Werbebanner auf Angeboten erlaubt?

    • Rechtliches ...

      Guckst Du hier:

      §6. Allgemeine Grundsätze
      • Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung der eBay-Website sowie der Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen.
      • Die von dem Nutzer eingestellten Angebote dürfen nicht in Widerspruch zu diesen AGB, den eBay-Grundsätzen oder geltendem Recht stehen.
      • Kommt es auf der eBay Handelsplattform zu einem Vertragsschluß zwischen Nutzern, teilt eBay den Nutzern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
      • Sind die Nutzer Unternehmer, so findet auf die zwischen diesen Nutzern auf der eBay Handelsplattform abgeschlossenen Verträge, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist einer der an dem Vertragsschluß beteiligten Nutzer ein Verbraucher, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
      • Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.
      • Der Anbieter kann seinen Artikel mit Worten, Zeichnungen oder Bildern beschreiben oder auf der Website von eBay einen Link zu Texten, Zeichnungen oder Bildern zur Verfügung stellen, die den angebotenen Artikel beschreiben. Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Verweisung mittels Links auf die eigene Homepage.
      • Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis von Artikeln eBay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
      • Es ist eBay-Nutzern untersagt, mit den durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, kommerzielle Werbung zu betreiben, unerwünscht Werbung zuzusenden (wie z.B. Spamming) u.ä.
      • eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz im Rahmen der Billigkeit zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von ebay zumutbar ist.

      Mit anderen Worten: Ja, (eigentlich) ist es verboten !!! Aber es machen so viele, wenn eBay die alle kicken würde, könnten sie locker drei bis vier neue Leute nur für diese Aufgabe einstellen ...

      Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • Meine Einschätzung ...

      Also dürften wir doch theoretisch Werbung für unser Forum machen. Oder?

      Ich denke, da sind sich die Oberen bei eBay auch nicht ganz schlüssig. Ist ein öffentliches Forum nun eine private Homepage, oder nicht.

      Sicher, die Domain wurde von René als Privatperson registriert. Die Form der Führung dieser HP dagegen ist öffentlich. Ich würde diese HP nicht als private Homepage einstufen. Rechtlich gesehen würde eine Anfrage an eBay Abhilfe schaffen ...

      Falls Interesse besteht, kann ich gerne ein Schreiben mit dieser Anfrage verfassen und eBay zur Kenntnisnahme vorlegen.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • @free.ingo,

      Falls Interesse besteht, kann ich gerne ein Schreiben mit dieser Anfrage verfassen und eBay zur Kenntnisnahme vorlegen.


      Ich bin dafür, denn ich würde bei meinen Auktionen schon gerne Werbung für unser Forum machen, so dass wir vielleicht auch ein paar neue Mitglieder werben können.

      MfG
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Anhand der Grundsätze sehe ich kein Verbot, Werbung für Foren zumachen.

      In der Bestimmung, unter Punkt 6, steht lediglich: Keinen Verweis auf seine Homepage, aber im Zusammenhang wegen seiner Ware!

      Es geht doch schließlich nur um die Werbung der Ware, nicht um Werbung für offizielle Foren!
    • Hallo zusammen :o))
      Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung
      für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Verweisung
      mittels Links auf die eigene Homepage.

      Grundsätzlich heisst das:
      Nein, keine Werbung in Auktionen. Gerade ein Link zu einer HP, die ja immer mehr
      Inhalt als nur evtl. EBAY-Angebote hat, wird untersagt. Damit soll aber in erster Linie
      nur die Möglichkeit zum "Handel ausserhalb von EBAY" verringert werden. Inwiefern
      das tatsächlich etwas nützt, ist wohl auch jedem klar. :)

      Letzlich ist es so, dass Auktionen in denen für Shops ausserhalb von EBAY Werbung
      gemacht wird, häufiger gemeldet bzw. aufgrund dieser Tatsache gestrichen werden.

      Werbung für ein Forum z. B. wird eher nicht von Usern als "Gefahr" gesehen. EBAY
      wird vermutlich darüber großzügig hinwegsehen?! Ausprobieren würde ich sagen,
      aber vielleicht mit einem Logo oder Banner, das nicht gerade 50 % des Angebotsplatzes nutzt.

      Also klein und fein ein bißchen Werbung unter das eigentliche Angebot plaziert, wird
      vermutlich niemanden stören.

      Liebe Grüße
      Melody


      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • RE: Werbebanner auf Angeboten!

      Dankeschön für euere Antworten! (Interessant)

      Wenn man hier zu einen Brief, beziehungsweise eine E-Mail verfassen würde, würde es sich doch allgemeine um die Werbung um das Forum beziehen, oder geht es hierbei um die Existenz des Forums?

      Denn bleibe ich doch lieber bei der dezenten Text-Link-Werbung. Ich selber, schreibe ja den Link nicht direkt unter dem Angebot, Sonder lasse noch leben nach unten.
      Den Link selber trage ich meist erst später in das Angebot ein, um eventuelle Schwierigkeiten aus den Weg zugehen.


      Also klein und fein ein bißchen Werbung unter das eigentliche Angebot plaziert, wird
      vermutlich niemanden stören.


      Den Tipp von Melody werde ich denn lieber in Betracht ziehen!