ebay News: Kostenpflichtiger Service für Käufer - ebay-plus will mit Amazon Prime konkurrieren

    • Zu wortfilter sag ich jetzt besser gar nichts mehr. Nicht, dass mir wieder Steier-Allergie nachgesagt wird ;)

      Aber es ist lustig, wenn es "Erfahrungsberichte" und/oder Beschwerden geben sollte, wegen Transaktionen aus einem Programm, für das es noch gar keine Kunden gibt.

      Würde aber auch zu einigen der Jammer-Händlern passen, wenn sie jetzt schon Probleme mit meinereins und Konsorten hätten ;)

      Leute, das kommt doch erst noch, wenn Menschen wie ich und Meinereins erst mal unsere Gelder abgedrückt haben an ebay und dann als (auch) "zahlende Kunden" (gell, Löschi?) unsere Ansprüche raushängen lassen.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bei wortfilter kamen die ersten Beschwerden. Das ist aber eine geschlossene FB-Gruppe.

      Ich bin mir jetzt gerade nicht ganz sicher, pob das am Plus liegt. Ich würde da eher als Grund sehen, dass ebay meint, den Käufern zu suggerieren, mit dem dämlichen Rückgabeprozess könnten sie ihren Widerruf erklären. Und da die Deppen Käufer grundsätzlich nicht lesen, wie sie eigentlich formal korrekt einen Widerruf durchführen müssen glauben die eben, das wäre einer. Und da die Deppen Verkäufer ebenfalls zu ungefähr 99,821% keine Ahnnug davon haben, was sie zu tun haben, geht das bei denen eben dann auch durch.

      [Blockierte Grafik: http://verkaeuferportal.ebay.de/sites/default/files/styles/asset_image_info-graphic_image-gallery/public/assets/info_graphic/return_codes1adjusted.jpg?itok=4SQS4azw]

      Wir haben allerdings dank der jahrelangen Abmahnproblematik ja gesetzlich genaue Muster vorgegeben, wie wir darüber zu belehren haben, wie der Widerruf auszuüben ist. Und an den Ablauf hat sich der Käufer auch zu halten. Aber von einem ebay-Rückgabelinkprozess steht soweit ich weiss im EGBGB kein Ton. Nicht mal Anton.

      Wobei hier auch mal wieder das alte Problem auftaucht: dass dem Verbraucher suggeriert wird, es könne die Notwendigkeit bestehen, einen Grund für den Widerruf anzugeben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Leicht OT/
      Löschbert, könntest Du es mal unterlassen, so zu tun, als ob der "vorgeschriebene Weg" einen Widerruf zu erklären, großartigen Formalien unterliegen würde? Es nervt langsam.
      Natürlich hat jeder VK das dafür Notwendige in seiner WRB stehen. Und da kann dann auch jeder Kunde rauslesen, dass es besonderer Formalitäten nicht bedarf. Erklärt werden muss halt. Weg egal, Form auch. Ankommen muss es halt. Nachweisbar wäre klug. Damit hat es sich aber auch. Insbesondere muss ich für meinen Widerruf kein dämliches Formular nutzen (Nur der VK muss so ein dämliches Formular anbieten).


      In Deiner ausgeklügelten Art der Schreibe, sagst Du den Buchstaben nach natürlich auch nichts anderes, aber Du versuchst einen anderen Eindruck zu vermitteln.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Weg egal, Form auch. Ankommen muss es halt

      Stmmt soweit. Es muss aber genau da ankommen, wo es vom Verkäufer vorgesehen ist. Und in der Weise, wie es vertraglich (auch die WRB gehört zum Vertrag) zwischen den Parteien vereinbart ist. Wenn da nicht drinsteht "über den ebay-Rückgabedingenskirchen und da dann kein Grund auswählen", dann ist das kein erklärter Widerruf.

      In der Regel steht da dann drin:

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
      (Toys“R“Us GmbH, Köhlstraße 8, 50827 Köln, Deutschland, Tel.: 0049 -(0)221-29999444 Fax 0049 – (0) 221 - 5972150 Email: service@toysrus.de)
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

      Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Es steht natürlich jedem GVK frei, den Text des amtlich vorgegebenen Musters selbständig abzuändern.

      Der Haken am Rückgabeprozess ist, dass der eben keine "eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen" enthält. Ausserdem ist die damit ausgelöste Nachricht auch nicht zwingend an die für den Widerruf genannte Adresse gerichtet.





      Das von Mirabella angeführte


      Mirabella Neumann schrieb:

      Ey, Alter, ich widerruf und schick dir das Teil zurück"


      enthält das ausschlaggebende Zauberwort. Sie muss allerdings die Telefonnummer aus der WRB benutzen. Ein "Ey Alder Ich du hab Prozess ebay und schick zurück" dagegen enthält das Wort nicht. UInd damit ist es eben leider formal kein Widerruf. Weder telefonisch noch per Mail noch per Rauchzeichen oder wutschen und wedeln.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das Zauberwort "Widerruf" steht doch über den Gründen (die eben nicht angegeben werden müssen).

      Nö. Das Bild da oben stammt aus dem Verkäfer-Neus. Nicht aus dem ebay-System.

      Beim Käufer in der Artikelübersicht heisst der Link "Diesen Artikel zurückgeben". Das impliziert eben schon mal keine ausdrückliche Widerrufserklärung, das kann ebenso gut eine Mängelrüge oder eine Vertragsanfechtung nach 119 BGB oder sonst was sein.

      Auch beim Verkäufer steht da nichts von Widerruf, sondern da steht im Betreff "Rückgabe angefragt". Der Text beginnt dann mit "Der Käufer [nixles_dummkopf] hat uns mitgeteilt dass der Käufer den Artikel zurückgeben und eine Rückerstattung erhalten möchte". Auch wieder kein Ton von ausdrücklich Widerruf, das kann käuferseitig ebensogut eine Mängelrüge oder eine Anfechtung nach §119 oder wegen Schwachsinnigkeit und fehlender Einwilligung des gerichtlich bestellten Pflegers sein.

      Ausserdem geht diese Nachricht an die Mailadresse mit der der Accout angemeldet ist. Nicht an die Mailadresse, die in der WRB drinsteht. Das kann aber durchaus eine andere sein, z.B. weil der VK mehrere (so 70 oder 100) Accounts verwaltet.

      Sorry, in der WRB steht drin, wie der Käufer verfahren muss (muss=Gesetzgeber) und wenn er das nicht so macht, dann hat er die WRB nicht gelesen, nicht verstanden und nicht befolgt. Formfehler.


      Mirabella Neumann schrieb:

      Ebay suggeriert jedenfalls, dass ein Widerrufsgrund angegeben werden müsse und das ist abmahntechnisch durchaus heikel.
      Das kommt erschwerend hinzu.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ja, ja..... man hat schon so seine Last mit den "unbetreuten" Käufern :D

      wie wärs denn wenn ebay mal das betreute kaufen per Telefonsupport für die Käufer einführt???? :wallbash
      lieben Gruß aus dem Norden

      ------------------------------------
      "Wir sind, was wir denken. Alles was wir sind, entsteht mit unseren Gedanken. Mit unseren Gedanken machen wir die Welt."
      - Weisheit von Buddha - | .....und ich mache mir meine Welt. wie sie mir gefällt :]
    • Lizz schrieb:

      wie wärs denn wenn ebay mal das betreute kaufen per Telefonsupport für die Käufer einführt????

      Keine Chance. Erstens gibt es keine Pflicht für diese Käufer, für den Anruf ein Telefon zu benutzen, das ihnen mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf die Denkfähigkeit wenigstens ansatzweise erhöhen könnte und zweitens stellt ebay ja nur die Platte Form. In die Verträge zwischen Käufer und Verkäiufer mischen die sich ja garnienicht ein. Sind ja nicht Vertragspartner (ebay-AGB §1 Nr. 1)
      :D :whistling:

      Aber das ebaysupportoplusfon mit Hinterkopfklopf - wär vielleicht 'ne Marktlücke.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Diese neue Versand Flatrate Ebay Plus ist ja scheinbar nun an den Start gegangen...

      Beworben als "Kostenloser Premiumversand und Rückversand für nur 19,90 Euro im Jahr"

      Also ich als Privater Käufer habe mir mal meine paar Artikel angesehen - die für mich akut interessant waren...
      Ich habe bei meinen Interessen NUR Artikel gefunden die sowieso mit kostenlosem Versand angeboten waren.

      Also sollte ich viel auf Auswahl bestellen um die Jahreskosten zumindest mit Rückversand zu decken?
    • Forummitleser schrieb:

      Ich habe bei meinen Interessen NUR Artikel gefunden die sowieso mit kostenlosem Versand angeboten waren.

      Natürlich waren die alle mit kostenlosem Versand angeboten.

      Voraussetzung dafür, dass der VK einen Artikel mit ebayplus anbieten kann ist, dass der Artikel mit ebay-Garantie angeboten wird.

      Voraussetzung dafür, dass ein Artikel mit dem zweifelhaften Prädikat "ebay-Garantie" ausgezeichnet wird ist unter anderem, dass er mit kostenlosem Versand, angeboten wurde. Ausserdem mit maximal einem Tag Bearbeitungszeit und einer schnellen Versandart.


      Forummitleser schrieb:

      Also sollte ich viel auf Auswahl bestellen um die Jahreskosten zumindest mit Rückversand zu decken?

      Das ist das einzige, was daran über die "normalen" Verkäufergängelungen hinausgeht. Sei so nett und mache regen Gebrauch davon. Derzeit zahlt ebay die Rücksendekosten, sie haben sich aber voirbehalten, das zu einem späteren Zeitpunkt anders zu regeln. Ich denke, spätestens wenn ebay merkt, dass man mit 20 Euro im Jahr keine Dauerwiderrufer finanzieren kann, zahlen das dann die Verkäufer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.