Gütertrennung mit der Säge: Ein Mann muss sich offenbar nach einem Scheidungsurteil den Hausstand mit seiner Ex-Frau teilen - und verkauft die halben Sachen über ebay: Auktionen hier und weitere Hintergründen hier (Quelle: Tagesspiegel).

jana-berlin schrieb:
...
eBay dürfte sich also auf jede Menge Scheidungsopfer und halbierte Artikel einstellen ..
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Wenn nun ein Magazin des Anwaltsvereins den Verkauf tätigte, frage ich mich allerdings, wo die Anbieterkennzeichnung bleibt? Schließlich handelt es sich um ein gewerbliches Angebot. Wenn das mal kein Eigentor wird, wenn die ersten Abmahner kommen. Haben es Scheidungsanwälte bereits nötig, derart Werbung zu betreiben? Die Aktion mag auf den ersten Blick witzig erscheinen, aber auch nur auf den ersten Blick.Unter dem Benutzernamen der.juli bietet das Online-Magazin des Deutschen Anwaltvereins etwa einen halben Fernseher, ein halbes Auto und ein halbes Sofa bei Ebay an. Das Internet-Auktionshaus war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
biguhu schrieb:
Wenn das mal kein Eigentor wird, wenn die ersten Abmahner kommen.
biguhu schrieb:
Haben es Scheidungsanwälte bereits nötig, derart Werbung zu betreiben?
In der Schule sollen die Kinder etwas technisches für den Werkunterricht mitbringen.
Der kleine Klausi bringt ein kleines, glänzendes viereckiges Kästchen mit vier Schläuchen dran.
Meint der Lehrer: "Das ist ja ein ganz interessantes Teil. Wo hast Du das denn her?"
"Na ja", sagt Klausi "aus der eisernen Lunge von meinem Opa."
Ja, du meine Güte, was hat denn dein Opa dazu gesagt?
"Eigentlich nicht viel, nur Pfffssschrchchchrrrrrr....."