forenuser schrieb:
Am 03.08. wurde die PoBa informiert. Das war ein Montag.
Sonntags wurde dafür gesorgt, dass die Täter zumindestens online keine Verfügung mehr über das Geld hatten. Da hat Schumi wohl etwas falsch gedeutet gehabt.
Lilop schrieb:
Derjenige der bei der Postbank angerufen oder gemailt hat, sollte dies dann in einer Mail der Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem genannten Betreff mitteilen.
Wenn jemand belegen kann, daß er bereits Samstags oder Sonntags die Postbank informiert hat, umso besser.
Das sind 2 überaus wichtige Informationen, die die Postbank in erhebliche Bedrängnis bringen könnten.
Alle Geschädigten sollten dies in ihren Anzeigen noch nachreichen bzw. verlangen, die Ermittlungen auch gegen die Postbank wg. Beihilfe auszudehnen.
Noch eine ergänzende Überlegung: Wenn in der Nacht von Sonntag auf Montag die online-Verfügbarkeit bereits eingestellt war, müßte sich das meiner Kenntnis nach auch
auf die Möglichkeit, Bargeld an Automaten abzuheben, beziehen. Damit sollten alle Überweisungen ab dem 1. Buchungslauf am Montag, den 3.8.2015 noch auf dem Konto
des Beschuldigten vorhanden sein. Weiß da jemand etwas mehr?
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