Auktion vorzeitig beendet - Ärger mit Käufer

    • Anzeige erstattet habe ich nicht, da Anzeige gegen unbekannt wohl aussichtslos ist. Jetzt erst Anzeige zu erstatten sieht wohl blöd aus oder nicht? Aber man muss doch solchen Leuten mal das Handwerk legen können? Kann doch nicht sein dass die hauptberuflich Schadensersatz bei ebay fordern?
    • Alleine mit der Kopie der Anzeige zu einer Gerichtsverhandlung zu gehen, ist schlicht fahrlässig und den berechtigten Abbruch zu belegen.
      Hierzu wären Zeugen zu benennen, die beim Diebstahl anwesend waren, Familienangehörige, die mitbekamen, wie der Eigentümer entrüstet wegen des Diebstahls nach Hause kam, Arbeitskollegen, denen der Eigentümer mittags noch im Betrieb erzählt hat, was ihm gerade passiert ist usw. usw. usw.

      Das wäre eine sichere Argumentationskette und die Anzeige dabei das letzte Indiz.
    • #81

      Das ist schlecht, ein paar Tipps stehen in #82.

      @all
      Nachtrag:
      Es ist doch so, dass der Typ, der beim BGH wegen des Diebstahles der Kamera, nur gewonnen hatte, weil er deutlich machen konnte, was passiert war und er einen Zeugen hatte.
      Die polizeiliche Anzeige wurde erst während des Gerichtsverfahrens erstattet und hatte wenig bis keinen Einfluss auf das Verfahren.

      Natürlich hilft eine Polizeianzeige bei der Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit anderen Argumenten, eine fehlende Anzeige mit dem richtigen Argument (hätte eh keinen Sinn gemacht, gegen unbekannt anzuzeigen oder so), macht die Aussichten aber nicht schlechter, wenn z. B. nachweisllich sofort/zeitnah die SIM-Karte oder das Handy gesperrt wurden und/oder es Zeugen gibt.
      Dies wäre vor Gericht viel gewichtiger als eine aufgegebene Anzeige.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Monza, eine Anzeige ist einzig und alleine ein Indiz und eben kein Beweis für den Diebstahl.
      Jo.. hab ich ja im zweiten Post geschrieben.... Beweis ist ein "zu starkes" Wort... KEINE Anzeige ist dagegen ein Indiz (kein Beweis) dafür, dass der Gegenstand nicht geklaut sondern verscherbelt wurde.
      Nehmen wir mal einen Fall, der nicht von einem gesperrten Abbruchjäger beboten wurde sondern von einem ganz normalen Bieter, der nun Ansprüche stellen möchte.... zu welcher Meinung würde ein Richter tendieren, wenn eine Anzeige gemacht wurde und zu welcher, wenn eine Anzeige bei so einem Gegenstand NICHT vorliegt?
    • Ihr-handwerker schrieb:

      Anzeige erstattet habe ich nicht, da Anzeige gegen unbekannt wohl aussichtslos ist.
      Einen Eierföhn kann man orten.... also wäre eine Anzeige in diesem Fall sehr förderlich. Sicher kann man nicht sagen, dass Herr K.L.Aufix das Ding abgezogen hat.... den Namen wird der nicht hinterlassen haben (auch wenns schon Fälle gegeben hat, bei denen der Klauer seine Brieftasche verloren hat). Allerdings gibt's Möglichkeiten....
    • Wie auch immer, kann ja wohl nicht angehen, dass da jemand ständig auf Artikel bietet, auf Abbrüche spekuliert um Schadensersatz geltend zu machen. Und wenn hier mehrere den Fall grade haben sollte man diesem Herrn will doch mal das Handwerk legen. So ist zumindest meine Meinung zu solchen Leuten .
    • Ihr-handwerker schrieb:

      Aber man muss doch solchen Leuten mal das Handwerk legen können? Kann doch nicht sein dass die hauptberuflich Schadensersatz bei ebay fordern?
      Aus moralischer Sicht? Vielleicht. Rechtlich gesehen ist alles einwandfrei. Jeder hat das Recht einen Sachverhalt zivilrechtlich überprüfen zu lassen, wenn er glaubt, sein Vertragspartner hat unberechtigt abgebrochen. Im Augenblick sieht es ja so aus, dass du gar nichts in der Hand hast, um einen berechtigten Abbruch glaubhaft zu machen. Insofern könnte es möglicherweise teuer werden. Ich geh davon aus, dass der Käufer zunächst die Lieferung verlangt hat und du diese verweigert hast. Wie viel Schadensersatz wird denn gefordert? Und ich gehe richtig davon aus, dass du dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ihr-handwerker schrieb:

      Wie auch immer, kann ja wohl nicht angehen, dass da jemand ständig auf Artikel bietet, auf Abbrüche spekuliert um Schadensersatz geltend zu machen.
      Der muss ja garnicht zwingend auf Abbruch spekulieren... wie willste das beweisen? Man kann in der Bucht soviel Gebote abgeben wie man will, auch die Höhe ist nicht nach unten begrenzt. Das ist nicht verboten und auch nicht moralisch neben der Spur, wenn man billig einkaufen und mit Aufschlag wieder verkaufen will.... das ist nichts anderes als das, was Händler seit Urzeiten machen. Verboten und gerichtlich bestätigt ist allerdings, dass man Auktionen nur mit BERECHTIGTEM Grund vorzeitig abbrechen darf. In diesem fall braucht man sich keinerlei Sorgen machen. Bei UNBEECHTIGTEM Grund sieht die Sache allerdings anders aus....
      Die Gründe sind bekannt, die zu einem berechtigten Abbruch führen können.... und bei Abbruch wird man auf die Rechtslage hingewiesen....

      Ihr-handwerker schrieb:

      Und wenn hier mehrere den Fall grade haben sollte man diesem Herrn will doch mal das Handwerk legen.
      Das wird auch gemacht, soweit der Abbruchjäger keine Berechtigung hat, überhaupt auf Jagd gehen zu dürfen.... oder wenn Gründe vorliegen, die den Abbruch als berechtigt herausstellen....

      Ihr-handwerker schrieb:

      So ist zumindest meine Meinung zu solchen Leuten .
      Die darfst du natürlich auch haben und äussern.... die Rechtslage weicht allerdings (meistens) von der MORALISCHEN Meinung ab ;)
    • Tja, dann mal viel Spaß.

      Du bist auf meinen Hinweis mit sperren der SIM-Karte nicht eingegangen........
      Nehme doch an, dass du das umgehend gemacht hast?

      Oder kommt jetzt, dass diese nicht im Gerät war?
      Dann stellt sich die Frage, warum du es dabei hattest, wenn du es nicht nutzen konntest.

      Genau solche Fragen kommen auf dich zu und wenn du jetzt umschwenkst auf Rechtsmissbrauch.................. tja, dann eben viel Spaß.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ihr-handwerker schrieb:

      Naja ich werde meinem Anwalt mal weiter geben, dass dieser Herr will wohl öfters solche Sachen abzieht. Ich denke dass das auch für das Amtsgericht interessant sein könnte.
      Der darf das "abziehen" so oft er will.... die Rechtslage ist eindeutig, dass er das darf. Und das Gericht würde sich nur dann dafür interessieren, wenn du ihm Rechtsmissbrauch nachweisen könnte. Das geht aber regelmässig in die Hose....
    • #85

      Du hast einen Teil meines Posts aus dem gesamten Satz gerissen, Monza.
      Das war nur eine der von mir genannten Möglichkeiten, die hier in den Urteil bezügl. der Kamera z. B. eine Rolle spielten:

      AG Bad Hersfeld 10 C 162_10 26.04.10.pdf
      Erste Instanz

      LG Fulda 1 S 82_10 12.11.10.pdf
      Zweite Instanz

      Dann der BGH
      Siehe dieser Thread:
      Bundesgerichtshof zum vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion - Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10
    • Hihihihihi

      Kein Thema Monza.
      Es ging mir nur darum, dass in dem vorgenannten AG Urteil, welches dann über das LG vom BGH bestätigt wurde, ausdrücklich drinsteht, was Zeugen so bewirken können, dass eine nachträgliche (auch während des laufenden Verfahrens) erstattete Anzeige, ein Indiz ist und hierbei sogar begründet, warum auch eine verspätete Anzeige ein solches sein kann und die Verspätung gar keine Rolle spielt.

      Siehe das AG-Urteil Seite 2/2 so ziemlich in der Mitte. Der größte Block und dort am Ende.