Vorteile/Nachteile Mahnbescheid oder Anwalt

    • Wollte eigentlich nur damit sagen was nach Betrug stinkt muß nicht immer umbedingt einer sein.
      Auch das mit den geklauten Fotos, Unsere haben wir auch schon wo anders gefunden
      Anzeige und der gleichen kann er immer noch machen, aber Ich würde erst mal ein paar Tage warten
    • Pandora schrieb:

      Warum gehen eigentlich alle von einer Sperre aus,


      Weil ebay auch die Angebote entsorgt hat und lustige Mails verschickt.


      Knollo schrieb:

      auf dem Legosektor einfällt, die "Verkäufer" mit den gehackten Accounts wurden keine nrM.

      Doch, auch die gehackten mit echten BW wurden normalerweise erst mal NRM. Allerdings schaltet ebay nach Bereinigung wieder frei, wenn der Inhaber sich meldet.


      m_atze schrieb:

      Auch das mit den geklauten Fotos, Unsere haben wir auch schon wo anders gefunden

      Wer Bilder klaut der klaut auch sonst. Bei dem kauft man nicht. Punkt. Aus. ;)

      Nö, ernsthaft: wenn ich höherwertige Ware im Sammlerbereich zu kaufen gedenke prüfe ich erst mal, ob der mit geklauten Bildern arbeitet. Wenn das der Fall ist gehen bei mir sofort erst mal die Alarmglocken an. Dann will ich vor Zahlung Kontakt gehabt haben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • kurzes Update,
      der Verkäufer hat sich mittlerweile bei mir gemeldet, über seinen regulären E-Mail Account. Auch der paßt zur Verkäuferadresse.
      Ich habe mit dem Verkäufer nun einen Abholtermin vereinbart, bis dahin lasse ich ihn erstmal in Ruhe.
      Werde hier weiter berichten, wie es ausgegangen ist.
    • Direkt ein Kandidat von mir ist es nicht, gehackt ist der Verein wohl kaum. Aber es stinkt aus allen Ecken...

      1.) Die Bewertungen von immer demselben Account haben nichts mit "Sammler" zu tun, sondern wohl eher mit Mindestpreissicherung ( Shill bidding ) bzw Pushen. Die Beteiligten sind (bzw waren):

      yanhe
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=yanhe
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…&completed=1&userid=yanhe
      dianhenk
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…wFeedback&userid=dianhenk
      aqua_de2015
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback&userid=aqua_de2015

      2.)
      Bearbeitet wurde vermutlich in erster Linie der Hauptaccount yanhe. Soweit man das aus der 31-Tage-Liste sehen kann, wurden dort die Angebote zunächst gelöscht und später "reinstalled" ( so heisst das im Fachjargon bei eBay ). Der Account wurde vermutlich aufgrund des sehr plötzlichen umfangreichen Angebotes hochverdächtiger Auktionen für gehackt gehalten und seitens eBay entsprechend bearbeitet. Dh, eBay hat die vermeintlich von einem Unbefugten eingestellten Angebote gelöscht und das Passwort zurückgesetzt. Nachdem sich die Accountinhaberin gemeldet und mitgeteilt hat, die Auktionen selbst eingestellt zu haben, wurden sie von eBay wieder online gestellt ( dabei verschwindet in der 31-Tage-Liste aus irgendwelchen technischen Gründen der Höchstbieter, es bleibt nur dieser Stern in Klammern ).

      3.)
      Möglicherweise wurde nachdem die Verkäuferin den Hauptaccount als nicht gehackt bei eBay rehabilitiert hatte, festgestellt, daß sie stattdessen Eigengebote abgibt und die kleinen Accounts daher als Strafe gesperrt, keine Ahnung. Die wurden jedenfalls nicht als gehackt bearbeitet, da wäre eine andere Benachrichtigung von eBay gekommen.

      4.)
      Das Profil des Hauptaccounts yanhe geht momentan grad ziemlich in den Keller wegen unterirdischer Lieferzeiten, unvollständiger Lieferungen oder garkeiner Lieferung. Und das betrifft Angebote, die schon Wochen zurückliegen. Da sie seit 13.06. auch nicht mehr neu eingestellt hat, sieht es so aus, als hätte eBay, nachdem der Verdacht eines gehackten Accounts wohl ausgeräumt wurde, stattdessen erstmal Eigentumsnachweise, sprich, Kaufbelege für die angebotene Ware eingefordert. Ob die "rein privat" verkaufende Accountinhaberin die liefern kann, sei mal dahingestellt. Und ob sie über die sehr teuren Legokästen tatsächlich bereits vor dem einstellen bei eBay verfügte, ebenso...
      Ich würde hier jedenfalls nur mit Barzahlung bei persönlicher Abholung kaufen. Und vor Ort kontrollieren, ob alle Teile vorhanden und unbeschädigt sind, bevor auch nur ein Cent den Besitzer wechselt....

      5.)
      Wenn eBay einen Account "nur" wegen einer nichtbezahlten Rechnung sperrt, werden in der Regel die Angebote nicht gelöscht. Sie sind zwar, solange der Account gesperrt ist, nicht mehr aufrufbar, im Unterschied zu tatsächlich gelöschten Angeboten verschwinden sie aber in dem Fall ohne jede Mail von eBay und tauchen vor allem auch ebenso unspektakulär in dem Moment wieder auf, wo der gesperrte Account nach Begleichung der Rechnung wieder freigeschaltet wurde. Das Ganze hinterlässt dann absolut keine Spuren in den Artikellisten- und -Übersichten.

      6.)
      Gehackte Accounts werden von eBay dann gesperrt, wenn sie zuvor erkennbar schon lange, in der Regel mindestens 1 Jahr, völlig inaktiv waren, der Accountinhaber selbst also weder ge- noch verkauft oder sonstige Aktivität bei eBay gezeigt hat. Da in solchen Fällen der echte Accountinhaber meist weder den Hack noch die anschließende Bearbeitung durch eBay bemerkt / zur Kenntnis nimmt, ist die Gefahr recht hoch, daß er nach der Bearbeitung nicht alle Maßnahmen zur endgültigen Sicherung des Accounts trifft. Häufig ist dann auch die Mailadresse gehackt. Daher sperrt eBay solche gehackten Karteileichen in der Regel erstmal, bevor die nach kurzer Zeit erneut als ATO in Erscheinung treten. Falls ein Accountinhaber seinen Account in solchen Fällen dann doch vermisst, kann er den später freischalten lassen, nachdem er sich persönlich gemeldet hat.
    • @ Schützin, vielen vielen Dank, das hat mir erstmal genug Stoff zum "Arbeiten" gegeben.

      Nun kommen die Dinge langsam ins Rollen.
      Vorher noch kurz folgender Sachverhalt.
      Ursprünglich hatte ich der Verkäuferin vorgeschlagen, das ich das Modell am Wochenende 20.06./21.06. abzuhole. War von ihr auch so abgesegnet, am 17.06. kam jedoch eine weitere Mail von ihr, das in der Artikelbeschreibung ein Fehler gewesen wäre, Artikelstandort wäre nicht ihr Wohnort sondern Zürich gewesen . Das Modell wäre dort zur Austellung gewesen und der Besitzer/Aussteller würde es erst am Sonntag, den 21.06. zu ihr nach Norddeutschland bringen.
      Aber sie könnte es organisieren, das es auch direkt aus der Schweiz zu mir geschickt werden würde.

      Den Schweizversand habe ich abgelehnt, habe weiterhin auf Abholung bestanden, diesesmal auf Termin Montag, 22.06.;

      Als nächste Mail kam die Verzögerung des Liefertermins aus der Schweiz, diesmal sollte es Mittwoch, der 24.06. sein. Und sie würde am Donnerstag gleich das Paket abschicken und Freitag hätte ich es.

      Habe wieder dankend abgelehnt, jedoch den habe Donnerstag , 25.06. als Abholtermin angeboten, die Uhrzeit sollte die Verkäuferin gerne selbst bestimmen und dann war komlett Sendepause.

      Bis heute abend, da habe den Hauptaccountbesitzer yanhe , an Unteraccountbesitzer dianhenk und an die Direkt Emailadresse des Pärchens gleichlautende Mails mit Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung gesendet.
      Und tatsächlich, yanhe hat kurz und knackig geantwortet, das Rückzahlung rausgeht.

      Auch da bleiben noch gewisse Zweifel, noch habe ich das Geld ja noch nicht wieder.

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    • der account yanhe ist auch Geschichte....
      nun sind alle drei weg.

      Habe zwar noch Mailkontakt mit einem der beiden Protagonisten, aber ich halte das nur noch für Hinhalterei.

      Ich habe dem Verkäufer vor einigen Tagen eine Frist zur Rückzahlung gesetzt.
      Läßt er diese verstreichen, dann ist er im Verzug. Soweit richtig?
      Dann könnte ich also einen Mahnbescheid beantragen, oder muß ich da vorher noch etwas beachten. Oder ist es besser, gleich einen Anwalt zu beauftargen?
    • hier erstmal ein Auszug aus seiner letzten Mail.

      "ich würde mich freuen, wenn Sie mir kurz nach Erhalt schriftlich den Eingang des Geldes bestätigen würden.
      Die von Ihnen angekündigten Schritte machen mir keine Angst werden demzufolge auch nicht nötig sein.
      Desweiteren werde ich Sie nach Vervollständigung des Set nochmals informieren und Sie mit Fotos versorgen und somit den Kauf auf dem Wege Auge in Auge nochmal anbieten.
      Aber bevor das Set nicht so ist, wie es gehört, muss natürlich Ihr Geld zurück.
      Da ich mich nur mit Käufern rumärgere, die nicht bezahlen oder die keine Ware schicken, bin ich mir bei Ihnen sicher, das wir das Ganze schnell und sauber aus der Welt schaffen"

      Das ist nun die nächste und auch letzte Variante, die mir unterbreitet wird.

      Also einen Rücktritt vom Kaufvertrag habe ich noch nicht erklärt, wird dann gemacht. Reicht es, dieses einseitig zu erklären oder hat der Verkäufer das Recht, diese Rücktrittserklärung anzufechten.
    • Der Verkäufer hat die Frist zur Rückzahlung verstreichen lassen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist erfolgt. Den Gang zur Polizei wegen Betruges/Betrugsversuches mache ich morgen.
      Nun bewegt mich folgende Frage. Mache ich persönlich einen online Mahnbescheid oder übergebe ich das gleich einem Anwalt.
      Gibt es da irgendwelche Vor und Nachteile, welche ich beachten müßte.
    • Vorteile? Ja, deutliche Kostenersparnis, vor allen Dingen, wenn da nichts zu holen sein sollte.
      Nachteile? Ja, es ist Aufwand, vor allen Dingen wenn es zum streitigen Verfahren kommen sollte.

      Insgesamt überwiegen die Vorteile aber deutlich die Nachteile............. außer eben der persönliche Aufwand.
      Habe das kürzlich für einen guten Bekannten erledigt, hat mich insgesamt ein paar Stunden gekostet (wahrscheinlich weil ich auch langsamer als ein RA bin) für MB und streitiges Verfahren bis zum Vollstreckungsbescheid.
      Ist alles kein Problem, denn der Anwalt will die Kosten von dir, wenn nichts zu holen ist.
    • Kaiolito schrieb:

      ...
      Habe das kürzlich für einen guten Bekannten erledigt, hat mich insgesamt ein paar Stunden gekostet (wahrscheinlich weil ich auch langsamer als ein RA bin) für MB und streitiges Verfahren bis zum Vollstreckungsbescheid.
      ...
      Wie ist die von Dir benannte Reihenfolge zu verstehen? Normalerweise stehr der Eintritt in das streitige Verfahren immer am Ende, als entweder nach dem Widerspruch des MB oder des Einspruche gegen den VB.

      Knollo schrieb:

      also habe ich das richtig verstanden, der Anwalt würde auch erstmal einen Mahnbescheid machen,
      Der Anwalt wird zuerst in einem Schreiben an die gegnerische Partei seine Bevollmächtigung und den Sachverhalt mitteilen, um dann die Forderung zu stellen. Ob ein MB beantragt wird oder nicht, ist nicht die Entscheidung des RA, sondern des Mandanten.