Ein Anwalt, selbst wenn die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen würden, macht erst dann Sinn, wenn die ladungsfähige Adresse von Herrn Riegel amtlich bekannt ist.
Erst dann kannst Du einen Mahnbescheid mit Vollstreckung beantragen, um evntl. Dein Geld wiederzuerlangen.
Diesen kannst Du auch ohne Anwalt stellen.
Es würde sich jedoch auf Anfrage Deiner RV lohnen, dass ein Anwalt Akteneinsicht erhält, mit dem Ergebnis, ob bereits eine ladungsfähige Anschrift ermittelt wurde.
Wenn dies der Fall ist, dann solltest Du zügig handeln und evntl. auch einen Anwalt für die weitere Vorgehensweise einschalten.
Erst dann kannst Du einen Mahnbescheid mit Vollstreckung beantragen, um evntl. Dein Geld wiederzuerlangen.
Diesen kannst Du auch ohne Anwalt stellen.
Es würde sich jedoch auf Anfrage Deiner RV lohnen, dass ein Anwalt Akteneinsicht erhält, mit dem Ergebnis, ob bereits eine ladungsfähige Anschrift ermittelt wurde.
Wenn dies der Fall ist, dann solltest Du zügig handeln und evntl. auch einen Anwalt für die weitere Vorgehensweise einschalten.