ebay News: Kostenpflichtiger Service für Käufer - ebay-plus will mit Amazon Prime konkurrieren

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Kann es sein, dass wir als K mittlerweile alle Ebay plus 30 Tage kostenlos testen dürfen?

      Also ob das nun quasi per ordere de mufti in den Account appliziert wird kann ich dir nicht sagen. Ich hab nur vorhin gesehen, dass es ganz oben auf der Startseite beworben wird. Da steht "30 Tage kostenlos testen". Und da ich nicht davon ausgehe, dass ebay mit dieser Bullshit-Schaltung ausnahmsweise mal etwas sinnvolles bewirbt, wird es wohl dieser Quatsch sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ah ja...
      jau... eingeloggt steht oben ein grüner Link... "jetzt kostenlos 30 tage testen". Wennste nachkuckst wirst du wohl für die Zeit zum "Umsonstzurückschickberechtigten" *lol*

      Weiter hab ichs nicht nachgesehen.... ist eh nix was in mein Beuteschema passt....
    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Erst den kostenlosen Versand auf Teufel komm raus pushen,und wenn das dann geklappt hat eine Versandflatrate promoten die dadurch kaum ein Mensch braucht
      Naja... Herr Ebay will ja die Zurückschicker besserstellen... also nix wie ran an den Speck: Auswahlsendungen einkaufen, den Rest, den man nicht haben will auf Herrn Ebays Kosten zurücksenden. Muss sich ja lohnen die Inverstition.... *sfg*
    • monza30 schrieb:

      den Rest, den man nicht haben will auf Herrn Ebays Kosten zurücksenden

      Du hast ein "vorerst mal" vergessen. "den Rest, den man nicht haben will vorerst mal auf Herrn Ebays Kosten zurücksenden".



      Die ebay neusbrief-Schwachsinnsabteilung schrieb:

      eBay behält sich vor, die Bedingungen für eBay Plus in Zukunft zu ändern oder einzuführen. In der Einführungsphase von eBay Plus übernimmt eBay bis auf Weiteres die Rücksendekosten. eBay behält sich vor, dies in Zukunft zu ändern und beispielsweise die Rücksendekosten ganz oder teilweise auf den Verkäufer umzulegen.

      Wann dieses "in Zukunft" sein dürfte ist uns vermutlich allen klar. Nämlich dann, wenn ebay bei der nächsten Shareholder-Versammlung erklären darf, dass sie die Kosten für die Rücksendungen mit den 20 Euro im Jahr gar nicht finanzieren können und die Geschichte zum Zuschussmodell mutiert. Was ein Verkäufer tut, wenn ebay ihm dann freundlichst mitteilt, dass er "in Zukunft" den Mist selbst löhnen darf wird spätestens dann klar, wenn man mal darauf achtet, in wievielen der Garantie-Angbeote heute "Verkäufer trägt die Rücksendekosten" drinsteht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • IT-Recht Kanzlei München schrieb:


      eBay Plus: Unglückliche Lösung bei der Angabe der Rücksendekosten


      Inhalt

      .....
      .....
      .....
      .....
      Fazit
      Bei den Aussagen zum neuen Treueprogramm von eBay gibt es u.E. noch etwas Nachholbedarf.
      Wir standen hierzu bereits mit der Rechtsabteilung von eBay in Kontakt und haben unsere Bedenken vorgebracht. Es bleibt abzuwarten, ob hier seitens eBay noch Anpassungen vorgenommen werden.


    • Alles kein Problem! Gewohnt luzide und auskunftsfreudig hat eBay schon vor Tagen für Anlaufstellen gesorgt, wo Käufer:

      community.ebay.de/t5/eBay-Plus-f%C3%BCr-K%C3%A4ufer/bd-p/mkl


      und Verkäufer:

      community.ebay.de/t5/eBay-Plus…r-Verk%C3%A4ufer/bd-p/lkj

      ein offenes Ohr für alle etwaigen Unklarheiten finden.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Naja, in einem Punkt fängt man bei MaxL schon wieder an unpräzise zu arbeiten.


      Die IT-Recht Kanzlei hält den derzeit bei „eBay Plus“-Artikeln eingeblendeten Hinweis „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos. Mehr zum Thema“ für unglücklich formuliert. Zum einen deswegen, weil nicht ausreichend deutlich wird, dass es sich bei der „Übernahme“ der Rücksendekosten um eine Leistung eBays handelt.

      Das stimmt nur bedingt, weil eben nur momentan. Den entsprechenden Passus von ebay hab ich hier ja schon zitiert. Allerdings ist genau dieser Punkt der Grund, weshalb ich davon ausgehe, dass ebay die Rücksendekosten recht schnell auf die Verkäufer abwälzen wird. Sonst wäre dieses werbewirksame Argument, dass ebay die Rückseundung übernimmt, wesentlich aggressiver in den Vordergrund gerückt worden.

      Soweit die Münchner auf das "Problem" eingehen, dass mit der Widerrufsfrist "Unfälle" passieren können haben sie glatt übersehen, dass ebayblubber für einen Artikel nur dann vom Verkäufer eingerichtet werden kann, wenn es sich um einen Artikel mit ebay-Garantie handelt.

      Der hat aber sowieso einen Monat Widerufsrecht, das Problem hat der Verkäufer also schon viel früher, nur hat es da in München keine Sau gestört.

      Mit dem folgenden Punkt hat Amereiter zumindest im ersten Teil recht.

      Wer den sichersten Weg gehen will, sollte entweder auf eine Teilnahme bei „eBay Plus“ verzichten oder bei Angeboten, die dem Treueprogramm unterfallen, schon standardmäßig die Kosten der Rücksendung übernehmen.


      Man sollte drauf verzichten. Der zweite Teil dagegen geht gar nicht.

      Denn wie Amereiter völlig richtig darstellt:

      Dann sähe ein Angebot mit „eBay Plus“ wie folgt hinsichtlich der Angaben zum Rückversand aus:- Bei den eBay-Hinweisen zum Rückversand:
      „Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
      Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos. Mehr zum Thema“


      Dabei hat er jetzt aber übersehen, dass die Angebote mit ebayplus schon in der Übersichtsseite der Suche mit dem Logo für ebayplus gekennzeichnet und damit in hervorgehobener Weise für einen bestimmten Verbraucherkreis (nämlich die Plus-Hammel) beworben sind.

      Dabei ensteht nun das Problem, dass der Verkäufer ohnehin die Rücksendekosten übernimmt. Da war doch mal was.... Ach ja:

      [Blockierte Grafik: http://www.internetrecht-rostock.de/images/3088_ebaykosten.jpg]

      (Bildquelle: internetrecht-rostock.de/ebaykosten-werbung.htm)


      Oder wie bei MaxL formuliert:



      Sicherlich verpufft in diesem Fall der Werbeeffekt des neuen eBay-Hinweises, da faktisch kein Vorteil beim Rückversand durch die „eBay Plus“-Mitgliedschaft vorhanden ist. Ferner muss der Verkäufer dann – sofern er in das Ausland liefert – natürlich auch die von dort aus anfallenden Rücksendekosten tragen.

      Das da
      Sprachlich sicherlich kein Meisterwerk, aber u.E. deutlich rechtssicherer, als die weiter oben genannte Konstellation.
      halte ich demzufolge für einen etwas übereilten Schluss. Denn es gibt genau zwei "Vorteile", die der ebayplus-Käufer im Vergleich zu einem Artikel mit ebay-Garantie hat.

      1.) Bei Zahlung bis 14 Uhr mit Paypal muss der Verkäufer noch am selben Tag versenden. Ob der das tatsächlich schafft ist eine andere Frage. Wenn damit nur gemeint ist, dass der Auftrag am selben Tag erteilt weden muss, dann kann der Artikel trotzdem erst am nächsten Tag rausgehen. Und das entspricht dann der maximal erlaubten internen Bearbeitungszeit des Artikels mit ebay-Garantie von einem Werktag. Nach Auskunft von ebay auf Nachfrage einiger Verkäufer, deren Frachtführer regelmäßig vor 14 Uhr die Sendungen abholt ist das so nicht gemeint, aus den Regelungen für ebayplus ergibt sich das aber nicht direkt.

      2.) Die Rücksendung ist - auf welche Weise auch immer - kostenlos für den Käufer. Kann man natürlich bewerben. Wenn es tatsächlich ein Vorteil ist. Ist das bei diesem Verkäufer aber eine Selbstberständlichkeit - nuja, siehe oben...

      Bei den Aussagen zum neuen Treueprogramm von eBay gibt es u.E. noch etwas Nachholbedarf.


      "etwas" halte ich für etwas untertrieben. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du hast ein "vorerst mal" vergessen.
      Dass Herr Ebay nicht auf Dauer diese Kosten trägt steht oben schon irgendwo... zumindest die erste Zeit ja doch, wie lange "die erste Zeit" auch immer gemeint sein soll *gg*. Würde mich persönlich freuen, wenn die Kosten schön hoch würden, dann Herr Ebay die Notbremse zieht und dann mit dem Problem leben muss, dass die Superplusgutkäufer ihre Knete zurückfordern....

      Manchmal kann ich auch fies sein stell ich gerade fest..... *g*

      karakorum666 schrieb:

      Alles kein Problem! Gewohnt luzide und auskunftsfreudig hat eBay schon vor Tagen für Anlaufstellen gesorgt, wo Käufer:
      Propaganda war schon immer ein Merkmal der Bucht....

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ist das bei diesem Verkäufer aber eine Selbstberständlichkeit
      Werbung mit Selbstverständlichkeiten = Abmahngefahr... klar. Der VK ist ja für die Darstellung seines Angebots verantwortlich.... ich frag mich jetzt nur, wie ein Vielverkäufer das alles unter Kontrolle bzw. unter Beobachtung halten will was da eingeblendet wird. Und so firm sind ja auch nicht alle gewerblichen VK, dass sie sowas auseinanderfriemeln könnten.
      Bei einer Abmahnung müsste man die in solchen Fällen einfach "durchreichen" können an den Verursacher....
      Als Gewerblicher scheint man mittlerweile ständig einen Eiertanz aufführen zu müssen.... zum eigentlichen Kerngeschäft - dem verkauf von waren und die Zufriedenstellung der Kundschaft - kommste doch eigentlich nur noch nebenbei.
    • monza30 schrieb:

      ich frag mich jetzt nur, wie ein Vielverkäufer das alles unter Kontrolle bzw. unter Beobachtung halten will was da eingeblendet wird.

      Ähhhmmm.... unter Schwierigkeiten? ;)

      Nö, dafür gibt es doch den netten Mitbewerber, der ihm dann extra einen freundlichen Fachmann besorgt, der ihm seine Fehler sogar schriftlich und rechtswirksam verbindlich gegen Kostenerstattung erläutert. Also das Problem löst sich dann quasi von selber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ich stell gerade feste, dass Löschi noch fieser sein kann als ich.... :D

      Klar... ich schrub ja: Abmahnung..... dass es da (auch) Spezis gibt die nur auf sowas geiern ist auch klar. M.M. nach sinds noch nichtmal (bei leichten Verstössen zumindest oder bei solchen, die nicht ganz bewusst massivst gegen irgendwas verstossen) die eigentlichen Mitwettbewerbler sondern die aus der Geierfraktion. Aber egal, geht ja hier nur zweitrangig um Abmahnungen...

      Wo ich drauf raus will: Herr Ebay schreibt dir irgendwas in deine Beschreibung rein, was du garnicht verzapft hast.... du bekommst aber das teure Schriftstück. Soweit ja alles klar.... NUR - kannste das wirklich, quasi als Schadensersatz - an den Verursacher, hier Herrn Ebay, weiter-/durchreichen? Klage wäre wohl notwendig....
    • monza30 schrieb:

      Wo ich drauf raus will: Herr Ebay schreibt dir irgendwas in deine Beschreibung rein, was du garnicht verzapft hast.... du bekommst aber das teure Schriftstück. Soweit ja alles klar.... NUR - kannste das wirklich, quasi als Schadensersatz - an den Verursacher, hier Herrn Ebay, weiter-/durchreichen? Klage wäre wohl notwendig....

      Ähhhmmm.... dem Grunde nach ist ebay als Erfüllungsgehilfe dem Verkäufer gegenüber in der Haftung. Also aus dem selben Verhältnis, aus dem heraus der Verkäufer für allen Quatsch Dritten gegenüber verantwortlich ist, den ebay baut. Voraussetzung ist aber m.E. mindestens, dass der Gehilfe weilss, dass er Mist baut und darauf hingewiesen wurde. Verbunden mit der Aufforderung, diesen Scheiss zu zu unterlassen.

      Da ist also erst mal vor der Klage das Lieblingsinstrument des deutschen GVK notwendig: die Abmahung. Oder zumindest ein Inkenntnissetzen. IN wie weit das erforderlich ist, da will ich mich jetzt nicht festlegen, weil ebay ja selber eine dicke, fette (und daher gerichtsnotoisch bekannt unbewegliche) Rechtsabteilung besitzt, die jede noch so kleine Neuerung oder Änderung der Darstellung auf der ebay-Seite darauf hin untersucht, ob damit die Gefahr besteht, dass irgendwer ebay nachhaltig ans Bein pissen könnte.

      In so weit steht also der Gehilfe dem Geschäftsherrn gegenüber eventuell auch ohne Abmahnung in der Haftung, weil er das selbst besser hätte wissen müssen. Aber ich würde mich nicht zwingend darauf verlassen und ebay trotzdem einen Liebesbrief schicken.

      monza30 schrieb:

      ich stell gerade feste, dass Löschi noch fieser sein kann als ich....

      Ja, kann ich. ebay hat von mir schon einiges an Post bekommen. Wenn ich wegen so einem Mist Post bekomme, (also zum Beispiel weil der neue Rücknahmeprozess in unlauterer und daher wettbewerbswidriger Weise aufgrund seiner Gestaltung dem Verbraucher vorgaukelt, er müsse beim Widerruf einen Grund angeben oder weil die Preistendenz den Verbraucher in irreführender Weise darauf hinweist, das meine Artikel besonders günstig wären) dann hab ich ebay definitiv am Sack. Was die anderen machen ist dann allerdings deren Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      weil ebay ja selber eine dicke, fette (und daher gerichtsnotoisch bekannt unbewegliche) Rechtsabteilung besitzt
      du meinst den an einen russischen Beamtenapparat erinnernden Haufen? *sfg*

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber ich würde mich nicht zwingend darauf verlassen und ebay trotzdem einen Liebesbrief schicken.
      Ok... wenn danach was beim VK ankommt in Sachen teurer Post, hat der in der Angelegenheit dann was in der Hinterhand. Eine Klage wäre dann im Fall wohl nötog, wenn vor dem Liebesbrief an Herrn Ebay das Kind schon im Abmahnbrunnen liegt. Dass die Bucht freiwillig den entstandenen (finanziellen) Schaden ausgleicht glaub ich weniger....
    • bis jetzt kann ich jedenfalls die "Plus-" Angebote so aufrufen und wohl auch ohne Einschränkung kaufen

      z.B. http://www.ebay.de/itm/KOMO-Fidibus-21-Getreidemuhle-250W-Buchenholz-Neu-/171212503122

      kann mir einer sagen, wo da nun ein Vorteil im "ZusatzkostenbezahlModell" liegt? :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      kann mir einer sagen, wo da nun ein Vorteil im "ZusatzkostenbezahlModell" liegt?
      Tischa.... du kannst dir als Superhyperdyperpluskunde soviel Klamotten schicken lassen wie du willst..... dann machste ne Catwalk-Party damit und schickst das zeugs dann auf Kosten von Herrn Ebay zurück. Ok... zumindest solange bis Herr Ebay kein Geld mehr dafür im Portemonnaie hat. Dann zahlt das der VK, so er dann noch an dem Syperdyperhyperplusprogramm teilnimmt und nicht fluchtartig den Schaiss seingelassen hat.... *sfg*

      Ansonsten kannste auch als Kunde zweiter Klasse das Zeugs kaufen.... allerdings ohne die Syperhyperdyperpremiere-Gimmicks des Programms....

      Ok... worin nun für einen Kunden, der keine Party damit machen und der eigentlich nur ganz normal einen Artikel kaufen will, der Vorteil liegen soll, musste mal jemand fragen, der das Programm ins Leben gerufen hat. Ich vermute: der Vorteil sollte auf Seiten von Herrn Ebay liegen: der wollte einfach sowas wie "Eintrittsgeld" für die platte Form.... :P
    • Also der Vorteil sind vielleicht

      - für Ebay der die 19,95 Euro erst einmal bekommt und wenns nicht reicht später Kosten auf VK umlegen darf.

      - für Käufer ja der kostenlose Rückversand... sofern der nicht sowieso auch angeboten wird...wie ja auch bei dieser Mühle.
      Wobei - wer trägt in diesem Fall die Rücksendekosten? Ebay - wenn der Käufer auf diese Rückabwicklung vom VK verwiesen wird oder der Verkäufer? Wie wird das in der Abwicklung bei "Rückgabe" ausgewiesen? Abhängig von.. wo klickt der Käufer?

      -für Verkäufer möglicherweise die Präsenz? Durch Suchfunktion "Ebay Plus" werden ggf. Mitbewerber ausgeblendet, sofern
      der Käufer den Haken bei der Funktion verwendet, und keine Alternativen vergleichen will.

      tja, wenn man ein System vom Mitbewerber kopieren möchte, dann klappt es halt nicht 1:1 ... vielleicht darf man dann noch youtube FIlmchen streamen oder so...