hallo Leute
ich hatte von einem Verlag vor einiger Zeit das Liederheft "Lieder zum
Preise Jehovas" 1952 erworben und dann bei obiger Plattform wieder zum
Kauf angeboten. Jetzt nach mehreren Wochen kamm eine Mail von der
Plattform:
<<<<<<<
Lieber Nutzer!
Ihre Anzeige wurde gelöscht, da der von Ihnen angebotene oder gesuchte
Artikel oder die Dienstleistung bei eBay Kleinanzeigen unzulässig ist.
Der Handel mit Produkten bei eBay Kleinanzeigen ist prinzipiell
zulässig, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen die nationale
oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es
einige spezielle Grundsätze für die Nutzung von eBay Kleinanzeigen:
Grundsätze
Bitte beachten Sie, dass wiederholte Verstöße gegen unsere
Nutzungsbedingungen / Grundsätze eine Sperre des Nutzerkontos zur Folge
haben.
Wenn Sie nicht mit der Löschung Ihrer Anzeige einverstanden sind, können
Sie sich hier beschweren. Wir überprüfen unsere Entscheidung dann noch
einmal.
Ich bin nicht einverstanden. <<<<
Ende der Durchsage
Ich habe den Link "nicht einverstanden" gedrückt und gefragt, was der
spezielle Grund für die Herausnahme der Anzeige sei, zumal ich beim
grossen Ebay solche Verkaufsanzeigen schon öfter sah und z.z. auch eingestellt habe.
(ebay.de/itm/151779862808?ssPag…_trksid=p3984.m1586.l2649)
Man hätte dort das Heft ersteigern können. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.
Frage: kann sich jemand einen Reim darauf machen?
Ich hatte mal auf einem Flohmarkt ein Angebot von Wachtturm-Literatur
besichtigt. Zufällig kam ein sehr agiles Pärchen der Sekte an den Stand,
wobei der Typ ziemlich lautstark erklärte, dass jeglicher Verkauf
dieser Literatur verboten sei. Ich wies darauf hin, dass nach meiner
Ansicht der Verkäufer rechtmässiger Eigentümer der Schriften sei, mit
allen daraus resultierenden Rechten, also auch Verkauf. Er bestritt das
vehement, was ich für Unsinn hielt.
zurück zu dem dubiosen Ebay-Kleinanzeigenfall. Die Lektüre der
Marktbedingungen lies mir keinen Grund erkennen.
Frage: hatte da jemand einen schlechten Tag?
ich hatte von einem Verlag vor einiger Zeit das Liederheft "Lieder zum
Preise Jehovas" 1952 erworben und dann bei obiger Plattform wieder zum
Kauf angeboten. Jetzt nach mehreren Wochen kamm eine Mail von der
Plattform:
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Lieber Nutzer!
Ihre Anzeige wurde gelöscht, da der von Ihnen angebotene oder gesuchte
Artikel oder die Dienstleistung bei eBay Kleinanzeigen unzulässig ist.
Der Handel mit Produkten bei eBay Kleinanzeigen ist prinzipiell
zulässig, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen die nationale
oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es
einige spezielle Grundsätze für die Nutzung von eBay Kleinanzeigen:
Grundsätze
Bitte beachten Sie, dass wiederholte Verstöße gegen unsere
Nutzungsbedingungen / Grundsätze eine Sperre des Nutzerkontos zur Folge
haben.
Wenn Sie nicht mit der Löschung Ihrer Anzeige einverstanden sind, können
Sie sich hier beschweren. Wir überprüfen unsere Entscheidung dann noch
einmal.
Ich bin nicht einverstanden. <<<<
Ende der Durchsage
Ich habe den Link "nicht einverstanden" gedrückt und gefragt, was der
spezielle Grund für die Herausnahme der Anzeige sei, zumal ich beim
grossen Ebay solche Verkaufsanzeigen schon öfter sah und z.z. auch eingestellt habe.
(ebay.de/itm/151779862808?ssPag…_trksid=p3984.m1586.l2649)
Man hätte dort das Heft ersteigern können. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.
Frage: kann sich jemand einen Reim darauf machen?
Ich hatte mal auf einem Flohmarkt ein Angebot von Wachtturm-Literatur
besichtigt. Zufällig kam ein sehr agiles Pärchen der Sekte an den Stand,
wobei der Typ ziemlich lautstark erklärte, dass jeglicher Verkauf
dieser Literatur verboten sei. Ich wies darauf hin, dass nach meiner
Ansicht der Verkäufer rechtmässiger Eigentümer der Schriften sei, mit
allen daraus resultierenden Rechten, also auch Verkauf. Er bestritt das
vehement, was ich für Unsinn hielt.
zurück zu dem dubiosen Ebay-Kleinanzeigenfall. Die Lektüre der
Marktbedingungen lies mir keinen Grund erkennen.
Frage: hatte da jemand einen schlechten Tag?
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