Auktion vorzeitig beendet - Ärger mit Käufer

    • jjjj4und1 schrieb:

      Doch, genau um diesen User geht es laut der anfrage von wealth350
      Ne, da täuscht du dich, es geht erst einmal um diesen hier: Auktion vorzeitig beendet - Ärger mit Käufer

      Sonst hätten wir die Threads rechtzeitig zusammengelegt. Ich würde dich bitte im entsprechenden Thread zu bleiben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi, ich habe auch ein Problem mit dem gt5shop. Habe im Mai ne Auktion abgebrochen, weil mir mein iPhone in einer Diskothek geklaut wurde. Trotzdem wurde ein Anwalt eingeschaltet. Mittlerweile kam ein Mahnbescheid gegen den ich Einspruch erhoben habe.-.- Wie kann man so einem Menschen das Handwerk legen?
    • Ja, aber erst 15 Tage später, da ich eigentlich keine Notwenigkeit sah. Ich habe nicht gesehen wer es geklaut hat. Ne Anzeige gegen unbekannt führt bekanntlicherweise zu nichts,

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michiii1992 () aus folgendem Grund: Habe heute aber mit Ebay telefoniert und den zum Beispiel diesen Thread zugeschickt. Der wird jetzt geprüft und hoffentlich auf Lebenszeit gesperrt. Witzig ist ja, dass er wirklich Copy & Paste macht wenn er einem schreibt. Sieht sehr nach organisierter Kriminallität aus. Wäre auch für ne Sammelklage!

    • Also, wenn mir jemand schreiben würde, er könne mir meinen ersteigerten Artikel nicht aushändigen, weil der geklaut worden sei - ich würd zuerst nach dem AZ der Diebstahlsanzeige fragen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Michiii1992 schrieb:

      Ja, aber erst 15 Tage später, da ich eigentlich keine Notwenigkeit sah. Ich habe nicht gesehen wer es geklaut hat. Ne Anzeige gegen unbekannt führt bekanntlicherweise zu nichts,
      Eine Anzeige wegen Diebstahl ist IMMER angeraten... gerade bei einem Eierföhn dürfte die Wahrscheinlichkeit höher sein, das Gerät irgendwie zu orten und ev. auch wiederzuerlangen, als bei einem Brieftaschendiebstahl die Knete....
      Aber da du die Anzeige ja getätigt hast, kannst du dem Forderungssteller ja anhand der Anzeigennummer nachweisen, dass du die Auktion berechtigt abgebrochen hast....
    • Michiii1992 schrieb:

      Habe im Mai ne Auktion abgebrochen, weil mir mein iPhone in einer Diskothek geklaut wurde.

      Michiii1992 schrieb:

      Ja, aber erst 15 Tage später, da ich eigentlich keine Notwenigkeit sah.
      Und zu welchem Zeitpunkt hat der Höchstbietende auf Kaufvertragserfüllung gepocht, war das vor oder nach deiner Strafanzeige gegen unbekannt?
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    • Lieber Michi, du möchtest im Internet Rechtsgeschäfte tätigen, wie wäre es wenn du dich dann wenigstens mal grundlegend mit dem deutschen Recht auseinandersetzt. Stichworte wären z.b. Sammelklage, Organisierte Kriminalität etc...

      Und was den Abbruch an sich angeht, ich sage nur iCloud-Sperre, nicht umsonst sind die Diebstähle der Eierphone seit ende 2013 extrem zurückgegangen.
    • erstens ist "nicht unverschuldet" nicht an Fahrlässigkeit gebunden, wie wir hier schon lernen durften,

      UND andererseits ist durchaus "üblicher Gebrauch" eines Handys, es dahin mitzunehmen, von wo aus man sich zum Beispiel Nachts ein Taxi rufen möchte!!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • littlehelper schrieb:

      Michi, warum hast du das Telefon auch mit in die Disco genommen? Ich würde an deiner stelle Schadensbegrenzung betreiben, da man dir hier ganz leicht Fahrlässigkeit vorwerfen wird.
      also das ist Lötzinn.... wenn der ins Schwimmbecken gesprungen wäre könnte man ihm das vorwerfen, da Eier- und sonstige Föhne dazu nicht gedacht sind. Aber in die Disco????
    • littlehelper schrieb:

      Ein Telefon mit in die Disco nehmen, welches eigentlich zum Verkauf steht, halte ich persönlich schon für Fahrlässig
      Telefonieren mit dem Handy ist immer noch bestimmungsmässiger Gebrauch. Und der Ort ist auch nicht "vorgeschrieben", an dem man telefoniert. Fahrlässigkeit wäre für mich, wenn man auf eine Leiter steigt und dort dann den Föhn anwirft... oder beim Kochen das Ding direkt neben der Bratpfanne liegen lässt.
      Ich persönlich meine auch, dass man zum Verkauf angebotene Gegenstände eigentlich im Schrank sicher bunkern solle.... ist aber so nicht verboten, da immer noch Eigentum des VKs. Und solange sich die zugesicherten Eigenschaften nicht verändern durch bestimmungsgemässen Gebrauch, ist alles im Lack. Diebstahl und Zerstörung durch Dritte ist ein ganz anderes Thema...
    • Hallo zusammen . Habe aktuell ein ähnliches Problem . Musste leider meine Auktion mit einem iphone abbrechen. Handy wurde gestohlen, ich war wirklich auf das Geld dieser Auktion angewiesen. Doch das beste kam erst später. gt5shop wollte Schadensersatz von mir. Gefolgt von anwaltsbriefen und mahnbescheid. Habe auch meinen Anwalt eingeschaltet, da bei Diebstahl kein recht auf Schadensersatz besteht. Aber nachdem ich den Herrn will gegoogled habe, scheint es mir als wäre das eine Masche von ihm. Was habt ihr dagegen gemacht?
    • Da brauchst du Garnichts zu machen, auch kein Geld für einen Anwalt ausgeben.... "Geklaut" ist ein Grund zum berechtigtem Abbruch. Du hast ja sicher eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben und kannst somit auch jederzeit anhand des Aktenzeichens nachweisen, dass das Ding geklaut wurde.
      Und wenn's ein Abbruchjäger ist, der auch auf der Plattform kein Verbot hat, ist das keine "Masche" sondern durchaus berechtigt, wenn er bei unberechtigtem Abbruch ggf. Forderungen erhebt....
    • Masche hin oder her, auf der Schiene kommst du nicht weiter. Entscheidend ist einzig und alleine ob du den berechtigten Abbruch belegen kannst oder eben nicht.
      Und wenn dir das Gerät geklaut wurde, dann hast du ja sicher das Gerät sperren lassen und Anzeige erstattet, womit dir der Nachweis denkbar einfach ist.
    • Naja... wenn sich herausstellen sollte, dass da jemand bei der Polizei gelogen hat, wenn er eine Anzeige aufgegeben hat, ist der Erlös des Gegenstandes oder die Erfüllung der Forderung des "Abbruchjägers" dagegen wohl eher ein Pflästerchen....
      Ok... zugegeben... ein Beweis isset nicht gerade. Aber der Ärger, den man mit den Justizbehörden bekommt bei falscher Anzeige, dürfte wohl zu beträchtlich sein, als dass man sowas in Erwägung zieht. Schliesslich könnte ein verkauftes Handy doch wieder auftauchen....