herculespower schrieb:
ich habe das versucht und prompt eine Antwort erhalten es tut uns leid auch wen eine Straftat vorliegen sollte können wir ihren betrag nicht beim Empfänger rückbuchen oder stornieren noch haben wir einen Herausgabeanspruch gegen dem Empfänger ihre Möglichkeit ist es eine anzeige bei der Polizei zu erstatten .
mit freundlichen grüßen
Mengedoht-Fall: Die Postbank HH ist in der Nacht vom Sonntag auf Montag informiert worden ( Threadanfang, schumiline bitte selbst nachlesen )
Vorwurf für strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung: Untätigkeit das Konto zu schliessen und dadurch den Schaden für die Betroffenen zu mindern
Vorwurf für strafrechtliche Verfolgung aller Postbank-Betrügereien: Seit Jahren sind die laxen und unzureichenden Prüfungen für neue Konten bekannt. Es sind keine Vorkehrungen getroffen worden, dies zu zu verbessern. Dadurch: Beihilfe zum Betrug.