Mängel am Artikel nach Rücksendung

    • Doch habe ich :)

      Die Praxis zeigt aber wohl, dass er es versucht/tut/kann *Glucks
      Das ist Praxis und keine ganz sinnlose (Wirtschaftlich gesehen)
      Wie viele ernsthafte Gegenwehr wird es denn in solche Fällen im niederpreisigen Bereich geben?

      Ich erinnere mal an das EP: Es ist kein Ebay-Kauf, es gibt keine Mängelquote zu befürchten...da kann man schon mal....

      Menno, seid doch nicht so naiv :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Kurze Zwischenmeldung:

      Habe mal TrustedShops eingeschaltet, die wollen sich drum kümmern bzw. haben meine Mail einfach nur weitergeleitet. Der Shop bleibt weiterhin dabei, dass ich den Schaden verursacht hätte und verlangt nach einer Eidesstattlichen Versicherung. Habe nur etwas Sorge das zu unterschreiben. Nachher habe ich diesen Kratzer doch irgendwie verursacht, beim Einpacken etc. und mir ist es nur nicht aufgefallen (kann ich mir zwar kaum vorstellen, da ich sehr sorgfältig damit umgegangen bin). Aber wenn die das Ver- und entpacken filmen und so "beweisen", dass die Ware unversehrt das Lager verlassen hat und ihrerseits beim Auspacken nichts beschädigt wurde. Ist vielleicht eine verrückte Theorie, aber wenn die sowas verlangen komme ich ja doch ins Grübeln.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Könnte auch beim Aus- oder Einpacken z. B. mit einem Ring oder Armschmuck passiert sein.
      Trägst du so etwas?
      100 % Wertabzug halte ich aber nicht für gerechtfertigt, auch wenn der Ratsch nicht gerade unscheinbar ist.
      Nicht mal ne Uhr.

      Meinung zur Eidesstattlichen Versicherung, sowas unterschreiben oder wenn unbewusst doch verursacht lieber die Finger von lassen? Hab halt irgendwie Sorge, dass die einem nen Strick drehen. Die haben bei sowas deutlich mehr Erfahrung als ich.
    • Abgesehen von der Beweispflicht des VK ist die Forderung der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung nonsens.

      de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

      Eine eidesstattliche ERklärung wird bei einer Behörde abgegeben

      Anwendungsbereiche sind
      Im Zivilprozessrecht ist die Versicherung an Eides statt ein Beweismittel in den Fällen, in denen die Glaubhaftmachung zugelassen ist (§ 294 ZPO). Auch im Verwaltungsrecht findet die Versicherung an Eides statt häufig Anwendung, wenn es darum geht, gegenüber einer Behörde die Richtigkeit einer Aussage zu bekräftigen.


      Die Zuständigkeit einer Behörde für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt setzt eine besondere Befugnis der Behörde zur Abnahme voraus. Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor einer Verwaltungsbehörde gilt § 27 VwVfG bzw. die entsprechende Ländernorm bzw. § 23 SGB X.
      Im Strafverfahren scheiden Staatsanwaltschaft und Polizei als zuständige Behörde regelmäßig aus; Strafgerichte können im Strafverfahren einem Beschuldigten keine Versicherung an Eides statt abnehmen, jedoch einem Zeugen.
      Im Zivilgerichtsverfahren darf das Gericht Parteien, Zeugen und anderen Beteiligten die Versicherung an Eides statt abnehmen, soweit das Gesetz eine Glaubhaftmachung vorsieht, etwa bei § 294 ZPO, oder das Gericht im Rahmen des Freibeweisverfahrens dies anfordert; soweit jedoch das förmliche Beweisverfahren nötig ist (etwa bei strittigen Aussagen zu Parteibehauptungen), ist die Abnahme unzulässig.



      Eine Zivilperson kann eine eidesstattliche Erklärung nicht fordern, die Forderung kann auch bei einer Doktorarbeit etc. erfolgen aber auch da erfolgt diese gegenüber einer Behörde (Universität, Prüfungsausschuss)
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Update:

      Auf anwaltlichen Rat habe ich EV unterschrieben und abgeschickt. Dazu eine zwei wöchige Frist mir Beweise zukommen zulassen, dass ich den Schaden zu verantworten habe. Diese läuft Montag ab. Wenn der Shop die Frist kommentarlos verstreichen lässt, ist die Sache dann erledigt?

      Im Übrigen ist man auch meiner Bitte, mir bis zu Klärung des Falles keine Mahnungen mehr zu schicken, nicht nach gekommen. Ein Unding wie ich finde.
    • wenn du auf anwaltlichen Rat eine EV (?) vergeschickt hast, wird dir der bestimmt auch die Folgen erläutert haben, wenn der Shop die Frist kommentarlos verstreichen lässt?

      Dass du diesen Shop nicht ernst zu nehme brauchst, erkennst du ja grad daran, dass der deinem Wunsch dir bis zu Klärung des Falles keine Mahnungen mehr zu schicken nicht nach gekommen ist :D denn wer Drohungen nur Drohungen folgen lässt, will/kann/darf halt wohl Drohungen keine Konsequenzen folgen lassen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Update:

      Meine gesetzte Frist ist seitens des Shops unkommentiert verstrichen. Laut Anwältin war die EV ausreichend, um die Sache zu beenden. Heute hat sich postalisch dann das Inkasso Büro gemeldet.

      Ziemlich nervig das Ganze, vor allem weil besagte Anwältin auch nur über Ecken erreichbar ist, da von nem Freund, dessen Freund,....
    • Update!

      Nach einer weiteren Mail des Inkasso Büros und einem Zwischenstand des Online Shops, dass die Prüfung noch andauernd, kam heute eine Versandmail für eine kostenlose Ersatzlieferung der Tasche.

      Ich glaube langsam, dass dort keiner richtig verfolgt, was der andere macht. Sehe das die Zusendung übrigens als Eingeständnis und Annahme des Widerrufs an - warum mir erneut eine Tasche zugeschickt wird, weiß wohl nur der liebe Gott. Gar nicht erst auspacken und zurück schicken bzw. Annahme verweigern.
    • Bajuware schrieb:

      Sehe das die Zusendung übrigens als Eingeständnis und Annahme des Widerrufs an
      Das sehe ich nun absolut nicht so. Der Händler gibt allerdings scheinbar auf, was den Kratzer bzw. Dein angebliches Verschulden daran betrifft. Er handelt also so, wie es bei einer Reklamation üblich wäre. So, als wenn Du die Ware wegen eines Mangels reklamiert hättest.
      Bei Anerkennung eines Widerrufs müsste er abschlagsfrei und inkl. Hinversandkosten erstatten bzw. in Deinem Fall sein Inkassobüro zurückpfeifen und die Rechnung stornieren.

      Ausgestanden ist die Sache damit also noch nicht unbedingt.
      Sehe ich das richtig, dass Deine Anwältin nur so beratend was gesagt hat? Oder ist sie offiziell tätig geworden und es geht jetzt auch um eventuelle Kosten für die Tätigkeit der Anwältin?
      Hat das "Inkassobüro" Gebühren berechnet?
    • Die Anwältin hat denen auch schriftlich was mitgeteilt, aber ohne mir was zu berechnen. Inkassobüro hat natürlich Gebühren berechnet, aus den 40€ sind inzwischen 80€ geworden. Werde jetzt auf den Rat meiner Anwältin hören, wenn ich sie mal erreiche.
    • Zuviel Sorgen musst Du Dir auch nicht machen. Immerhin hast Du die Bestätigung des Händlers, dass er am Anfang der Geschichte gewusst hat, dass es sich um Widerruf handelt. Dein Wille ist bei ihm angekommen und er hat es auch so behandelt. Das dürfte reichen. Der Widerruf muss vom Kunden zwar mittlerweile ausdrücklich erklärt werden, aber dazu bedarf es keiner bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Form ;)
    • schabbesgoi schrieb:

      Bei Anerkennung eines Widerrufs müsste er abschlagsfrei und inkl. Hinversandkosten erstatten
      ? Meinst du vielleicht beim Rücktritt aufgrund des Sachmangels und der Weigerung diesen zu beheben!? it-recht-kanzlei.de/Thema/gewa…ndung-mit-323-346-BGB#top

      Bei einem "Widerruf" (wg. Nichtgefallens...) muss der Vk ja grade nicht mehr für irgendwelche Versandkosten aufkommen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Der Händler bietet die Erstellung eines kostenlosen Versandlabels auf seiner Homepage an, insofern sind hier eh keine Kosten für mich entstanden.

      Den Widerruf habe ich ausdrücklich am Anfang per Mail und per Einschreiben mitgeteilt.

      Stelle mir nur die Frage, warum der mir die Tasche erneut zu schickt, er kennt doch die Sachlage. Aber vielleicht ist das auch nur Ignoranz, wie das ich weiterhin Mahnungen etc. bekommen habe, obwohl sich die Sache ja in Klärung befand.