Welcher Rechts-Text ist richtig?

    • Welcher Rechts-Text ist richtig?

      Hallo,

      ich möchte bei eBay Kleinanzeigen ein paar Artikel verkaufen. Nun möchte ich eine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, bzw. es für mich - als Privat-Verkäufer - so sicher wie möglich machen.

      Ist dann folgende Formulierung richtig und ausreichend?

      "Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

      Was ich so gegoogelt habe, ist sehr schwammig und für mich nicht eindeutig.

      Freue mich auf Antworten :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von klausklaus ()

    • Viel wichtiger als ein solcher Text ist für mich eine ehrliche Beschreibung, denn dein Anliegen implziert mir das du vielleicht vor hast Dinge anzubieten welche eher auf den Sperrmüll oder die Mülltonne gehören.

      Ich nutze Kleinanzeigen nur für Abholung ( in beide Richtungen), und da schaut man sich Dinge vor dem bezahlen an und muss sich keine Fallstricke für übern Tisch gezogene Käufer einbauen.

      Das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber es kommt bei mir komisch rüber
    • Hallo Sternchen,

      vielen Dank für Deine Meinung.

      Du irrst Dich jedoch :) Ich habe mich seit gestern damit beschäftigt, da ich es einfach nur korrekt machen möchte.

      Viele schreiben:

      „Keine Garantie oder Rücknahme.“; „Privatverkauf ohne Gewährleistung.“; „Diese Ware wird unter Ausschluss der EU-Garantierechte verkauft.“; „Eine Gewährleistung oder Garantie für die angebotene Ware wird nicht übernommen.“; „Der Verkauf findet unter Ausschluss jeglicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche statt.“ usw.

      Das ist lt. diversen Beiträgen rechtlich riskant und nicht wirklich gültig. Diese Texte müssen auch richtig formuliert sein.

      Ich möchte ungern eine Gewährleistung für zwei Jahre o. ä. übernehmen.

      Bsp.: pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

      Es gibt auch noch ehrliche Menschen, die einfach nur einen guten Job machen möchten und sich selbst vor den "bösen Menschen" schützen möchten.

      Beste Grüße
    • Geschäfte über Kleinanzeigen sind keine Fernabsatzgeschäfte.
      Daher ist ebay-Kleinanzeigen auch nur für "Bar bei Abholung" gedacht.

      Der Vertrag wird dann erst bei der Abholung wirksam geschlossen. Nicht wie bei den einschlägigen Auktionsplattformen durch verbindliches Angebot und Annahme des Angebots.

      Wenn Du also sicher gehen willst, machst Du einen Kaufvertrag in dem drinsteht, gekauft wie besichtigt ( und bei elektrischen Dingen evt. und Probegelaufen etc ) keine Gewährleistung ( die kann jeder Private Verkäufer ausschliessen ).
      Haftung nach BGB kannst Du für schwerwiegende Mängel nicht völlig ausschliessen. Brauchst Du auch nicht erwähnen, da deren Ausschluß gesetzlich untersagt ist.
    • Dankeschön für Eure Antworten.

      Also, im Klartext ist es so schon richtig:

      Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

      Ein Rückgaberecht im Verbraucher-zu-Verbraucher gibt es gar nicht.
    • Über ebay kleinanzeigen schliesst Du keinen Vertrag. Den schliesst Du bei der Abholung der Ware konkludent indem Du Ware gegen bare Zahlung übergibst. Funktioniert ungefähr so wie bei dir, wenn Du nachher noch schnell am Kiosk die Abendzeitung holst.

      Mit anderen Worten: der Käufer ist im Zweifelsfall beweisbelastet, dass Du ihm überhaupt was verkauft hast.

      Nett fand ich übrigens mal folgenden Satz: Ich nix Gewähr, ich Gewehr. Und ich weiss wo dein Haus wohnt.

      Im Grunde enthält dein Text aber schon die für den PVK erforderlichen Regelungen. Man könnte auch darüber diskutieren, ob es nicht kürzer geht mit:
      Verkauf erfolgt unter allen gesetzlich möglichen Gewährleistungsausschlüssen.

      Soll der doofe Käufer gefälligst selbst im BGB nachlesen.



      Sternchen schrieb:

      Ich nutze Kleinanzeigen nur für Abholung ( in beide Richtungen), und da schaut man sich Dinge vor dem bezahlen an und muss sich keine Fallstricke für übern Tisch gezogene Käufer einbauen.



      Mal ein Beispiel: Du verkaufst mir dein altes Auto. Ich fahre damit los, unterwegs platzt einer der Reifen und ich rausche direkt in den Drive-In des nächsten Aldi. Wie Du richtig bemerkst, gibt es bei Aldi bundesweit grundsätzlich keinen Drive-In. Zumindest nicht, bis ich vorne durch die Eingangstüre brause und unter Hinterlassung eines Flurschadens, der den Blues Brothers zur Ehre gereichen würde, zwischen den Kassenbändern zum stehen komme.

      Hast Du jetzt einen wirksamen Haftungsausschluss formuliert müssen wir uns darum streiten, ob meine Gurtmarken auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung deinerseits beruhen oder nicht. Hast Du keinen oder einen ungültigen Haftungsauschluss darfst Du dich über meine Schadensersatzforderung freuen. Aber streiten müssen wir dann nicht wirklich, ob Du das zahlen darfst.

      Und noch ein Beispiel: Du verkaufst der Renterin Erna B. in Stenkelfeld-Önkelstieg ein aus drei Elektrokerzen bestehendes vorweihnachtliches Beleuchtungsarrangement, das ihr Enkel Norbert auf der Fensterbank von Erna B.s Wohnzimmer installiert, wodurch sich vorweihnachtliche Stimmung breit macht...

      Glaub mir, danach willst Du nie wieder ohne gültigen Mängelhaftungsausschluss unterwegs sein.
      ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sorry, ich war unterdessen mal zwischendurch am Telefon. Kunde droht mit Umsatz. ;)


      grafiksammler schrieb:

      Geschäfte über Kleinanzeigen sind keine Fernabsatzgeschäfte.
      Daher ist ebay-Kleinanzeigen auch nur für "Bar bei Abholung" gedacht.

      Nachtrag dazu: der Mängelhaftungsausschluss hat mit Fernabsatz nichts zu tun sondern allgemein mit Vertragsrecht. Die ganze Kiste resultiert aus dem Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit §309 Ziff. 7 BGB: gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

      Die Definition der Sachmängel für die man haften kann stehen in §434 BGB, die der Rechtsmängel einen Paragraphen weiter. Ebenfalls allgemeines Vertragsrecht.

      Bleibt die Frage, ob es sich dabei um AGB handelt, denn nur dann greifen die Klauselverbote der §§308, 309 BGB. Da TE das aber in eine Anzahl von Angeboten reinsetzen will, handelt es sich dabei möglicherweise*) um "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt" und das ist die Definition von AGB nach §305 Abs. 1 BGB. Dass über den AGB drübersteht dass es AGB sind, ist dafür gerade nicht erforderlich.

      *) "möglicherweise" deshalb, weil die "Vielzahl" aus §305 BGB nicht näher legaldefiniert ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • "Ich nix Gewähr, ich Gewehr. Und ich weiss wo dein Haus wohnt." <- sehr gut :)

      Ich finde es erschreckend, dass man schon fast Jurist sein muss, wenn man irgendetwas über das Internet machen möchte.

      Meine Elektro Heizung - die ich für 20,- Euro verkaufen wollte - werde ich wohl doch lieber zum Schrott bringen. Denn, wenn diese einen Defekt bekommen sollte und die Hütte vom Käufer abbrennen - habe ich u. U. ein Problem ;)

      Im Ernst. Würde mir da mal klar formulierte Muster wünschen.
    • klausklaus schrieb:

      Meine Elektro Heizung - die ich für 20,- Euro verkaufen wollte - werde ich wohl doch lieber zum Schrott bringen. Denn, wenn diese einen Defekt bekommen sollte und die Hütte vom Käufer abbrennen - habe ich u. U. ein Problem
      Ja, das wäre so ein Gerät, bei dem der Haftungsausschluss ganz sinnvoll ist.

      Im Grunde kannst Du aber direkt aus dm BGB abschreiben. Da steht das "Muster" ja.

      Verkauf von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung. Dieser Auschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

      Ob das dann klar formuliert ist weiss ich nicht, wenn das aber so im BGB steht das ja eigentlich für jedermann klar formuliert sein sollte ist es auf jedenfall umfassend.


      klausklaus schrieb:

      Ich finde es erschreckend, dass man schon fast Jurist sein muss, wenn man irgendetwas über das Internet machen möchte.

      Nochmal: das hat mit dem Verkauf übers Internet erst mal gar nichts zu tun. Bei Kleinanzeigen wird der Vertrag nicht auf der Plattform geschlossen sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Anbieter und Interessent über alle Vetragsbestandteile einig sind. Da reicht der Ausschluss also noch kurz vor dem tatsächlichen Vertragsschluss bzw im Mailverkehr oder sonst wann. Hauptsache der Vetrag ist noch nicht geschlossen.

      Relevant ist der Ausschluss im Angebot nur, wenn man auf ebay verkauft, weil da gemäß ebay-AGB der Vertrag zustandekommt, sobald der Bieter sein Gebot abgibt. Kommt man dort erst später mit dieser Klausel um die Ecke kann das nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrags geworden sein.

      Jurist muss man für diese Erkenntnis übrigens nicht zwingend sein, obwohl ich zugebe, dass es nicht unbedingt hinderlich ist. Normalerweise sollte eine kaufmännische Ausbildung genügend Grundwissen im Vertragsrecht vermitteln um das auf die Reihe zu bekommen. Da ich aber weiss, wie das Thema Recht erstens in der Berufsschule behandelt wird und wie es zweitens die Berufsschüler aufnehmen rate ich doch dazu, wenigstens ein bisschen Juravorlesungen an einer Hochschule zu belegen, wenn man sich für die Standardfragen den Anwalt sparen möchte.

      Erschreckend finde ich vielmehr, dass die Politik der Ansicht ist, alles und jedes totregeln zu müssen, wenn es um die Eigenverantwortung des mündigen Verbrauchers geht, während die selben Politiker die selben Leute vollkommen unkontrolliert ohne jegliche Absicherung und Betreuung an die Wahlurne lässt, wenn es darum geht, darüber abzustimmen, wer im Wahlkampf das Volk am besten belogen hat. Man stelle sich mal für die nächste Bundestagswahl eine Stimmenregelung vor, die das Widerrufsrecht und die Mängelhaftungsrechte aus dem Vertragsrecht auf das Wahlergebnis abbildet.

      An
      Deutscher Bundestag
      vertreten durch Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages

      Platz der Republik 1
      11011 Berlin
      Tel.: +49 (0)30 227-0
      Fax: +49 (0)30 227-36979
      E-Mail: mail@bundestag.de

      – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) die von mir/uns (*) abgegebene
      [_} Erststimme (**)
      [_] Zweitstimme (**)
      über die Wahl der folgenden Politiker (*)/ Parteien(*):
      ___________________________
      ___________________________
      ___________________________
      ___________________________

      – Bestellt am (*)/erhalten am (*) ________________
      – Name des/der AbWähler(s) ________________
      – Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________ (***)

      _____________________________________
      – Unterschrift des/der AbWähler(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      ____________________
      – Datum

      (*) Unzutreffendes streichen.
      (**) Zutrefendes ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich
      (***) ggfls Muster-Zusatzblatt 08/15-4711 für multiple Nennungen beifügen

      Und dazu dann noch Gewährleistungsansprüche wenn die Damen und Herren Politiker Mist bauen.

      Schon irgendwie komisch dass von denen auf die Idee noch keiner gekommen ist, egal wie weit sie bei Gewährleistung und Widerruf verbraucherschützerisch vorpreschen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn ich das von test.de (test.de/Verkauf-im-Internet-So…ie-Haftung-aus-4533698-0/) richtig verstehe, ist folgende Formulierung aktuell und ausreichend:

      "Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von klausklaus ()

    • OMG! Die Stiftung Warenpest - wer nichts stiftet kriegt die Pest an die Ware oder so...


      klausklaus schrieb:

      Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.


      Auch wenn das möglicherweise sehr weit hergeholt ist: was ist mit der Gewährleistung auf Rechtsmängel? Die lese ich da nicht. Hast Du die nicht ausgeschlossen? Dann haftest Du also für jeden Schaden aus Rechtsmangel, egal wie sich der Schaden auswirkt und egal ob fahrlässig, vorsätzlich oder unvermeidbar. Hier schliesst Du also zu wenig aus. Das geht, ist aber nach- bzw. fahrlässig.




      klausklaus schrieb:

      Die Haftung auf Schadensersatz wegen Körperverletzungen...bleibt unberührt.


      Und was ist mit den Schäden an Gesundheit? Steht auch als unzulässiger Ausschluss im BGB. Ein rein psychischer Schaden an der Gesundheit ist aber, solange da nicht psychosomatisch bedingte körperliche Bewerden dazukommen, regelmäßig keine Körperverletzung im Rechtssinne. Hier schliesst Du also dann zu viel aus. Dann kannst Du dir den Ausschluss auch ganz sparen, weil er insgesamt unwirksam wird.

      Hinzu kommt, das diese Formulierung zu unpräzise ist. Schadensersatz wergen Körperverletzungen impliziert nicht zwingend Schäden aus der Folge der Verletzung. Auch das wäre dann zuviel Ausschluss.

      Es gibt verdammt gute Gründe, warum Juristen nicht Journalistik studieren...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • BGB

      ANSONSTEN

      hast du nicht gelesen? Du sollst bei Kleinanzeigen eh nicht versenden und dann gilt auch nicht Versendungskauf sondern einfacher BGB privater Verkauf.

      Du kannst dir dafür vielleicht einen Mustervertrag vom ADAC hernehmen und passend gestalten . adac.de/infotestrat/fahrzeugka…efault.aspx?prevPageNFB=1
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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