Gewährleistungsfall: Rücksendung (Einschreiben) kommt nicht an

    • anonymous schrieb:

      Der Kundenservice sagte, gar kein Problem, der Artikel werde überprüft und dann ausgetauscht oder repariert.

      Es ist wohl nicht realistisch, dass der VK bei Kleinkram jemanden vorbei schickt. Entsprechend ist das die Aufforderung zum Versand, bevor die Reklamation abgewickelt wird.
      Der VK trägt bei berechtigter Reklamation, die hier mangels Beweisstück nicht mehr bestritten werden kann (und nochmal die 6 Monate Frist im Hinterkopf behalten) die Kosten für den Versand. Also steht ihm auch der Schadenersatz zu.
    • Nach dem Gesetz ja, aber tut er das?
      Er hat doch weder die Versandart bestimmt/vorgeschlagen, noch (bisher) VSK bezahlt.
      Der K wiederum hat gar nicht den Warenwert abgesichert, sondern für einen Versandnachweis gesorgt.
      Vorsichtsmaßnahme ohne Absprache, aber zu seinen Gunsten, eben diesen Versandnachweis betreffend.
    • Mira,

      jetzt verstehe ich zumindest schon mal, worauf du hinaus willst.
      Hätte unser TE die billigste Variante genommen, hätte dem VK auch nix zugestanden.
      Unser TE hat den Aufpreis aus eigener Tasche bezahlt.

      Dann weis dem VK mal nach, dass er diesen Aufpreis nicht auch ersetzt hätte. Dürfte schwierig bis unmöglich werden.