Paket verloren gegangen

    • Paket verloren gegangen

      Hallo ersteinmal an alle,

      zu meinem Problem: ich habe bei Ebay meinen Musiksynthie (Roland-2020) für ca. 500 Euro verkauft. In der Produktbeschreibung habe ich ausdrücklich deutschlandweiten Versand angegeben. Als die Auktion beendet war stellte sich heraus das jemand aus Belgien den Synthie ersteigert hatte, nach einigem hin und her habe ich das Packet versandversichert an ihn versendet.
      1. das Packet kam nie bei ihm in Brüssel an (sagt er zumindest)
      2. beim Versenden des Packetes unterlief dem Postbeamten der Fehler den Packetversicherungsbetrag nicht einzutragen, das heisst das ich den Postbeamten ausdrücklich darauf hingewiesen habe das Packet mit einem Betrag von 650,- Euro wertversichert zu versenden, was jedoch versäumt wurde (leider war es kurz vor Feierabend und so wurde man ruckzuck abgefertigt).
      Jetzt fordert der belgische Käufer sein Geld von mir zurück, was ich ihm auch gerne zurückgeben würde, aber die Post hat mir nur eine Pauschale von ca. 100 Euro zurückbezahlt und ich müßte dem Käufer jetzt 520,- Euro zurückzahlen.Ich hätte bei diesem Geschäft also meinen Musiksynthesizer verloren,müte 520,- Euro zurückzahlen und müßte die Ebay-Gebühren noch zahlen............so kanns ja wohl nicht enden !

      Muß ich dem Belgier sein Geld zurückzahlen oder haftet er für den Verlust des Packetes??? Wie ist die rechtliche Lage bzw. wie soll ich mich verhalten???

      Schonmal vielen Dank im vorraus für eure Unterstützung und das es solche Hilfeforen überhaupt gibt.....CYA

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von riot ()

    • Packet verloren gegangen, was nun???

      Hallo und willkommen im Forum !!!

      Grundsätzlich bist Du nicht haftbar zu machen, da Du das Paket ordnungsgemäß (davon gehen wir aus) beim Postamt aufgegeben hast.

      Der Einlieferbeleg (Paketschein) ist Dein Nachweis für das Versenden der Sendung. Damit übergeht die Haftung auf die Deutsche Post AG. Diese ist haftbar zu machen, wobei ein dementsprechendes Verfahren bei der Post beantragt und durchgeführt werden muß. Nähere Informationen über den Ablauf erfährst Du ausführlich in Deinem Postamt.

      Pakete sind grundsätzlich - ohne Mehrberechnung - bis 511,- EUR versichert. Du mußt nur plausibel machen, daß sich ein Keybord im Wert von 500,- EUR darin befand. Dieses müßte normalerweise auch auf dem Zollschein vermerkt worden sein.

      Du kannst Dich auch online auf der Homepage der Deutschen Post AG erkundigen. Einfach mal schnüffeln, eventuell direkt Kontakt mit der Zentrale in Bonn aufnehmen ...

      Ich drücke die Daumen, daß sich noch alles zum Guten wendet.

      PS: Schon einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt ???
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Packet verloren gegangen, was nun???

      ja ich habe schon einen Nachforschungsantrag gestellt und das ganze Verfahren hat ja damit geendet das die deutsche Post mir diesen Pauschalbetrag von geradeeinmal 100 Euro eingeräumt hat.

      Nochmal kurze Frage: trägt der Käufer das Versandrisiko oder der Verkäufer, wer haftet für den Schaden?

      oder ganz direkt: muß ich dem Käufer sein Geld zurückzahlen obwohl ich das Packet ordnzngsgemäß abgeschickt habe???



      THANXX A LOT

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riot ()

    • Packet verloren gegangen, was nun???

      trägt der Käufer das Versandrisiko oder der Verkäufer

      Grundsätzlich der Verkäufer, es sei denn, er (sie) schließt es im Auktionstext aus (Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers, o.ä.)

      wer haftet für den Schaden

      Grundsätzlich ebenfalls der Verkäufer ...

      muß ich dem Käufer sein Geld zurückzahlen obwohl ich das Packet ordnzngsgemäß abgeschickt habe

      Grundsätzlich auch JA ...

      Aber: Da das Paket ordnungsgemäß verschickt wurde, ist die Post dafür haftbar. Schließlich wurde das Paket mit Einlieferung in deren "Obhut" übergeben. Der gebotene Betrag steht in keiner Relation zum tatsächlichen Wert.

      Notfalls - wenn die Post sich querstellt - Klage einreichen !!! Bis dahin mit dem Käufer per eMail in Kontakt bleiben und diesem den Sachverhalt vernüftig schildern. Er möge bitte Geduld aufbringen !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • ich sehe das etwas anders als Toto

      trägt der Käufer das Versandrisiko oder der Verkäufer

      bei Verkäufen von Privat geht das Risiko der Ware mit Abgabe beim Versender auf den Käufer über:

      § 447
      Gefahrübergang beim Versendungskauf
      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

      (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


      wer haftet für den Schaden

      normalerweise die Post

      muß ich dem Käufer sein Geld zurückzahlen obwohl ich das Packet ordnzngsgemäß abgeschickt habe

      JA...was aber kein Problem ist, da du die Kohle vorher von der Post bekommen hast.

      In deinem Fall wurde ein versicherter Versand vereinbart und vom K auch bezahlt. Dann bist du also auch verantwortlich, dass die Sendung so auf den Weg geht, siehe oben §447 (2)

      Mich wundert allerdings das Verhalten der Post ein wenig.
      Entweder haben die keine Schuld, da das Paket angekommen ist, was sich anhand der Empfangsbestätigung beweisen läßt. Dann zahlen die nichts.
      Oder es ist nicht angekommen und dann müssten die dir zumindest 500€ zahlen. Wobei sich eigentlich der höhere Wert anhand des höheren bezahlten Portos belegen läßt.
      Warum zahlen die also 100€??? Wollen die sich günstig aus der Sache schleichen?
      Was war den die Auskunft der Post? Ist die Ware angekommen oder nicht?
      Hast du dir denn die Empfangsbestätigung geben lassen (wenn es denn angekommen ist)?
      Hast du noch den Beleg der Absendung?
      Als was für eine Paketsendung ist es denn aufgeben worden?

      Halt uns auf dem laufenden wie es weiter-/ausgeht.
      Gruß
      Eric
    • Paket verloren gegangen, was nun???

      Frage von riot
      muß ich dem Käufer sein Geld zurückzahlen obwohl ich das Packet ordnzngsgemäß abgeschickt habe


      Antwort von Flateric
      JA...was aber kein Problem ist, da du die Kohle vorher von der Post bekommen hast.


      Das Problem wird sein, der Post nachzuweisen, welchen tatsächlichen Wert der Inhalt des Paketes hatte. Ich denke, das dürfte recht schwierig werden.

      Wobei ich allerdings - wie auch Flateric - die Post nicht verstehe, daß sie 100,- EUR anbieten, ohne Nachweis zu liefern, ob das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder aber, durch welche Umstände auch immer, auf dem Postweg verloren gegangen ist.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Packet verloren gegangen, was nun???

      Hi,
      es gibt ein Urteil vom Landgericht Berlin AZ:18 0 117/03
      Wird nachgewiesen, dass der Verkäufer das Paket zur POst gebracht und Ordnungsgemäß aufgegeben hat, endet für den Verkäufer die Haftung mit Aufgabe.
    • Paket verloren gegangen, was nun???

      Wird nachgewiesen, dass der Verkäufer das Paket zur Post gebracht und Ordnungsgemäß aufgegeben hat, endet für den Verkäufer die Haftung mit Aufgabe.


      Bei einem Paket ist der Nachweis kein Problem = Paketschein.

      Aber wie verhält es sich bei einem unversichertem Päckchen, wo man nämlich eben keinen Nachweis erhält ?!?! Hier drüber ein rechtswirksames Urteil wäre von Vorteil. Das Problem bleibt einfach bestehen, da sicherlich kein Postbediensteter versichern wird: "Ja, der Herr XY hat bei mir ein Päckchen abgegeben!". Denn dann würde im Schadenfall die Post haftbar gemacht werden können ...

      Logisch: Päckchen abgegeben, beim Empfänger nicht angekommen, also auf dem Transportweg abhanden gekommen. Und dafür kann sicherlich nicht der Käufer haftbar gemacht werden !!

      Ich verstehe sowieso nicht, wie ein Paket / Päckchen verloren gehen kann ... muß ich wohl auch nicht, denn jährlich gehen tausende Brief- / Paketsendungen verloren. Warum auch immer ?!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Paket verloren gegangen, was nun???

      Hallo,

      ganz klar, das Versandrisiko trägt bei eBay-Käufen immer der Käufer, es sei denn, im Auktionstext (Vertrag) ist etwas anderes geregelt. Deswegen versenden bei eBay viele nur per Postpaket, weil hierüber ein Einlieferungsbeleg als Nachweis dient und zusätzlich Paket bis 511 € automatisch versichert sind.

      Der Nachweis in diesem Fall ist relativ einfach. Auktionstext ausdrucken (und den mit der Käuferadresse) und der Post als Bewertungsgrundlage übermitteln. Das müssen die anerkennen. Falls jedoch das Paket wieder auftaucht und sich herausstellt, dass der Inhalt ein ganz anderer mit deutlich geringerem Wert als angegeben ist, dann gibt es richtig Probleme (Betrugsverdacht).

      Mit welcher Begründung hat die Post nur 100,00 € erstattet? Die Beantwortung der Frage steht noch aus.

      Gruß Tom
    • RE: Paket verloren gegangen, was nun???

      Original von tomcat4711
      Hallo,

      ganz klar, das Versandrisiko trägt bei eBay-Käufen immer der Käufer, es sei denn, im Auktionstext (Vertrag) ist etwas anderes geregelt. Deswegen versenden bei eBay viele nur per Postpaket, weil hierüber ein Einlieferungsbeleg als Nachweis dient und zusätzlich Pakete bis max. 511 € automatisch versichert sind.

      Der Nachweis in diesem Fall ist relativ einfach. Auktionstext ausdrucken (und den mit der Käuferadresse) und der Post als Bewertungsgrundlage übermitteln. Das müssen die anerkennen. Falls jedoch das Paket wieder auftaucht und sich herausstellt, dass der Inhalt ein ganz anderer mit deutlich geringerem Wert als angegeben ist, dann gibt es richtig Probleme (Betrugsverdacht).

      Mit welcher Begründung hat die Post nur 100,00 € erstattet? Die Beantwortung der Frage steht noch aus.

      Gruß Tom
    • Paket verloren gegangen, was nun???

      Off Topic

      BITTE KEINE DOPPELPOSTINGS - DANKE !!

      / Off Topic

      Falls jedoch das Paket wieder auftaucht und sich herausstellt, dass der Inhalt ein ganz anderer mit deutlich geringerem Wert als angegeben ist, dann gibt es richtig Probleme (Betrugsverdacht).


      Ich denke nicht, daß die Post automatisch die Obergrenze von 510,- EUR bezahlen wird. Ich hatte zwar noch keinen solchen Fall, aber sicherlich bedarf es genauer Unterlagen über den Inhalt des Paketes, bzw. über den Wert des Frachtguts.

      Wenn ich (als Beispiel) ein Modellauto im Wert von 80,- EUR per Postpaket verschicke, kann ich bei einem Verlust seitens der Post (natürlich nachgewiesen, sonst geht gar nichts) doch nicht von der Post verlangen, mir den Betrag in Höhe von 510,- EUR zu erstatten !!

      Das steht doch in keinen vernünftigem Verhältnis !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Paket verloren gegangen, was nun???

      Original von 5er-Fahrer

      Falls jedoch das Paket wieder auftaucht und sich herausstellt, dass der Inhalt ein ganz anderer mit deutlich geringerem Wert als angegeben ist, dann gibt es richtig Probleme (Betrugsverdacht).


      Ich denke nicht, daß die Post automatisch die Obergrenze von 510,- EUR bezahlen wird. Ich hatte zwar noch keinen solchen Fall, aber sicherlich bedarf es genauer Unterlagen über den Inhalt des Paketes, bzw. über den Wert des Frachtguts.

      Wenn ich (als Beispiel) ein Modellauto im Wert von 80,- EUR per Postpaket verschicke, kann ich bei einem Verlust seitens der Post (natürlich nachgewiesen, sonst geht gar nichts) doch nicht von der Post verlangen, mir den Betrag in Höhe von 510,- EUR zu erstatten !!

      Das steht doch in keinen vernünftigem Verhältnis !!


      Natürlich kann ich nicht 500,-- € im Verlustfall verlangen, wenn ich nur für 80,- € versende.

      Wenn er jedoch nachweisen kann, das die Auktion mit 500,- € endete, sollte dies als Verlustwert anzusehen sein oder nicht?