Rock am Ring Ticket verkauft, Käufer meldet sich nicht

    • Erstmal danke an alle für das breite Interesse an meinem Thread.

      @Mirabella

      Die Frage wegen der Gegenleistung habe ich mir auch schon gestellt, immerhin hat er in einer eBay Nachricht an mich auf meine Frage hin ob er das Ticket gesendet oder abholen möchte mit abholen geantwortet.
      Ich habe ihm eine Adresse gesendet, er hat sich nie wieder gemeldet und kam auch nicht vorbei.
      Von meiner Seite aus kann ich da doch nicht mehr machen oder muss ich ihm jetzt auchnoch das Ticket zusenden?

      @Jean

      Danke für die Infos und den Link, falls es spezifischer wird, würde ich mir gerne freihalten dich auch per PN zu kontaktieren :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Skipy ()

    • Bei dieser Mahnbescheid-Thematik scheinen sich die Geister zu scheiden. Ich weiß es nicht.
      Zusenden? Na ja, das Ticket ist ja sowieso demnächst wertlos....käme dann aber verspätet....nö, würde ich nicht machen. Entspricht ja auch gar nicht der Abhol-Vereinbarung.
      Meine Postangabe war nicht ganz richtig. Müssten 11,15 und 23 ff. sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Zusenden? Na ja, das Ticket ist ja sowieso demnächst wertlos....käme dann aber verspätet....nö, würde ich nicht machen. Entspricht ja auch gar nicht der Abhol-Vereinbarung.

      So ist es - der Gläubiger hatte eine Vereinbarung und ist nun in Annahmeverzug...
      Doch wenn der Käufer es so haben will und extra für Versand bezahlt - dann warum nicht?!
      Vor allem, da ansonsten unsere TE diesen TIcket behalten müsste, sollte der Käufer irgendwann
      so spassig sein, es abholen zu wollen.



      Ich frage mich selbst, ob ich nun eine Manung abhängig von der erbrachten Leistung oder unabhängig machen würde.
      Ich finde leider nichts darüber, ob bei Holschuld außer der Konkretisierung auch die Leistung als erbracht gilt, wenn
      Annahmeverzug eintritt.

      Man könnte aber auch unabhängig von einer Leistung argumentieren:

      1. Annahmeverzug. (Gläubiger ist normalerweise zu der Annahme berechtigt, aber nicht verpflichtet - jedoch hier eine Ausnahme: )
      2. Resultierende Pflichtverletzung (da die Nicht-Annahme die beidseitigen Pflichten aus dem Vertrag gefährdet)
      3. Schadenersatzforderung in der Höhe der vereinbarten Geldsumme als Folge der Pflichtverletzung.
      4. Mahnung unabhängig von der Gegenleistung, sollte die Schadenersatzforderung nicht erfüllt werden.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ich habe nun das gefunden. Im ersten Teil geht es um Möbelkauf als "Zug-um-Zug-Geschäft".

      initiative-abmahnwahn.de/2012/…ser-ist-bereits-erbracht/

      Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde der Mahnbescheid bei wahrheitsgemäßer Angabe abgewiesen.

      Es wäre aber eine Klage möglich, die natürlich begründet werden müsste.

      Edit: Ich sehe gerade, das wurde auch schon in dem anderen Thread besprochen.
      Mein Thema ist das irgendwie nicht, weil normalerweise in solchen Fällen der Gläubiger noch eine Ware mit Wert besitzt und ich persönlich dann einen anderweitigen Verkauf vorziehen würde.

      Im Fall des Tickets wird die Ware aber wertlos, deshalb finde auch ich es interessant, welche Wege man dann gehen müsste.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hier mal vollständigkeitshalber die Korrespondenz:

      Ich schrieb:

      MITTWOCH 21 Uhr:

      möchtest du die Karte abholen oder geschickt bekommen?
      Wenn ja, über Express oder normal, ich denke dass abholen die beste Variante ist, so kannst du sicher gehen, dass du die Karte pünktlich erhälst!

      Gruß

      Käufer aus Luxemburg schrieb:

      MITTWOCH 23 Uhr:

      Ich würde die Karte abholen.

      Ich schrieb:

      MITTWOCH 23 Uhr:

      Wann möchtest du die Karte abholen?
      Morgen ab 15 in Koblenz Rauental kommen ebenfalls Leute, die ihre Karten abholen.
      Passt es dir da?

      Käufer aus Luxemburg schrieb:

      MITTWOCH 23 Uhr:

      Leider nicht zu diesem Zeitpunkt habe ich keine Zeit vielleicht etwas später zwischen 18:00 und 19:00.
      Oder am Freitag
      Können Sie mir bitte ihre Address noch geben damit ich weiß wo ich die Karte abholen soll

      Ich schrieb:

      FREITAG 00:00 Uhr

      Hallo, Adresse wäre

      B**e
      56*** Koblenz

      Es ist ein Nagelstudio, wissen Sie schon wann sie losfahren / ankommen ca?

      LG

      Ich schrieb:

      FREITAG 15 Uhr

      Hallo,

      bitte melden Sie sich via SMS oder Whatsapp unter:

      0***8/1****7

      sonst kann ich Ihnen die Karten nicht geben, da ich noch auf der Arbeit bin.

      LG

      Ich schrieb:

      FREITAG 18 Uhr

      Hallo, bitte melden Sie sich innerhalb dieses Wochenendes, ansonsten muss ich den Fall eBay melden und Strafanzeige stellen.

      MfG
    • Aufgrund dieser Korrespondenz und der Tatsache, dass du dich, trotz des Festivalbeginns am Freitag, 24 Stunden nicht gemeldet hast, sehe ich den K nicht eindeutig in Verzug gesetzt.
      In Verzug setzen (eindeutiger, datierter Termin) kannst du ihn jetzt nur noch mit einer wertlosen Karte.
      Ohne Rechtsschutzversicherung und wahrscheinlich auch mit (ich habe eine), wäre mir persönlich eine Klageerhebung unter diesen Umständen zu riskant.
    • Wenn der K am Freitag schon in der Eifel rumturnte, dann verfügte er auch nicht unbedingt über guten Handyempfang.
      Das weiß ich deshalb, weil ich in den letzten Tagen öfters mit einem RAR-Besucher telefonierte bzw. es versuchte.
      Weshalb hattest du dich denn den ganzen Donnerstag nicht gemeldet?
    • Whoops, ich hab da was verwechselt,

      Er schrieb am Donnerstag die Frage nach der Adresse, geantwortet habe ich ihm um 0 Uhr am Freitag, also noch 14 Stunden vor Festivalbeginn.
      Ich bin 20KM von Mendig entfernt, je nachdem was für einen Anbieter man hat, hat man mehr oder weniger Empfang, das ist richtig.
      Der K hätte dann Donnerstag schon im Rheinland sein müssen (da ich ihm donnerstag um 24 Uhr abends geschrieben habe), aber auch da hat man in der Nähe von Städten guten Empfang



      Kaeufer schrieb:

      DONNERSTAG 04.06.15 12:17


      Können Sie mir bitte ihre Address noch geben damit ich weiß wo ich die Karte abholen soll

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Skipy ()

    • Ich weiß ja nicht, wie geläufig dir RAR ist. Es war ja erstmalig in eurer Nähe.
      Anreise (mit Camping) erfolgte i. d. R. bis Donnerstagabend.
      "Mein" RAR-Besucher war schon Mittwoch da (er kannte ja das neue RAR-Gelände nicht) und moserte dennoch schon über den ihm zugewiesenen Campingplatz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Wieso, das lief doch über Ebay, da sollte der Käufer doch eh die Adresse gesendet bekommen haben? Falls da einen Mail nicht angekommen wäre, würde das doch thematisiert worden sein?

      Aber solange noch nicht alles geklärt ist, hätte ich am Donnerstag schon keine Ruhe gehabt, schließlich ist dieser ganze Handel ja ein "Termingeschäft mit Verfallsdatum"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich weiß ja nicht, wie geläufig dir RAR ist. Es war ja erstmalig in eurer Nähe.
      Anreise (mit Camping) erfolgte i. d. R. bis Donnerstagabend.
      "Mein" RAR-Besucher war schon Mittwoch da (er kannte ja das neue RAR-Gelände nicht) und moserte dennoch schon über den ihm zugewiesenen Campingplatz.

      Mir ist RAR geläufig, war letztes Jahr auch schon da, Donnerstagsmorgens war der Campingplatz schon voll. Es ist nicht meine Aufgabe die Anfahrt des K zu planen, er hatte mir den Freitag angeboten, ich gehe davon aus, dass er dann auch damit geplant hat Freitag zu fahren, ob er einen Platz bekommt oder nicht - darauf gebe ich keine Garantie.
    • Stubentiger schrieb:

      vielleicht gehört der ja zu einer größeren Gruppe und wollte nur dazustoßen, man sollte doch denken, dass sich der Käufer sonst solche Gedanken vor Kauf gemacht hat.

      Nadenn, jedenfalls öffne ich jetzt mal den eBay Fall.. mal schauen, aber mehr als Gebühren bekomme ich nicht oder? Abgesehen wahrscheinlich von einem Vermerk auf seinem Konto wegen nichtbezahltem Artikel
    • Vermutlich ist er/wollte er am Donnerstagnachmittag oder gegen Abend fahren.
      Wie auch immer.
      Eindeutig in Verzug wäre er, hätte in der Artikelbeschreibung gestanden:
      "Abholung bis spätestens Freitag, xx Uhr. Abholadresse wird nach Auktionsende mitgeteilt".
      Eure Korrespondenz ist leider weniger eindeutig und ich verstehe immer noch nicht, warum du erst so spät auf seine Frage reagiert hast.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Eindeutig in Verzug wäre er, hätte in der Artikelbeschreibung gestanden:
      "Abholung bis spätestens Freitag, xx Uhr. Abholadresse wird nach Auktionsende mitgeteilt".
      Nöö, der Kauf wurde einwandfrei abgeschlossen und die Übergabe bzw. der Übergabetermin waren ohne Widerspruch in der Abstimmung.

      Ich würde auf jeden Fall jetzt erst einmal mahnen.

      Das Risiko besteht vielleicht noch an einer ganz anderen Stelle:
      Skipy hat hier oben irgendwo schon einmal geschrieben, dass er für Bekannte bereits andere Tikets für RAR verkauft hat. Bei der Unterstellung eines gewerbsmäßigen Handelns fehlt dann u.a. das Widerrufsrecht ;) - Das könnte für ihn zum Problem werden.
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?