Hallo,
ich habe da noch 2 Sachen laufen, bei denen ich gerne mal einen Rat hätte.
Ich habe eine LV Tasche gekauft, neuwertig für 770 Euro bei Ebay Kleinanzeigen. Neupreis im Laden ist 1390,- Euro
Irgendwas hat beim Versand nicht geklappt oder wie auch immer, jedenfalls habe ich eher unfreiwillig mein Geld zurückbekommen. Ich hätte aber lieber die Tasche. 770 Euro war wirklich ein Schnäppchen, der Marktwert dieser Tasche im neuwertigen Zustand liegt etwa bei 1000-1100 Euro. Da ich aber für 770 Euro keine neuwertige LV Artsy mehr bekomme, ist mir ja nun doch eigentlich ein Schaden entstanden. Wie ist die Rechtslage da?
Das Gleiche in einem anderen Fall. Ich zahle die vereinbarten 1445,- Euro via Paypal, Tasche kostet neu 2200, Marktwert um die 1700-1800 Euro. VK schickt nicht ab, hält mich hin, ist an Grippe erkrankt oder sonstiges und als ich bei Paypal melde, dass ich die Ware nicht erhalten habe, habe ich innerhalb von Sekunden das Geld zurück. Das hatte ich nicht beantragt und die VK - die jetzt zurecht stinksauer ist - hat dem auch nicht zugestimmt. Komischerweise taucht das Geld auch nicht in meiner Paypalübersicht als +Buchung auf, sondern steht einfach nur im verfügbaren Paypalguthaben. Das verstehe ich alles überhaupt nicht.
VK also stinksauer. Kann ich verstehen, wollte ja auch nicht das Geld, sondern die Tasche. Ich sage ihr, sie soll endlich abschicken und bei Paypal die Sendenummer vermerken, sie sagt, sie schickt die Tasche nicht los, ohne das Geld zu haben. Auch verständlich.
So, ähnlich wie im ersten Fall ... durch ihr Nichtabsenden habe ich zwar das Geld zurück, aber die Ware nicht. Schnäppchenverlust. Kann man da auf Schadenersatz gehen oder macht man sich da nur lächerlich? Oder hängt das von der Laune des Richters ab, der darüber entscheidet, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht?
ich habe da noch 2 Sachen laufen, bei denen ich gerne mal einen Rat hätte.
Ich habe eine LV Tasche gekauft, neuwertig für 770 Euro bei Ebay Kleinanzeigen. Neupreis im Laden ist 1390,- Euro
Irgendwas hat beim Versand nicht geklappt oder wie auch immer, jedenfalls habe ich eher unfreiwillig mein Geld zurückbekommen. Ich hätte aber lieber die Tasche. 770 Euro war wirklich ein Schnäppchen, der Marktwert dieser Tasche im neuwertigen Zustand liegt etwa bei 1000-1100 Euro. Da ich aber für 770 Euro keine neuwertige LV Artsy mehr bekomme, ist mir ja nun doch eigentlich ein Schaden entstanden. Wie ist die Rechtslage da?
Das Gleiche in einem anderen Fall. Ich zahle die vereinbarten 1445,- Euro via Paypal, Tasche kostet neu 2200, Marktwert um die 1700-1800 Euro. VK schickt nicht ab, hält mich hin, ist an Grippe erkrankt oder sonstiges und als ich bei Paypal melde, dass ich die Ware nicht erhalten habe, habe ich innerhalb von Sekunden das Geld zurück. Das hatte ich nicht beantragt und die VK - die jetzt zurecht stinksauer ist - hat dem auch nicht zugestimmt. Komischerweise taucht das Geld auch nicht in meiner Paypalübersicht als +Buchung auf, sondern steht einfach nur im verfügbaren Paypalguthaben. Das verstehe ich alles überhaupt nicht.
VK also stinksauer. Kann ich verstehen, wollte ja auch nicht das Geld, sondern die Tasche. Ich sage ihr, sie soll endlich abschicken und bei Paypal die Sendenummer vermerken, sie sagt, sie schickt die Tasche nicht los, ohne das Geld zu haben. Auch verständlich.
So, ähnlich wie im ersten Fall ... durch ihr Nichtabsenden habe ich zwar das Geld zurück, aber die Ware nicht. Schnäppchenverlust. Kann man da auf Schadenersatz gehen oder macht man sich da nur lächerlich? Oder hängt das von der Laune des Richters ab, der darüber entscheidet, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht?