Accounts mafiroz + ogl_de2 für die Sperrliste: Gebotsabschirmung bei eBay

    • Was für mich unbegreiflich ist, warum können diese Leute so einfach agieren, warum hat der mafiroz keine einziege negative Bewertung, es ist offensichtlich nicht sein erster Betrugsfall.
      Genauso verstehe ich nicht warum solche offensichtliche Betrüger von Ebay selbst nicht bereits nach 20-30 Rücknahmen der Gebote innerhalb kurzer Zeit nicht gebannt werden.

      mfg
    • Stalkonav schrieb:

      warum hat der mafiroz keine einziege negative Bewertung,

      Warum sollte er? Genauer gefragt: wie sollte er?


      Stalkonav schrieb:

      Genauso verstehe ich nicht warum solche offensichtliche Betrüger von Ebay selbst nicht bereits nach 20-30 Rücknahmen der Gebote innerhalb kurzer Zeit nicht gebannt werden.

      Du unterliegst da dem selben Irrtum wie fast alle. Liegt an einem Tippfehler auf den ebay-Seiten. Dort ist immer die Rede von einer Sicherheitsabteilung. Richtig wäre aber Sicherheizabteilung. Federführend dafür ist der Hausmeister mit seinen zwei Gehhilfen (nein, definitiv zwei "h"), die darüber wachen, dass der Ofen im Keller nicht explodiert. :D

      Eine etwas ernsthaftere Antwort darauf wäre: weil ebay sowohl Käufern als auch Verkäufern Zucker in den Ar.. bläst. Nur nehmen sie beim Käufer Puderzucker, beim Verkäufer Kandis.

      Und ganz ernsthaft: weil sich Käufer auf ebay alles erlauben dürfen, ohne irgend eine ernsthafte Konsequenz fürchten zu müssen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stalkonav schrieb:

      Was genau soll mich gerade daran hindern ihm eine zu hinterlassen?
      Die Tatsache, dass Käufer keine negativen Bewertungen erhalten können?

      Die Frage, ob es sich hier überhaupt um Betrug im strafrechtlichen Sinne handelt, wäre im Übrigen noch zu diskutieren. Ein Urteil, das eine Diskussionsgrundlage bilden könnte, ist mir jedenfalls in diesem Bereich noch nicht untergekommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Die Tatsache, dass Käufer keine negativen Bewertungen erhalten können?
      Ok, das wusste ich nicht, macht es das Bewertungssystem nicht völlig sinnfrei? Wenn nur eine Seite bewerten kann, ist ja genial.


      biguhu schrieb:

      Die Frage, ob es sich hier überhaupt um Betrug im strafrechtlichen Sinne handelt, wäre im Übrigen noch zu diskutieren. Ein Urteil, das eine Diskussionsgrundlage bilden könnte, ist mir jedenfalls in diesem Bereich noch nicht untergekommen.
      Also wenn ich richtig verstehe: Eine Person macht sich zwei Accounts(bzw. kauft einen nicht verwendeten Account) geht nach diesem Muster vor und kauft sich unbemüht Artikeln zum halben Preis. Die Masche ist ja so aufgebaut, dass potentielle Käufer einfach abgeschirmt werden, es findet keine richtige Auktion statt, das Preis wird vom einem einzelnen Käufer bestimmt(lange vor Auktionsende), in wie fern ist dies kein Misbrauch der eBay Plattform?
    • Stalkonav schrieb:

      in wie fern ist dies kein Misbrauch der eBay Plattform?
      Wen fragst du das nun? Ich befürchte, darauf wird dir niemand eine Antwort geben. Natürlich ist das ein Missbrauch. Es kommt nicht einmal ein Vertrag zu Stande, insofern es der Höchstbieter ist, der das Gebot zurückzieht. Zu klären wäre noch die strafrechtliche Relevanz, aber da scheinst du mir nicht der richtige Gesprächspartner zu sein. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob wir eine solche Diskussion hier wirklich befriedigend zu einem Ergebnissen führen könnten. Es müsste sich jemand finden, der dies zur Anzeige bringt und auch konsequent verfolgt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es kommt nicht einmal ein Vertrag zu Stande


      Das ist der Kernsatz!
      Alles andere spielt keine Rolle, weil hierüber nicht geurteilt wird, eBay das am Hintern vorbeigeht und damit wird das alles belanglos.
      Dein "Käufer" wurde überboten, der Überbietende zieht sein Gebot zurück und eBay suggeriert seit Jahren (und das ist den Volldeppen bekannt), dass der unterlegene Bieter die Auktion gewonnen hätte.
      Ist nicht so!

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

      § 6

      5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.


      Hervorhebung von mir
    • Kaiolito schrieb:

      Es kommt nicht einmal ein Vertrag zu Stande
      Vielen Dank, Kaiolito, das war mir auch mittlerweile klar. Es ist auch klar, dass ich den Artikel wohl bereits heute Abend wieder einstellen werde.

      Aber die Tatsache ist, es gibt zweifellos genug ebay Verkäufer die mit dieser Masche mit großen Verlusten verkauft haben, und das finde ich absolut nicht in Ordnung. Dieser mafirozo(= ogl_de2) ist ein Betrüger, er betreibt es offensichtlich regelmäßig(63 Gebotsrücknahmen in den letzten 30 Tagen mehr als 2 am Tag), mich würde es nicht wundern wenn er von einem dritten ebay Account die Sachen dann wieder verkauft. Das ganze resulitert wohl in einem ordentlichen Gewinn, scheinbar zur Freude von eBay da bei jedem Verkauf ja die Gebühren bezahlt werden.

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    • #28

      Klar, da wir dir hier wahrscheinlich keiner widersprechen.
      Nur ändern wird das nichts, es gibt irgendwie zwei Arten von Leuten, die einen die reinfallen und die anderen die sich informieren.
      So lange Gebotsrücknahmen im Rahmen der AGB verankert sind, eBay sich nicht kümmert, kein Gericht was anderes entschieden hat, ist das alles kein Betrug...... sondern einfach ein Geschäftsmodell.
      Muss man nicht verstehen, darf man durchaus wütend drüber sein, ändert aber nichts.

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    • Stalkonav schrieb:

      Das ganze resulitert wohl in einem ordentlichen Gewinn, scheinbar zur Freude von eBay da bei jedem Verkauf ja die Gebühren bezahlt werden.
      Diese Argumentation hinkt gewaltig, denn ebay entgeht durch Gebotsabschirmung Geld, weil man bei einem regulären Verlauf einer Auktion deutlich mehr Provision erhalten hätte. Es ist vielmehr mangelnde Kompetenz, zu wenig Personal, Desinteresse etc.

      Ich kann zwar verstehen, dass du genervt bist von solchen Bietern, aber löse dich doch mal vom Begriff des Betruges, denn der ist bisher in keiner Weise nachgewiesen. Wir sollten schon versuchen, die Dinge mit korrekten Termini zu belegen, sonst versteht man sich irgendwann nicht mehr. Nenne es meinetwegen Abzocke, aber von einem strafrechtlichen Vergehen sind wir leider noch etwas entfernt. Ich glaube aber schon, dass man durchaus im Sinne des §263 StGB argumentieren könnte, wenn man wollte.

      Ich verstehe übrigens nicht, warum der Bieter nicht das Gebot des Zweithöchsten zurücknimmt, denn dann wäre offenbar zunächst einmal ein Vertrag entstanden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Diese Argumentation hinkt gewaltig, denn ebay entgeht durch Gebotsabschirmung Geld, weil bei einem regulären Verlauf einer Auktion man deutlich mehr Provision erhalten hätte.
      Naja, wenn beide Verkäufe(der mit dem verminderten Preis) und der mit dem Marktpreis über eBay ablaufen erhält eBay im endeffekt mehr provision. Ich gehe sogar davon aus, dass wenn man Zugriff auf die Bewertungen von mafirozo hätte wäre es kein grosses Problem die wiedereingestellte Artikel zu finden. Somit wäre wohl auch der Nachweis für den Betrug möglich.

      Naja ich bin nicht genervt) ich bin erstaunt dass so etwas möglich ist. Bisher habe tatsächlich geglaubt, dass eBay solche Sachen beobachtet und sofort unterbindet.
    • Stalkonav schrieb:

      Naja, wenn beide Verkäufe(der mit dem verminderten Preis) und der mit dem Marktpreis über eBay ablaufen erhält eBay im endeffekt mehr provision.
      Diese Konstellation würde ja nur dann auftauchen, wenn der Verkäufer 1. auf den Trick nicht hereinfällt, sprich die Ware nicht herausrückt, 2. sich die Verkaufsprovision nicht erstatten lässt und 3. die Ware erneut anbietet.

      Stalkonav schrieb:

      Ich gehe sogar davon aus, dass wenn man Zugriff auf die Bewertungen von mafirozo hätte wäre es kein grosses Problem die wiedereingestellte Artikel zu finden. Somit wäre wohl auch der Nachweis für den Betrug möglich.
      Inwiefern sollte denn bitte die Frage, ob er die Ware weiter verkauft, relevant sein für die Beurteilung, ob Betrug vorliegt oder nicht? Um es selbst zu beantworten: Es ist natürlich irrelevant. Ich habe dir doch bereits die entsprechenden Passagen des StGB verlinkt. Dann schau doch bitte mal hinein und argumentiere dann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Diese Konstellation würde ja nur dann auftauchen, wenn der Verkäufer 1. auf den Trick nicht hereinfällt, sprich die Ware nicht herausrückt, 2. sich die Verkaufsprovision nicht erstatten lässt und 3. die Ware erneut anbietet.
      es war wohl gemeint, dass nicht nur die zwei Gebotsabschirmungsaccounts zusammenarbeiten, sondern noch ein unbekannter dritter Account existiert, über den die "verbilligt" erworbenen Waren erfolgreich, also zum "Marktpreis" verkauft werden ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stalkonav schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Es kommt nicht einmal ein Vertrag zu Stande
      Vielen Dank, Kaiolito, das war mir auch mittlerweile klar. Es ist auch klar, dass ich den Artikel wohl bereits heute Abend wieder einstellen werde.
      Dies setzt aber voraus das mafi durch ogl überboten wurde, wenn mafi durchgehend Höchstbietender war, dann existiert gemäß eBay-AGB sehr wohl ein Vertrag.

      Stalkonav schrieb:


      Ich gehe sogar davon aus, dass wenn man Zugriff auf die Bewertungen von mafirozo hätte wäre es kein grosses Problem die wiedereingestellte Artikel zu finden. Somit wäre wohl auch der Nachweis für den Betrug möglich.
      Mit auf "Privat" gestellten Bewertungen kann man nicht verkaufen, insofern wird man höchstens haufenweise neutrale Bewertungen von anderen Opfern sehen.



      BTW: Sofern diese Handlung tatsächlich als Betrug ausgelegt werden kann und ich würde hier prinzipiell zu ja tendieren, dann ist es schon relevant ob die Waren für den Privatbedarf oder zum Wiederverkauf beschafft werden.
      Allein schon aus Interesse würde ich daher zu einer Anzeige raten.
    • Pandora schrieb:

      Mit auf "Privat" gestellten Bewertungen kann man nicht verkaufen, insofern wird man höchstens haufenweise neutrale Bewertungen von anderen Opfern sehen.
      Naja, selbstverständlich wird dann zum verkauf ein dritter "sauberer" eBay Account verwendet, sofern zum Absatz keine andere Plattform verwendet wird. Dachte das war aus meinem Post verständlich.

      Also für den privaten Gebrauch ist die Anzahl der Rückrufaktionen doch recht hoch, finde ich. Vor allem da er wohl kaum mit nur 2 Accounts agiert.

      Anzeige, meinst du über eBay?


      Pandora schrieb:

      Dies setzt aber voraus das mafi durch ogl überboten wurde, wenn mafi durchgehend Höchstbietender war, dann existiert gemäß eBay-AGB sehr wohl ein Vertrag.
      Gibt es eine Möglichkeit es irgendwo zu sehen? Dafür müsste doch mafi nach ogl geboten haben?
      Also das was ich jetzt beim Angebot sehe:
      Mafirozo bietet 78€ um 28.06.15 19:31:26 MESZ
      das ist das letzte Gebot auf der Liste, auch mit "ausgeblendeten"
      und dann unten ogl_de2 hat 233€ geboten um 28.06.15 19:31:56 MESZ, also 30 Sekunden nach Mafirozo.

      Es stellt sich aber die Frage Mafi bietet 233 um 19:31:26, es steigt aber nur auf 78 weil der aktueller Preis bei 77 liegt. Dann kommt der doppelgänger erhöht auf 233 dabei bleibt der Mafi als höchstbietende, zieht dann der doppelgänger sein Gebot zurück fällt es wieder auf 78 oder wie?

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    • So in etwa, solange mafi ein Maximalgebot von 233€ oder mehr abgegeben hat, wäre er durchgehend Höchstbietender gewesen und damit besteht theoretisch ein gültiger Kaufvertrag. Wenn er aber z.b. nur 200€ geboten hat, dann wurde mafi folglich zwischenzeitlich überboten, womit nach dem zurückziehen des Gebotes von ogl kein neuer Vertrag mit mafi zustande käme. Und das tolle daran ist, mafis Maximalgebot kann einzig er selbst und eBay sehen und eBay wird hierüber zu 99,999% keine Auskunft erteilen (zumindest nicht an dich).

      Und Anzeigen natürlich bei der Polizei, eBay macht sowieso nix und entscheidet schon gar nicht über ein möglicherweise strafbares Verhalten.
    • Warum hätte sich dann ogl die Mühe machen sollen, sein Gebot zurück zu ziehen, wenn mafi eh mehr geboten hatte und nach wie vor Höchstbietender war?
      Auf die Frage bin ich noch gar nicht gekommen...... kann man ein Gebot streichen, obwohl man durch dieses Gebot gar nicht Höchstbietender geworden ist?
    • Kaiolito schrieb:

      Warum hätte sich dann ogl die Mühe machen sollen, sein Gebot zurück zu ziehen, wenn mafi eh mehr geboten hatte und nach wie vor Höchstbietender war?
      Auf die Frage bin ich noch gar nicht gekommen...... kann man ein Gebot streichen, obwohl man durch dieses Gebot gar nicht Höchstbietender geworden ist?
      Naja, leider weiss ich nicht. Ich habe zwar die Aktion beobachtet und nach meine Errinerung war mafi mit 233 vorne, somit ist die zweite Frage mit ja zu beantworten allerdings habe ich kein Screenshot oder sonstige Belege dafür.
      Und die Mühe lohnt sich ja durchaus, denn somit ist der Mafi nach ebay AGB ofizeller Käufer der Ware, dies erklärt auch absolut die Vorgehensweise.

      Ich werde morgen mal schauen was sich mit der Anzeige machen lässt, mich irritiert nur dass ich persönlich keinen Verlust habe, und die Vermutung dass es eine Menge betroffene gibt ist nun nur eine Vermutung.

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