Was muss ich beachten?

    • Was muss ich beachten?

      hallo,spiele mit dem gedanken bei ebay einige dinge zu versteigern!
      meine frage: wieviel € darf ich bei ebay "verdienen" ohne als unternnehmer zu gelten und auf was muss ich bei der artikelbeschreibung achten(garantieauschluß etc..) gruss bite
    • Hallo,

      ob Du als Händler gilst oder nicht ist nur zu einem kleinen Teil von Deinem
      Umsatz abhängig. Viel wichtiger ist die Häufigkeit mit der Du Waren
      verkaufst d.h. Ob Du jede Woche(, also regelmässig) Auktionen laufen hast
      oder nur alle paar Monate mal was verkaufst. Zum anderen dürfte auch die Art der Waren eine Rolle spielen. Zum anderen solltest Du die Waren die Du
      anbieten willst nicht extra zum Zwecke der Weitervertriebs erworben
      haben.

      Solltest Du eine genauere Auskunft wollen solltest Du ein paar
      Informationen mehr posten, damit man sich einen besseren Überblick
      machen kann.

      Solltest Du übrigens wirklich etwas häufiger handeln wollen, dann lege
      Dir doch einen Gewerbeschein zu, der kostet in der Regel nur 25 EUR
      und eine Einnahmen- Überschuss Rechnung ist wirklich nicht schwer.

      Gruss,
      Stefan
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    • Was darf ich, was nicht ??

      Ausschlaggebend ist die "regelmäßige und andauernde Gewinnerziehlungsabsicht"


      Frage: Da ich mittlerweile fast 1.000 Bewertungspunkte habe - mal abgesehen von den nicht erhaltenen (ca. 50 Punkte) - wäre es doch sicherlich ratsam, daß auch ich mir einen Gewerbeschein zulege. Ich verkaufe zwar überwiegend für Andere, sprich Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen, aber alles läuft in regelmäßigen Abständen, alles über mein Konto und läßt sich demnach nachweisen.

      Gewinnerzielungsabsicht hat wohl jeder, der bei ebay verkauft, oder ??? Wer will seine Sachen schon "verschenken" ...
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    • hallo, erst einmal danke für euere tipps! :D

      mir geht es eigentlich in erster linie darum ob ich theater mit dem finanzamt bekomme,wenn ich teile von mir bzw. meinen verwanten etc über ebay versteigere!
      - ab wann sollte man einen gewerbeschein etc. haben?
      - muss ich nachweisen woher die teile kommen
      (kellerfund,garagenräumung etc..)
      gruss bite
    • RE: Was darf ich, was nicht ??

      Original von 5er-Fahrer

      Frage: Da ich mittlerweile fast 1.000 Bewertungspunkte habe - mal abgesehen von den nicht erhaltenen (ca. 50 Punkte) - wäre es doch sicherlich ratsam, daß auch ich mir einen Gewerbeschein zulege. Ich verkaufe zwar überwiegend für Andere, sprich Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen, aber alles läuft in regelmäßigen Abständen, alles über mein Konto und läßt sich demnach nachweisen.


      Hier sei kurz angemerkt das nicht die Anzahl an Bewretungspunkten
      ausschlaggebene sein muss, da man erst schauen muss in welchem
      Zeitraum die Zustande kamen und ob ggf. nicht alle Punkte durch
      Kauf zustande kamen.

      Aber prinzipiell würde ich Dir raten einen Gewerbeschein zu hollen,
      der kostet kaum was (ca. 25 EUR) und der Aufwand steigt dadurch
      nicht erheblich.

      Eine Einnahmen Ueberschuss Rechnung ist nicht schwer und für die
      meisten kleinen Gewerbetreibenden ausreichend. (einfach gesagt
      schreibt man hier auf eine Seite die Einnahmen und auf die anderen
      die Ausgaben) Und das ausfüllen der Finanzamt Formular ist auch
      nicht schwerwer als das ausfüllen der Einkommensteuer Erklärung.

      Etwas dumm ist zwar der Umstand das man als gewerblicher etwas
      mehr aufpassen muss auf die Korrekheit der AB, aber aus meiner Sicht
      ist das auch nicht wild.

      Gleichzeietig erwirbt man aber auch die Möglichkeiten z.B. Ust.
      geltenden zu machen etc. das ist beim Kauf eine neues Rechners
      z.B. ganz nett. Den erwirbt man dann fürs Gewerbe und schon wird
      er etwas billiger.


      Original von 5er-Fahrer
      Gewinnerzielungsabsicht hat wohl jeder, der bei ebay verkauft, oder ??? Wer will seine Sachen schon "verschenken" ...


      Natürlich will niemand die Sachen verschenken aber es macht nicht
      jeder Gewinn. Man erziel Einnahmen aber es muss dann nicht immer
      gleich Gewinn sein.
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    • Original von bite
      hallo, erst einmal danke für euere tipps! :D

      mir geht es eigentlich in erster linie darum ob ich theater mit dem finanzamt bekomme,wenn ich teile von mir bzw. meinen verwanten etc über ebay versteigere!
      - ab wann sollte man einen gewerbeschein etc. haben?
      - muss ich nachweisen woher die teile kommen
      (kellerfund,garagenräumung etc..)


      Hallo,

      wie oben bereits geschrieben gibt es keinen Wert an dem Du ablesen
      kannst ob Gewerbe vorliegt oder nicht.

      ego444 hat es vollkommen korrekt ausgedrückt

      Original von ego444
      Ausschlaggebend ist die "regelmäßige und andauernde Gewinnerziehlungsabsicht"


      Am Ende entscheidet das der einzelne Sachbearbeiter.
      Allerdings habe ich bereits das Gefühl wenn Du für Freunde
      etc. verkaufen willst Du das ganze im grösseren Stil machen willst.
      Weshalb ich Dir zu einer Gewerbeanmedlung raten würde.

      Original von bite
      - muss ich nachweisen woher die teile kommen
      (kellerfund,garagenräumung etc..)


      Soweit möglich würde ich versuchen das zu können. Nicht aber
      unbedingt wegen des Gewerbes, sondern um nicht in Gefahr
      zu raten das mich einer am Ende als Hehler oder ähnliches
      verdächtigt.

      Solltest Du übrigens PC Teile verkaufen wollen dann benötigst Du
      zur Gewerbeanmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis.
      (Kennst Du villeicht noch vpm Führerschein, da braucht man das auch)

      Gruss,
      Stefan
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