Käufer.

      Lass ihn doch zum Anwalt laufen. Der wird ihm auch nichts anderes sagen.

      Lass ihn toben, du verlässt auf keinen Fall die rein sachliche Ebene.
    • Vielleicht erklärst du auch mal, wie genau der Abbruch lief, warum und was dann so kam.

      Wenn es dir nicht zuviel Mühe macht, schicke doch den gesamten Mailverkehr mal an @schumiline oder @*alte_eule*.
      Die schauen da sicher mal drüber, ob man da bezügl. § 123 BGB was machen kann.

      Außerdem wäre noch die Frage zu beantworten, was ihr bezügl. des Versandes vereinbart habt (von löschbert).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich werde mir morgen die Arbeit machen und sämtliche Infos weiter geben .
      Beim Versand wurde nichts vereinbart . Der Artikel wurde so verschickt wie es auch in der Ebay Beschreibung stand.
      Versand mit DHL Paket , Käufer zahlt den Versand .
    • Ich muss das jetzt loswerden;

      Meine Mail an Ihm:
      Nachdem ich DHL per Mail kontaktiert habe , hatt mich ein Mitarbeiter zurück gerufen .
      Demnach wird nur der Betrag vom Schaden bezahlt , der beim Versand zwischen Ihnen und mir entstanden ist .
      Zur Schadensmeldung musste ich einen Nachweis bei legen , woraus hervorgeht das es einen Kaufabschluß zwischen Käufer und Verkäufer gab .
      Wenn es dann wirklich so ist , müssen Sie sich an DHL wenden.
      ....................................................................................................................................

      Darauf kam diese Antwort:
      -----------------------------------------
      was soll jetzt dieser Blödsinn schon wieder?

      Sie müssen keinen Kaufabschluss nachweisen!
      Den Wert des versendeten Artikels müssen Sie nachweisen, und sonst nichts!
      Wenn ich jetzt z.B. meiner Schwester zum Geburtstag ein Handy schenke und dieses versichert versende, dann gibt es auch keinen Kaufabschluss. Der Wert der Sendung muss aber im Schadensfall trotzdem von DHL ersetzt werden.
      Oder wollten Sie wieder "Oberschlau" sein, und haben gefragt, ob Sie nur den Kaufpreis angeben müssen?
      Natürlich versucht DHL, so billig wie möglich davon zu kommen.
      Ich habe jetzt langsam mit Ihnen keine Lust mehr. Nur weil Sie immer noch stinkig sind, dass Sie mir die Uhr so billig verkaufen mussten(durch Ihren Fehler), versuchen Sie jetzt mit allen Mitteln, dass ich jetzt auch einen Schaden habe.
      Nochmal, damit auch SIE es verstehen, Sie haben den WERT des Artikel wahrheitsgemäß anzugeben. Machen Sie das nicht, verursachen Sie VORSÄTZLICH einen Schaden. Diesen haben Sie dann, mit allen damit verbundenen Kosten, zu ersetzen. Das hat dann nichts mehr mit dem Versand an sich zu tun.
      Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:
      1. Entweder treten Sie die Ansprüche gegenüber DHL, an mich ab(so sieht es auch der Gesetzgeber vor)
      oder
      2. Sie geben wahrheitsgemäß, den Wert des Artikels bei DHL an.
      Auf alle Fälle will ich bis Montag, den 18.05.2015, eine schriftliche Bestätigung darüber von Ihnen, und diese auf dem Postweg. Meine Adresse haben Sie ja bereits.
      Das heißt, eine rechtskräftige Abtretungserklärung, oder eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass Sie den Wert der Uhr, wahrheitsgemäß bei DHL angeben.
      Sollte ich nichts von Ihnen bekommen, erhalten Sie bereits Ende nächster Woche, von meinem Anwalt Post. Diese ist dann schon für Sie kostenpflichtig. Da ich Ihre wiederholte Unfähigkeit schon ahnte, habe ich mich mit meinem Anwalt bereits darüber beraten.
      In Ihrem eigenen Interesse, rate ich Ihnen, dass Sie endlich einen Anwalt konsultieren, denn die Kosten, die Sie ab nächste Woche zu übernehmen haben, übersteigen dann bereits den Wert der Uhr.
      Und bitte sparen Sie sich Ihre unproduktiven Kommentare, machen Sie lieber endlich etwas richtig.
      Finden Sie sich damit ab, und seien Sie ehrlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fifty ()

    • Kann deinen Ärger verstehen, sogar deine Wut, aber die hilft dir derzeit nicht weiter. Schicke einfach alles was du hast, die Leute kümmern sich sicher, soweit es in ihren Möglichkeiten liegt.
      Lass dich nicht provozieren und warte mit weiteren Mails ab, bis du Antwort der Redaktion erhälst.

      Einfach jetzt mal die Finger stillhalten........ bitte!
    • "Seien Sie ehrlich", finde ich besonders amüsant, weil du DHL gegenüber genau das warst.

      Klar ist der stinkig, dass ihn der Transportverlust (der, ich wiederhole mich auf sein Risiko ging), ihm nicht noch den Gewinn einbringen wird.

      Nimm deine Unterlagen, lauf zu DHL und füll die Abtretungserklärung aus.
      Soll er sich doch in seinem tonfall mit denen rumschlagen.