Wie ist es mit Schadenersatz, wenn man sein Geld zurückbekommen hat?

    • Wie ist es mit Schadenersatz, wenn man sein Geld zurückbekommen hat?

      Hallo,
      ich habe da noch 2 Sachen laufen, bei denen ich gerne mal einen Rat hätte.

      Ich habe eine LV Tasche gekauft, neuwertig für 770 Euro bei Ebay Kleinanzeigen. Neupreis im Laden ist 1390,- Euro
      Irgendwas hat beim Versand nicht geklappt oder wie auch immer, jedenfalls habe ich eher unfreiwillig mein Geld zurückbekommen. Ich hätte aber lieber die Tasche. 770 Euro war wirklich ein Schnäppchen, der Marktwert dieser Tasche im neuwertigen Zustand liegt etwa bei 1000-1100 Euro. Da ich aber für 770 Euro keine neuwertige LV Artsy mehr bekomme, ist mir ja nun doch eigentlich ein Schaden entstanden. Wie ist die Rechtslage da?

      Das Gleiche in einem anderen Fall. Ich zahle die vereinbarten 1445,- Euro via Paypal, Tasche kostet neu 2200, Marktwert um die 1700-1800 Euro. VK schickt nicht ab, hält mich hin, ist an Grippe erkrankt oder sonstiges und als ich bei Paypal melde, dass ich die Ware nicht erhalten habe, habe ich innerhalb von Sekunden das Geld zurück. Das hatte ich nicht beantragt und die VK - die jetzt zurecht stinksauer ist - hat dem auch nicht zugestimmt. Komischerweise taucht das Geld auch nicht in meiner Paypalübersicht als +Buchung auf, sondern steht einfach nur im verfügbaren Paypalguthaben. Das verstehe ich alles überhaupt nicht.
      VK also stinksauer. Kann ich verstehen, wollte ja auch nicht das Geld, sondern die Tasche. Ich sage ihr, sie soll endlich abschicken und bei Paypal die Sendenummer vermerken, sie sagt, sie schickt die Tasche nicht los, ohne das Geld zu haben. Auch verständlich.
      So, ähnlich wie im ersten Fall ... durch ihr Nichtabsenden habe ich zwar das Geld zurück, aber die Ware nicht. Schnäppchenverlust. Kann man da auf Schadenersatz gehen oder macht man sich da nur lächerlich? Oder hängt das von der Laune des Richters ab, der darüber entscheidet, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht?
    • Wenn Du Dir jetzt die Taschen irgendwo anders gekauft hättest, könntest Du einen Schaden belegen. So würde ich sagen: Dir ist kein Schaden entstanden.

      Ob Du einen theoretischen Schaden nachweisen kannst und von einem Richter den abgenickt bekommst - glaube ich weniger.
    • Naja, ich könnte ja jetzt in den Laden gehen und sie mir neu kaufen ... dann könnte ich klar belegen, dass mir ein Schaden entstanden ist. Aber der gilt dann wohl als selbst verschuldet.

      Da diese beiden Fälle über Paypal laufen, halte ich die Taschen nicht für virtuell. Denn das kann für den VK ja nicht gewinnbringend sein.
      Beim ersten Fall habe ich sogar eine Sendungsnummer... das Paket wurde am 11.05. aus der Packstation entnommen und befindet sich auf dem Wege der Weiterleitung zum Startpaketzentrum. Habe die VK gebeten, einen Nachforschungsantrag zu stellen, aber ich glaube, die kümmert sich um nichts. Ich hab ja mein Geld zurück und gut is. Ich versteh das bloß auch mit der Sendungsnummer nicht.
    • Ach, es hat sogar einen Karton mit Backstein gegeben, damit man ggf. den Sendungsnachweis hat?

      Kernie, man kann auch mit PP Leute über den Tisch ziehen und zwar ganz gehörig.
      Diese von der Werbung eingelullten glänzenden Augen im Paypal-Glauben trüben sich da manchmal recht schnell, wenn festgestellt wird:"Das Geld ist weg!"

      Entsprechend gib uns doch bitte die Anzeigen...
    • kernie schrieb:

      Naja, ich könnte ja jetzt in den Laden gehen und sie mir neu kaufen ... dann könnte ich klar belegen, dass mir ein Schaden entstanden ist. Aber der gilt dann wohl als selbst verschuldet.
      Warum ist der selbstverschuldet?
      Nein, Du belegst mit dem sog. Deckungskauf Deine Mehraufwendungen und kannst die gesamten Mehraufwendungen vom Verkäufer, der durch Nichtlieferung den Schaden verursacht hat, einfordern.
    • Wenn der Luftverkäufer sich von dem PayPal-Guthaben etwas kauft bevor der geprellte Verkäufer den Konflikt meldet, dann kann er sehr wohl Gewinn machen.

      grafiksammler schrieb:

      Ob Du einen theoretischen Schaden nachweisen kannst und von einem Richter den abgenickt bekommst - glaube ich weniger.
      Deckungskauf ist nicht notwendig, man muss nur den Marktwert glaubhaft belegen können. Und das auch beim Deckungskauf, soll ja sowas wie eine Schadensminderungspflicht geben.
    • grafiksammler schrieb:

      kernie schrieb:

      Naja, ich könnte ja jetzt in den Laden gehen und sie mir neu kaufen ... dann könnte ich klar belegen, dass mir ein Schaden entstanden ist. Aber der gilt dann wohl als selbst verschuldet.
      Warum ist der selbstverschuldet?Nein, Du belegst mit dem sog. Deckungskauf Deine Mehraufwendungen und kannst die gesamten Mehraufwendungen vom Verkäufer, der durch Nichtlieferung den Schaden verursacht hat, einfordern.
      so kenne ich das auch ... aber wenn ich damit nicht durchkomme, habe ich teures Lehrgeld gezahlt. Schließlich kaufe ich ja lieber "gebraucht" für einiges weniger als teuer im Laden
    • Bisher hatte ich das nur 1x. Da wurde mir eine Fälschung geliefert. Da bin ich dann auf Erfüllung und Schadenersatz gegangen, habe Recht bekommen und das Geld, aber da hatte ich eben bis zur Verhandlung mein Geld auch nicht zurück, also einen tatsächlichen Schaden.
    • Bin aber trotzdem sauer. Das waren zwei super Schnäppchen und ich hab ewige hin- und her Diskussionen gehabt, die mich etliche Nerven gekostet haben.

      Eine davon ist eine Christa Schaller, die wurde auch wegen Betruges bei Kleinanzeigen gesperrt. Und ihr Paypalkonto gleich mit. Das ist die mit der Sendungsnummer, die im Nirvana der DHL verschwunden ist. Höchst seltsam alles.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kernie ()

    • schwer fände ich auch in diesem Falle die Festsetzung des Schadens. Denn den vollen Neuwert kann man sicher nicht als Maßgabe nehmen, denn die Taschen waren nicht neu, wenn auch - wie neu - oder aber auch nur ohne Gebrauchsspuren, aber als gebraucht angeboten.
    • kernie schrieb:

      schwer fände ich auch in diesem Falle die Festsetzung des Schadens. Denn den vollen Neuwert kann man sicher nicht als Maßgabe nehmen, denn die Taschen waren nicht neu, wenn auch - wie neu - oder aber auch nur ohne Gebrauchsspuren, aber als gebraucht angeboten.

      Für den Schaden müsstest du den Wert von einem Artikel in gleichwertigen Zustand nehmen.

      Doch durch Paypal ist dir kein Schaden entstanden, denn du hast dein Geld ja wieder. Du hast ja bei Paypal gemeldet und
      und hast dich den Paypal AGBs unterworfen.

      Bei dem Fall mit der Sendung hast du auch Glück, dass es wohl ein Luftverkauf gewesen ist.
      Wäre es ein echter Verkauf, dann wäre mit dem Versand die Gefahr auf dich übergegangen. Somit
      hätte dich der Verkäufer auf Zahlung verklagen können (und dir das Recht auf Nachforschungsauftrag abtreten).
      Ob du etwas gekriegt hättest oder nicht - das wäre dein Problem, weil die Gefahr für den Untergang ab Versand
      bei dir wäre.

      Und wie kommst du überhaupt dazu von deinem zweiten Verkäufer den Versand von dem Artikel zu verlangen, ohne dass du zuerst nochmal zahlst?
      Das Geld hast du ja wieder gekriegt - keiner verbietet es dir deinen Teil an dem Geschäft zu erledigen (zum 2. mal dank Paypal).
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich wollte gerne Taschen kaufen ... das Gesamtpaket kam leider dazu. Hätte ich niemals gedacht, dass das nur Stress macht.
      Hab ich früher nie erlebt.
      Na doch, einmal bei Ebay. Hatte ein Iphone 6 plus gekauft und einen leeren Karton erhalten. Ebay hat nicht geholfen, Paypal war nicht angeboten. Hab die Klage gewonnen, sehe aber keinen Cent, weil der 26 jährige Kevin Kxxx arbeitslos ist, 3 Kinder hat, mehrfach vorbestraft ist, die Hand gehoben hat ... und ich somit auch noch die Anwaltskosten selbst tragen musste. Somit überlege ich mir den Gang zum Anwalt sehr genau. Recht bekommen heißt leider noch gar nichts.

      Realdaten editiert
    • Bei Kleinanzeigen soll man selbst abholen. Dann kann man die Sachen auch begutachten.

      Versand kann höchstens Probleme bereiten, vor allem
      wenn das angebliche Schnäppchen zu gut ist, um wahr zu sein.

      Freu dich einfach, dass du da Geld hast.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Danke für die PN. Schöner und sinnvoller wäre es allerdings, das hier zu posten.
      Eine Einzelmeinung/-beurteilung kann Fehler enhalten. Viele Augen sehen mehr.

      Bei dem Link, den du mir gegeben hast, hätte m.E. der Ärger für dich aber auch Programm.
      Ich setze dabei mal voraus, die Tasche existiert, die Fotos sind echt.

      Der angegebene Fehlkauf vermittelt natürlich den Eindruck, die Tasche ist neuwertig.
      Die Bilder sprechen für mich eine deutlich andere Sprache. Eine Tasche dieser Preisklasse und Qualität hält eine Menge aus. Die Applikationen verkratzen nicht in so kurzer Zeit, das Leder knautscht auch nicht kurzfristig.
      Der Fehlkauf bezog sich wohl eher darauf, dass die deutlichen Gebrauchsspuren bei eigenem Kauf nicht angegeben waren oder unterschätzt wurden.
    • werv schrieb:

      Bei dem Fall mit der Sendung hast du auch Glück, dass es wohl ein Luftverkauf gewesen ist.
      Wäre es ein echter Verkauf, dann wäre mit dem Versand die Gefahr auf dich übergegangen. Somit
      hätte dich der Verkäufer auf Zahlung verklagen können (und dir das Recht auf Nachforschungsauftrag abtreten).
      Ob du etwas gekriegt hättest oder nicht - das wäre dein Problem, weil die Gefahr für den Untergang ab Versand
      bei dir wäre.

      Wie kommst Du denn darauf, dass die Gefahr ab Versand auf mich übergeht? So lange ich die Ware nicht erhalten habe, liegt die Verantwortung doch beim Verkäufer bzw. der DHL. Ich kann doch nicht wissen, ob der VK anständig verpackt, wie er letztendlich versendet, was er versendet, wie hoch er versichert etc.pp
      Erst ab Erhalt der Ware steht sie in meiner Verantwortung, aber doch nicht vorher.
    • Bei einem privaten VK ist der Erfüllungsort sein Wohnort bzw. der Ort der Warenübergabe.
      Wird die Ware also versendet, haftet der private VK nur bis zur einwandfreien Übergabe an das Versandunternehmen.

      Alles, was danach passiert, geht auf Risiko des Käufers.
    • kernie schrieb:

      Wie kommst Du denn darauf, dass die Gefahr ab Versand auf mich übergeht? So lange ich die Ware nicht erhalten habe, liegt die Verantwortung doch beim Verkäufer bzw. der DHL. Ich kann doch nicht wissen, ob der VK anständig verpackt, wie er letztendlich versendet, was er versendet, wie hoch er versichert etc.pp
      ...
      Der §447 BGB sagt da eindeutig etwas zu.

      Wie der Verkäufer verpackt, weiß man vll. nicht. Darum hat er auch die Nebenpflicht, dieses so zu tun, dass die Sendung den Bedingungen des Transporteurs entspricht. Ob er versichert versendet oder nicht, dass kannst Du vorher bestimmen bzw. die Vertragsparteien können es aushandeln.
    • *alte_eule* schrieb:

      Bei einem privaten VK ist der Erfüllungsort sein Wohnort bzw. der Ort der Warenübergabe.
      Wird die Ware also versendet, haftet der private VK nur bis zur einwandfreien Übergabe an das Versandunternehmen.

      Alles, was danach passiert, geht auf Risiko des Käufers.
      Das kann nicht sein.
      Nur der Absender kann einen Nachforschungsauftrag stellen... der Empfänger nicht.
      Ich kann hier also gar nichts machen. Die DHL sagt, Sache des Absenders, Absender sagt, ich bin raus, hab geschickt, guck in die Sendungsnummer, Sendungsnummer existiert, hört aber am 11.05.2015 bei Herausnahme aus der Packstation auf. Ich kann also weder Informationen anfordern noch Antrag auf Verlust stellen. Somit wäre dann alles weg. Das kann nicht sein. Das kann echt nicht sein. Wo steht das?

      Und wenn der VK nur Papier ins Paket packt, ist es doch auch nicht mein Risiko.