Mängel am Artikel nach Rücksendung

    • Soeben per Mail:

      "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

      anbei Ihre Gutschrift..."

      Entfällt zwar, da ich Rechnungskunde bin, aber ich denke, das dürfte es jetzt gewesen sein. Da ist allerdings nur die ursprüngliche Summe aufgeführt, nicht die Gebühren der Mahnungen und des Inkassobüros.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sollte nochmal was vom Inkasso kommen würde ich denen kurz anrufen und folgendes erklären und im Anschluss per Mail (mit Empfangsbestätigung) sowie per Brief zukommen lassen:

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      die von Ihrem Mandanten behauptete Forderung wird in voller Höhe
      bestritten. Sie entstammt einer Warenlieferung im Rahmen eines
      Fernabsatzvertrages, der von mir form- und fristgerecht widerrufen
      wurde. Die der Forderung zugundeliegende Ware wurde Ihrem Mandanten
      zurückgeschickt.


      Die Kosten Ihrer Beauftragung miuss ich aus diesen Gründen ebenfalls vollumfänglich zurückweisen.Schreib dir dazu auch auf, mit wem Du wann telefoniert hast und die sollen dir das Telefonat kurz bestätigen. Mit so was verdienen die ihr Geld, auch wenn sie es beim Auftraggeber holen müssen. Danach sollte an der Front erst mal Ruhe sein.

      Nimm doch die Gelegenheit war und den Text vom Löschbert um ihn freundlcihst der Inkasso zukommen zu lassen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Heute hat sich dann das Inkasso Büro nochmal gemeldet, der Vorgang ist abgeschlossen. Damit dürfte der Fall nach fast drei Monaten endgültig vom Tisch sein. Ob das erneute zuschicken der Tasche ein letzter Versuch war, doch noch was aus der Sache mitzunehmen oder dort jemand einfach geschlafen hat, wird wohl immer deren Geheimnis bleiben.

      Danke nochmals allen für die Hilfe!
    • Was ich noch sagen möchte:
      Die Ware war bei Anlieferung noch nicht beschädigt, sonst hätte TE ne Rekla gemacht und den Kratzer erwähnt - ist ja nicht zu übersehen. Also muss die Beschädigung auf dem Versandweg entstanden sein. Wenn aber überhaupt nichts Spitzes im Karton , der Karton keine Beschädigungen hatte - kann die Beschädigung nur bei TE daheim entstanden sein. Wäre der Karton beschädigt gewesen, hätte Jacob von DHL Schadensersatz erhalten. Dem war nicht so, deshalb die Forderung an den Käufer. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass TE die Tasche nur von einer Seite betrachtet hat. Das ist schwer nachzuweisen. Trotzdem kann ich Jacobs Verhalten verstehen.
      Um sich jetzt unnötigen Ärger zu ersparen, hat Jacob eingewilligt. Dennoch ist das eine einmalige Sache und sollte nun nicht nachgeahmt werden.
      Ich persönlich habe solche Bilder wie von TE schon häufiger gesehen. Solche Beschädigung entstehen unbewusst beim Paket öffnen z.B. von einer Schere. Um solche Schäden zu vermeiden, hat Reichelt, Jacob, Mindfactory und Co extra Werkzeug um Pakete zu öffnen. Diese dringen nur 1-2 mm in den Karton ein.

      Ich habe selbst mal für Reichelt gearbeitet, ist quasi das selbe wie Jacob. Sind auch gleich aufgebaut. Das Problem sind die Massen an B-Waren, die zurückgesendet werden. Nur ein kleiner Teil davon sind Waren, die nicht benutzt oder nur angetestet wurden.. oft sind Beschädigungen durch falsche Bedienung, aus Versehen oder durch Unwissenheit entstanden (viele lesen sich keine Gebrauchsanweisungen durch). Noch öfter wird versucht alte gegen neue Ware auszutauschen. Diese Tasche kann Jacob nicht mehr verkaufen, Jacob macht nicht extra neue Produktbilder wegen des Kratzers. Jacob würde auch niemals etwas verkaufen wo in der Überschrift steht: "zerkratzt, beschädigt".
      Die Ware wird abgeschrieben. Auf Grund der Masse an Rücksendungen versucht natürlich jeder Großhändler sich zu schützen. Ich wollte das nur erwähnen, weil Jacob ein wenig als Buh-Mann dargestellt wurde, was eindeutig falsch ist und nicht dem entspricht, was man sonst über viel Jahre mitbekommen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Interessanter Vorwurf den Du da von Dir gibst. Wenn alles so klar wäre, wie von Dir beschrieben, hätte es für den Händler ein leichtes sein müssen, dies auch zu beweisen. Ich denke das trotz extra Werkzeug Fehler auch beim Händler passieren können, genauso wie mir Fehler unterbewusst passieren können. Und ich habe mehrmals klar gestellt, dass ich in dem Fall auch ohne Zögern bezahlt hätte.

      Ich glaube, dass grundsätzlich auch nicht das Vorgehen an sich zu kritisieren ist, denn ich kann mir vorstellen, wie viele mit der Ware umgehen und diese dann zurück schicken. Aber anstatt mir 2x (!!!) trotzig die Tasche zurück zu schicken, mir Mahnungen ohne Ende zu kommen zu lassen und schließlich sogar das Inkassobüro auf den Hals zu hetzen, hätte das Ganze mit einem freundlichen Telefonat auch entspannter lösen können.
    • Smarty schrieb:

      Das sollte nicht so böswillig aufgefasst werden, ich wollte nur ein wenig Jacob in Schutz nehmen. Aus den oben erwähnten Gründen.
      Naja.... dass die Beschädigung auch beim Auspacken durch den VK entstanden sein kann, kommt dir nicht in den Sinn?
      Und ob DHL in der Erstattungspflicht gewesen wäre bei Beschädigung der Rücksendung dürfte angesichts der hier dargestellten Tatsachen sehr fraglich sein (Packpapier).

      Bösartigerweise könnte man sogar von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung durch den VK fabulieren, weil der sich mit dem Widerruf nicht zufriedengeben und noch irgendeinen Erlös rausschlagen wollte....
      Ist aber alles Spekulatius und ja nun abgeschlossen....