Man darf in AGB alles Mögliche verankern, auch abweichend vom BGB.
Das hat jedoch durchaus seine Grenzen.
M. E. darf PayPal Ergebnisse aus eigenen strafrechtl. Ermittlungen gerne intern verwenden, aussagekräftig ist das ansonsten nicht.
Wir haben dafür die Ermittlungsbehörden im Staatsauftrag.
Würde mich mehr als wundern, wenn man sich dafür per AGB eine eigene Legitimation schreiben dürfte.
Das hat jedoch durchaus seine Grenzen.
M. E. darf PayPal Ergebnisse aus eigenen strafrechtl. Ermittlungen gerne intern verwenden, aussagekräftig ist das ansonsten nicht.
Wir haben dafür die Ermittlungsbehörden im Staatsauftrag.
Würde mich mehr als wundern, wenn man sich dafür per AGB eine eigene Legitimation schreiben dürfte.