Der K bei einem privaten VK trägt ja auch das Transportrisiko. Somit anderer Sachverhalt.
Gewährleistungsfall: Rücksendung (Einschreiben) kommt nicht an
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Ja, und hier ist das letzte Ergebnis ja wohl, dass der VK das Transportrisiko trägt.
Also genau die identische Klamotte unter umgekehrten Vorzeichen. -
Hätte der VK z. B. einen Retourenschein geschickt, dann würde ich das auch so sehen.
So hat er aber doch sein Transportrisiko selbst gar nicht abgesichert, also selbst keine Haftung des Versandunternehmens eingekauft. -
anonymous schrieb:
Der Kundenservice sagte, gar kein Problem, der Artikel werde überprüft und dann ausgetauscht oder repariert.
Es ist wohl nicht realistisch, dass der VK bei Kleinkram jemanden vorbei schickt. Entsprechend ist das die Aufforderung zum Versand, bevor die Reklamation abgewickelt wird.
Der VK trägt bei berechtigter Reklamation, die hier mangels Beweisstück nicht mehr bestritten werden kann (und nochmal die 6 Monate Frist im Hinterkopf behalten) die Kosten für den Versand. Also steht ihm auch der Schadenersatz zu. -
Nach dem Gesetz ja, aber tut er das?
Er hat doch weder die Versandart bestimmt/vorgeschlagen, noch (bisher) VSK bezahlt.
Der K wiederum hat gar nicht den Warenwert abgesichert, sondern für einen Versandnachweis gesorgt.
Vorsichtsmaßnahme ohne Absprache, aber zu seinen Gunsten, eben diesen Versandnachweis betreffend. -
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Mira,
jetzt verstehe ich zumindest schon mal, worauf du hinaus willst.
Hätte unser TE die billigste Variante genommen, hätte dem VK auch nix zugestanden.
Unser TE hat den Aufpreis aus eigener Tasche bezahlt.
Dann weis dem VK mal nach, dass er diesen Aufpreis nicht auch ersetzt hätte. Dürfte schwierig bis unmöglich werden. -
Ich müsste die Post-AGB noch einmal lesen, glaube aber, dass die Post lt. AGB gar nicht erstatten muss, weil Warenwert über 20/25 Euro. I. d. R. tun sie das aber.
Tun sie es nicht, bleibt dem K aber der Versandnachweis. -
Da bin ich also mal sehr gespannt, ob der VK im Zweifel nur den Versandnachweis bezahlt
Vielleicht ist dieses Verschwinden des Einschreibens ja auch dem Streik geschuldet, nicht unwahrscheinlich, und taucht wieder auf.