Hallo ersteinmal an alle,
zu meinem Problem: ich habe bei Ebay meinen Musiksynthie (Roland-2020) für ca. 500 Euro verkauft. In der Produktbeschreibung habe ich ausdrücklich deutschlandweiten Versand angegeben. Als die Auktion beendet war stellte sich heraus das jemand aus Belgien den Synthie ersteigert hatte, nach einigem hin und her habe ich das Packet versandversichert an ihn versendet.
1. das Packet kam nie bei ihm in Brüssel an (sagt er zumindest)
2. beim Versenden des Packetes unterlief dem Postbeamten der Fehler den Packetversicherungsbetrag nicht einzutragen, das heisst das ich den Postbeamten ausdrücklich darauf hingewiesen habe das Packet mit einem Betrag von 650,- Euro wertversichert zu versenden, was jedoch versäumt wurde (leider war es kurz vor Feierabend und so wurde man ruckzuck abgefertigt).
Jetzt fordert der belgische Käufer sein Geld von mir zurück, was ich ihm auch gerne zurückgeben würde, aber die Post hat mir nur eine Pauschale von ca. 100 Euro zurückbezahlt und ich müßte dem Käufer jetzt 520,- Euro zurückzahlen.Ich hätte bei diesem Geschäft also meinen Musiksynthesizer verloren,müte 520,- Euro zurückzahlen und müßte die Ebay-Gebühren noch zahlen............so kanns ja wohl nicht enden !
Muß ich dem Belgier sein Geld zurückzahlen oder haftet er für den Verlust des Packetes??? Wie ist die rechtliche Lage bzw. wie soll ich mich verhalten???
Schonmal vielen Dank im vorraus für eure Unterstützung und das es solche Hilfeforen überhaupt gibt.....CYA
zu meinem Problem: ich habe bei Ebay meinen Musiksynthie (Roland-2020) für ca. 500 Euro verkauft. In der Produktbeschreibung habe ich ausdrücklich deutschlandweiten Versand angegeben. Als die Auktion beendet war stellte sich heraus das jemand aus Belgien den Synthie ersteigert hatte, nach einigem hin und her habe ich das Packet versandversichert an ihn versendet.
1. das Packet kam nie bei ihm in Brüssel an (sagt er zumindest)
2. beim Versenden des Packetes unterlief dem Postbeamten der Fehler den Packetversicherungsbetrag nicht einzutragen, das heisst das ich den Postbeamten ausdrücklich darauf hingewiesen habe das Packet mit einem Betrag von 650,- Euro wertversichert zu versenden, was jedoch versäumt wurde (leider war es kurz vor Feierabend und so wurde man ruckzuck abgefertigt).
Jetzt fordert der belgische Käufer sein Geld von mir zurück, was ich ihm auch gerne zurückgeben würde, aber die Post hat mir nur eine Pauschale von ca. 100 Euro zurückbezahlt und ich müßte dem Käufer jetzt 520,- Euro zurückzahlen.Ich hätte bei diesem Geschäft also meinen Musiksynthesizer verloren,müte 520,- Euro zurückzahlen und müßte die Ebay-Gebühren noch zahlen............so kanns ja wohl nicht enden !
Muß ich dem Belgier sein Geld zurückzahlen oder haftet er für den Verlust des Packetes??? Wie ist die rechtliche Lage bzw. wie soll ich mich verhalten???
Schonmal vielen Dank im vorraus für eure Unterstützung und das es solche Hilfeforen überhaupt gibt.....CYA
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