Vorteile/Nachteile Mahnbescheid oder Anwalt

    • Ja, wobei ich einige Dinge dort nicht klar genug dargestellt hatte (also die klar formulierten Anträge gestellt hatte, den Sachverhalt schon) und erstaunlicherweise die Richterin auf diese Dinge hinwies, um Klärung bat und praktisch geholfen hat, dass alles drinsteht, was drinstehen muss.
      Fand das einfach klasse.
      Alles war viel einfacher als ich zunächst befürchtet hatte. Meine, MB ist kein Problem, aber wenn der Widerspruch kommt..... dann ist das schon Aufwand, der von einem RA sicher einfacher gelöst wird. Aber es geht auch ohne RA.
    • Moin, ich lese hier immer mit, also wenn dann der Widerspruch kommen sollten, geht die Arbeit wohl erst richtig los. Ich hoffe, es geht ohne Widerspruch ab , zumal der Fall glasklar ist bzw. es sein sollte, aber man kann ja nie wissen.
    • @Knollo
      So schlimm ist das alles gar nicht, du musst nur in Form von Anträgen genau formulieren, was du denn eigentlich möchtest. Natürlich musst du gleichzeitig deinen Anspruch belegen.
      Habe das das erste Mal selbst gemacht (war der erste Widerspruch) und der Gesamtzeitaufwand betrug vielleicht drei Stunden.
      Ist überschaubar und auf jeden Fall Geld, für das man nicht in Vorlage treten muss und im schlimmsten Fall auch nie wieder sieht.

      Man muss sich trauen, ein wenig googeln und im Zweifelsfall kann mach auch hier in diesem Forum Hilfe bekommen ohne dass es eine Rechtsberatung wird.
    • Moin,

      es bewegt sich etwas in diesem Fall.
      Aufgrund der Strafanzeige und des Mahnbescheides wird das Geld jetzt zurückerstattet.
      Nun ist der Mahnbescheid jedoch schon auf dem Weg, die Forderung jedoch hinfällig.
      Was nun?
      Muß ich nun ein Schreiben ans Mahngericht schicken um das zu stoppen oder wird das Mahnverfahren bis zum Erlaß des Bescheides durchgeführt und der vormalige Schuldner darf nur keinen Widerspruch einlegen.
      Hatte nicht damit gerechnet, das das nun so ausgeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Moin Heiner,

      Reihenfolge: Mahnungen, MB, Widerspruch seitens des Schuldner, streitiges Verfahren im schriftlichen Verfahren, Urteil, sofort vollstreckbar.
      Sorry, wenn ich das undeutlich geschrieben habe.
      Vor einigen Jahren hab ich das noch mit einer "Erweiterung" erlebt ( Schuldner: die Geiz ist geil Firma in Köln )

      Die haben den Mahnbescheid plus Vollstreckungsbescheid verpennt und erst dann ein Vollstreckungsschutzverfahren beantragt. Dazu haben sie dann bei meinem AG einen Anwalt ( Fachrichtung Familien..... ) hingeschickt, der nicht einmal Unterlagen (!) dabei hatte. Dem Richter hier war es dann eine Freude, den Vollstreckungsschutz abzulehnen.
      Danach ging es für mich allerdings erst richtig los. Die zuständige GVin in Köln ist mehr als 6 Monate untätig geblieben. Erst eine massive Beschwerde beim dortigen Gerichtspräsidenten hat ihr Beine gemacht. Eine Kassenpfändung ist dann nicht nötig gewesen. Danach habe ich einen Entschuldigungsbrief vom Gerichtspräse erhalten........ ( und mein Geld natürlich auch )
    • So, der Fall ist erledigt, ich habe meine Geld wiederbekommen.
      Was ich noch für erwähnenswert halte, nur die Drohung mit Anzeige und Mahnbescheid hat ihn nicht sonderlich beeindruckt,
      das hat sich erst mit Übersendung der Vorgangsnummer der Anzeige und einer Kopie eines Teils des Mahnbescheides geändert.
      Also, nur Drohen alleine hilft in den wenigsten Fällen.
      Danke an alle und Gruß.