Mängel am Artikel nach Rücksendung

    • Mängel am Artikel nach Rücksendung

      Hallo liebes Forum,

      auch wenn es sich hierbei nicht um eine Bestellung bei eBay handelt, kann mir evtl. weitergeholfen werden.

      Ich habe einen Artikel (Umhängetasche) in einem online Shop bestellt (Warenwert 40,-€). Der Artikel wurde geliefert, angeschaut und für nicht schön befunden. Wieder eingepackt und zurück geschickt.

      Einige Tage später erhalte ich ein neues Paket des online Shops, wurde allerdings bei der Post zur Abholung abgegeben. Darauf hin kontaktierte ich den Shop mit der Frage, was das denn sei, ich hätte schließlich nichts bestellt. Antwort: Wir mussten Ihnen den Artikel aufgrund eines Kratzers zurück schicken, da wir nur voll funktionsfähige und wiederverkäufliche Ware zurück nehmen. Foto anbei.

      Ich habe den Kratzer weder gesehen noch verursacht. Der Verkäufer schließt natürlich aus, dass dieser von Anfang an, auf dem Versandweg oder nach Rückererhalt beim ihm selbst passiert ist.

      Meines Wissens nach ist der Verkäufer in der Beweispflich, dass der Schaden bei mir entstanden ist. (Nur hätte ich ihn verursacht, hätte ich das doch als Defekt bemängelt und es unter diesem Grund zurück gegeben.)

      Was mich auch einfach stört ist, dass der Verkäufer den Artikel kommentarlos zurück geschickt hat.

      Was sagen die Experten? Drauf angelegen und auf mein Recht beharren oder 40€ zahlen?

      Danke Euch im Voraus!
    • Das ist ja ein extrem unlauteres Geschäftsgebaren. Kannst du bitte den Namen den Shops nennen oder gleich verlinken. Es wäre sinnvoll, wenn man überprüft, ob eine entsprechende Reputation bereits vorliegt.

      Solltest du wirklich einen Kratzer verursacht haben (wofür der Händler die Beweislast trägt), dann könnte er allenfalls Wertersatz verlangen, aber keinesfalls die Ware einfach zurückschicken.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Was der Händler gemacht hat, das darf er nicht. Und ich lese es so, dass Du Dir darüber auch weitgehend klar bist.
      Deine Frage ist:Was tun?
      Ich selber mache manchmal Dinge wegen "des Prinzips". Zumal ich in diesem Fall mit einer zerkratzten Tasche in einer Farbe, die mir sowieso nicht gefällt, ja sowieso nichts zu verlieren habe.

      Wenn mir jemand schräg kommt, dann werde ich gerne stur. Aber ich weiß, dass nicht alle Menschen so sind.
      Ich bin der Meinung, dass es Aufgabe jedes einzelnen Menschen ist, sich bestimmte Dinge nicht aus Bequemlichkeit einfach gefallen zu lassen. Ist aber Abschätzungssache.
      Du musst für Dich bestimmen, ob es Dir - im wahrsten Sinne - die Sache wert ist. Wenn Du eine gewisse Dickhäutigkeit und gute Nerven hast: Dann wehre Dich und hilf damit mit, dass solche Dinge nicht "einreissen". Wenn Du aber der Typ bist, der nachts schlecht schläft, wenn da noch "irgendwo was offen" ist, dann schone Dich und Deine Nerven besser.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich habe schon Schlimmeres gelesen
      geizhals.de/?sb=246

      Die Rücknahme einfach verweigern darf er nicht. Angenommen du hättest diesen Kratzer verursacht und er könnte die Tasche nun nur noch für 30 Euro verkaufen, dann dürfte er auch nur diese 10 Euro als Wertabzug geltend machen.

      Vermute, dass die ein wenig "sauer" sind. Direkt nach meinem Kauf wurde die Tasche um 3€ reduziert, was ich angeprangert habe und eine Reduzierung meiner Rechnung gefordert habe. Dem würde dann statt gegeben und jetzt geb ich's doch zurück. Aber wer weiß, vielleicht war's auch schon vorher (schließt der Verkäufer allerdings aus, da Neuware - die anscheinend immer fehlerfrei produziert wird).

      Werde aber mal stur bleiben, die Abholfrist endet Freitag. Schauen was passiert.
    • Jacob Computer kenne ich, das ist im Grunde ein etablierter Händler. Wenn er nicht ganz dumm ist, wird er beweissicher die Annahme und das Auspacken von Rücksendungen protokollieren.

      Hier erhält er nun eine Tasche zurück die so beschädigt ist, dass sie sich gar nicht mehr verkaufen lässt. Er hat sich also dafür entschieden, die Tasche dem Kunden wieder auf eigene Kosten zuzusenden, die Rücknahme also aufgrund der Beschädigung zu verweigern.
      Was ist daran unlauter, Uhu?
    • Saeschau schrieb:

      Jacob Computer kenne ich, das ist im Grunde ein etablierter Händler. Wenn er nicht ganz dumm ist, wird er beweissicher die Annahme und das Auspacken von Rücksendungen protokollieren.

      Hier erhält er nun eine Tasche zurück die so beschädigt ist, dass sie sich gar nicht mehr verkaufen lässt. Er hat sich also dafür entschieden, die Tasche dem Kunden wieder auf eigene Kosten zuzusenden, die Rücknahme also aufgrund der Beschädigung zu verweigern.
      Was ist daran unlauter, Uhu?
      Ich hab mein Auspacken auch protokolliert und nun?

      Wer sagt denn, das denen nicht beim Aufschneiden der Verpackung ein Fehler unterlaufen ist. Also das kann es ja nicht sein. Ich bin eben auch der Meinung, dass man mich einmal kontaktieren hätte können, statt einfach zurück zu schicken.
    • Saeschau schrieb:

      Was ist daran unlauter, Uhu?
      Unlauter ist daran, dass er den Widerruf nicht verweigern kann. Über den Wertersatz ließe sich diskutieren, vorrausgesetz der Händler kann nachweisen, dass der Schaden durch den Käufer verursacht wurde.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nachverhandler sind mir allerdings grundsätzlich suspekt.
      Du hast eine Angleichung an den neuen Preis gefordert?
      Hättest du das auch bei einer Preiserhöhung getan?
      Im Falle einer Preiserhöhung hätte der Händler meiner Meinung sagen können "Lieber Kunde, ich kann dir Produkt xy nur noch zu dem Preis geben, willst du immer noch?"

      Genauso wie der Händler hätte sagen können, dass es keine nachträgliche Rabatttierung gib. Nur das ich dann sofort storniert hätte. Verständlicherweise werden Produkte immer günstiger je länger sie auf den Markt sind, aber in wenigen Stunden nach der Bestellung, naja... Aber anderes Thema.
    • Ich käme weder als VK auf die Idee eine Preiserhöhung geltend zu machen, wenn der Kauf vorher war, noch würde ich als K nachträglich um Reduzierung bitten, wenn sich der Preis nach Kauf reduziert.
      Leute gibt es......
      Was ist denn nun auf dem Foto für ein Kratzer zu sehen? Oder liegt dieses Foto dem Rückpaket bei?
    • Anbei das Bild. Sieht nach nem Kratzer aus, der beim öffnen passiert ist. Jedoch haben die das in einem riesigen Karton verschickt, mit ner Menge Pappe als Zwischenfüller. Glaub kaum das ich das gewesen bin.

      Wohlgemerkt um das nochmal klarzustellen. Wenn ich das wirklich gewesen sein sollte - evtl. auch unbewusst - würde ich den Schaden sofort übernehmen. Aber ich bin mir nun mal sicher, dass ich das nicht gewesen sein kann.
      Bilder
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und du hast in diesem riesigen Karton mit viel Füllmaterial zurückgeschickt?
      Für unverkäuflich halte ich das Teil nicht, aber Preisreduzierung wird wohl nötig sein.
      Ich habs in Packpapier eingewickelt, da ichs vom Büro verschickt habe und mir der große Karton für die Bahn zu lästig war.

      Interessante These. Sprich der Verkäufer sitzt doch am längeren Hebel. Gefällt ihm die Rücksendung nicht oder beschädigt selber was, kann er das einfach dem Käufer zuschieben.

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    • Er kann es versuchen, bajuware. "Recht haben" muss er damit nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

      Du, ich kenne durchaus auch die Situation von gewerblichen Händlern, die von Kunden über den Tisch gezogen werden. Und ich kann deren Frust durchaus gut verstehen.
      Deine Nachforderung (preislich)...ist gelinde gesagt nach meiner Meinung unverschämt gewesen. Aber er hat sich darauf eingelassen.

      Ändert aber nichts am "Recht" bei Widerruf. Selbst dann nicht, wenn ein Kunde versuchen würde, eine selbst verursachte Beschädigung mit Widerruf abzuwenden.(Was ich Dir persönlich nun nicht unterstelle, aber sowas kommt vor und die Händler "leiden" darunter)
      Dieser Händler scheint aber damit zumindest in Deinem Fall echt unprofessionell umzugehen.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nö, kann er nicht. Hast du die Beiträge vom Uhu nicht gelesen?

      Doch, dann hab ich deinen Beitrag nur falsch gedeutet.

      Im Grunde kann ich die Händler Seite ja verstehen. Ich bin mir sicher, es gibt genug Kunden die gerade Klamotten etc. für einen Abend bestellen und zurück schicken. Nicht ohne Grund sperrt ein großer online Händler ja wohl gerne mal die ein oder anderen Käufer wegen zu hoher Anzahl an Retouren.

      Ich werde das jetzt erstmal entspannt abwarten. Mir geht's hier nicht um die 40€ sondern ums Prinzip und die Art und Weise wie mit Kunden umgegangen wird. Da ich selber im Vertrieb bin weiß ich, dass man im Zweifel der Kundenfreundlichkeit wegen auch mal fünfe grade sein lassen kann. Nur wenn er mir dann mit nem Anwalt kommt wirds spannend.

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