Käufer unzufrieden und Schadensersatz

    • Käufer unzufrieden und Schadensersatz

      Hallo,
      ich habe vor gut einer Woche ein Smartphone verkauft.
      Ich habe Mängel beschrieben, dass es sichbare Kratzer aufweist, aber einwandfrei ansonsten funktioniert.
      Der Käufer hat sich bei Ankunft des Gerätes gemeldet, dass keine Garantie vorhanden sei, da es nicht mehr die Original Software hat, wovon ich keine Ahnung habe.
      Daher habe ich ihm angeboten, dass Gerät zurückzuschicken und ihm die Zahlung, sowie Porto zu bezahlen. Daraufhin meinte er, dass er auch, da er es an einen Kunden weiterverkaufen möcht und auch seine Arbeitskosten entschädigt, haben möchte.
      Jedoch hat er nie etwas in dieser Richtung erwähnt.

      Meine Frage ist nun, muss ich Ihm, die Arbeitskosten auch erstatten, welches nur Testen und angucken beinhaltet, oder nicht?
      Ich habe ja nie mit Ihm darüber etwas ausgetauscht oder einen Vertrag abgeschlossen.

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

      Mit freundlichen Grüßen, Torben!
    • Steht etwas in Eurem Kaufvertrag, dass Du an einen gewerblichen Ankäufer verkaufst und hast Du bestimmte Eigenschaften der Software im Kaufvertrag zugesichert? Kann der Käufer beweisen, dass Du ein Gerät mit Garantie verkauft hast, weil das im Kaufvertrag drinsteht? Kann der Käufer beweisen, dass das Handy keine Original-Software hat? ( Funktioniert so ein Teil überhaupt mit einer anderen Software als der des Herstellers?)

      Wenn diese Fragen mit "Nein" beantwortet werden, kannst Du Dich zurücklehnen. Vor einer roten BW wird Dich das allerdings nicht schützen.
    • Also so einen Aufkäufer von Restposten hatte ich im Bereich von Tonern auch schon einmal:
      Hat völlig unerhebliche Kleinigkeiten reklamiert.
      Ich bin damals einfach hart geblieben und habe auf meine Fotos und die Beschreibung aufmerksam gemacht.
      Er hätte bei höheren Qualitätsansprüchen ja vorher nachfragen können.
      Daraufhin hat er sich nicht wieder gemeldet - und jetzt steht er bei mir auf der Sperrliste.

      *** Ist allerdings natürlich nicht allgemeingültig ***
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • grafiksammler schrieb:

      Kann der Käufer beweisen, dass das Handy keine Original-Software hat?
      Ich würde diese Frage leicht erweitert stellen:

      "Kann der Käufer beweisen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Käufer keine Original-Software hat?"

      Technisch ist es heute keine Hürde mehr, das Betriebssystem in Minutenschnelle zu ändern oder zu manipulieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Käufer am Gerät herumgepfuscht haben könnte. Theoretisch zumindest.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BjoernP ()

    • xthetobs schrieb:

      ...
      Der Käufer hat sich bei Ankunft des Gerätes gemeldet, dass keine Garantie vorhanden sei...
      War denn eine Garantie vereinbart worden?

      xthetobs schrieb:

      Daher habe ich ihm angeboten, dass Gerät zurückzuschicken und ihm die Zahlung, sowie Porto zu bezahlen.
      Das entspricht dem Angebot vom Kaufvertrag zurückzutreten.

      xthetobs schrieb:

      Daraufhin meinte er, dass er auch, da er es an einen Kunden weiterverkaufen möcht und auch seine Arbeitskosten entschädigt, haben möchte.
      Jedoch hat er nie etwas in dieser Richtung erwähnt.
      Muss er auch nicht.

      xthetobs schrieb:

      Meine Frage ist nun, muss ich Ihm, die Arbeitskosten auch erstatten, welches nur Testen und angucken beinhaltet, oder nicht?
      Ich habe ja nie mit Ihm darüber etwas ausgetauscht oder einen Vertrag abgeschlossen.
      ...
      Natürlcih hast Du mit ihm einen Vertrag abgeschlossen, nämlich den Kaufvertrag.

      Es ist also zu klären, ob in diesem Vertrag etwas von Herstellergarantie vereinbart wurde oder aber ein Originallieferzustand.

      Wenn nicht besteht kein Grund den Vertrag rückgängig zu machen oder anderweitig zu reagieren.

      Falls doch sollte geklärt werden, ob ein Rücksetzen in den Originalzustand die Herstellergarantie wieder ermöglicht. Das ist dann die Nachbesserung, die Dir der Käufet einräumen muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()