Atelco, einer der größten deutschen Computerhändler, geht in die Insolvenz:
heise.de/newsticker/meldung/Co…Insolvenz-an-2762885.html
computerbase.de/2015-07/insolvenz-atelco-zahlungsunfaehig/
Impressum der Angebote:
heise.de/newsticker/meldung/Co…Insolvenz-an-2762885.html
computerbase.de/2015-07/insolvenz-atelco-zahlungsunfaehig/
undAmtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 88/15
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5815 eingetragenen ATELCO Computer Aktiengesellschaft, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ralf Schwabe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee
ist am 23.07.2015, um 16:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 88/15
Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
und
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee
ist am 23.07.2015, um 17:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 90/15
Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
Brisante Beobachtung am Rande: Auf dem ebay-Account atelco geht der Verkauf gegen Vorkasse unvermindert weiter. Ober die Kunden da jemals Ware oder Geld sehen werden?
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 89/15
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5469 eingetragenen ATELCO Computer Event GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwabe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee
ist am 23.07.2015, um 17:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 89/15
Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
Impressum der Angebote:
ATELCO-Computer AG
Dieselweg 6
59519 Möhnesee
Deutschland
Telefon:02924|993703
Fax:0800 / 11 44445
E-Mail:auktionen@atelco.de
Gebühren zu Telefon & Fax:(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Registergericht Arnsberg HRB 5469 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 174785990
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.