Meine Verkaufsanzeige wurde von Kleinanzeigen gelöscht, warum?

    • Meine Verkaufsanzeige wurde von Kleinanzeigen gelöscht, warum?

      hallo Leute
      ich hatte von einem Verlag vor einiger Zeit das Liederheft "Lieder zum
      Preise Jehovas" 1952 erworben und dann bei obiger Plattform wieder zum
      Kauf angeboten. Jetzt nach mehreren Wochen kamm eine Mail von der
      Plattform:


      <<<<<<<
      Lieber Nutzer!


      Ihre Anzeige wurde gelöscht, da der von Ihnen angebotene oder gesuchte
      Artikel oder die Dienstleistung bei eBay Kleinanzeigen unzulässig ist.


      Der Handel mit Produkten bei eBay Kleinanzeigen ist prinzipiell
      zulässig, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen die nationale
      oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es
      einige spezielle Grundsätze für die Nutzung von eBay Kleinanzeigen:
      Grundsätze

      Bitte beachten Sie, dass wiederholte Verstöße gegen unsere
      Nutzungsbedingungen / Grundsätze eine Sperre des Nutzerkontos zur Folge
      haben.

      Wenn Sie nicht mit der Löschung Ihrer Anzeige einverstanden sind, können
      Sie sich hier beschweren. Wir überprüfen unsere Entscheidung dann noch
      einmal.

      Ich bin nicht einverstanden. <<<<
      Ende der Durchsage


      Ich habe den Link "nicht einverstanden" gedrückt und gefragt, was der
      spezielle Grund für die Herausnahme der Anzeige sei, zumal ich beim
      grossen Ebay solche Verkaufsanzeigen schon öfter sah und z.z. auch eingestellt habe.
      (ebay.de/itm/151779862808?ssPag…_trksid=p3984.m1586.l2649)
      Man hätte dort das Heft ersteigern können. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.


      Frage: kann sich jemand einen Reim darauf machen?

      Ich hatte mal auf einem Flohmarkt ein Angebot von Wachtturm-Literatur
      besichtigt. Zufällig kam ein sehr agiles Pärchen der Sekte an den Stand,
      wobei der Typ ziemlich lautstark erklärte, dass jeglicher Verkauf
      dieser Literatur verboten sei. Ich wies darauf hin, dass nach meiner
      Ansicht der Verkäufer rechtmässiger Eigentümer der Schriften sei, mit
      allen daraus resultierenden Rechten, also auch Verkauf. Er bestritt das
      vehement, was ich für Unsinn hielt.

      zurück zu dem dubiosen Ebay-Kleinanzeigenfall. Die Lektüre der
      Marktbedingungen lies mir keinen Grund erkennen.

      Frage: hatte da jemand einen schlechten Tag?

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    • pewebe schrieb:

      Ich denke, dass „zum Preise Jehovas“ der Stein des Anstoßes ist.
      Da weiß ja niemand, was das kostet. Du musst schon den richtigen Preis hinschreiben.

      *schnellweg*
      Dann lauf mal ganz schnell, ehe du in den Wachturm gesteckt wirst.

      " Lieder zum Preise Jehovas "

      Der Titel dürfte so rein garnichts mit Geld zu tun haben
    • peter_silie schrieb:

      Der Titel dürfte so rein garnichts mit Geld zu tun haben

      Häbitte?

      Also ich weiss ja nicht, was dieser Jehova für Preise ansetzt, aber eine vernünftige Angabe ist das so nicht. Da könnte ja jeder daherkommen und irgendwelche Preise ausfeilschen. Auch dem Jehova sein Junior scheint sich immer mal wieder ähnlich diffus geäussert haben - so soll er der Überlieferung nach mal gesagt haben "Gebt den Kaisers, was den Kaisers ist..." Scheint bei den Jehovas also irgendwie in der Familie zu liegen, sich in finanziellen Dingen unklar auszudrücken. Man könnte fast meinen, die wären die Urväter einer ganzen Sippschaft von Bankiers.


      nouvaleur schrieb:

      Zufällig kam ein sehr agiles Pärchen der Sekte an den Stand,
      wobei der Typ ziemlich lautstark erklärte, dass jeglicher Verkauf
      dieser Literatur verboten sei

      Das wird auch bei deinem Angebot der Grund gewesen sein. Da kommt irgendso ein Fuzzi und meint mal eben, Du würdest volksverhetzendes Opium fürs Volk verkaufen, das zu "verschenken" nur nervige Strickpulliträger an der Glastüre die Berechtigung haben und schon ist das Ding weg.

      Theoretisch kann dir das selbe auch mit einer Bibel, einem Koran, dem Kapital oder Mein Kampf passieren. Kommt immer nur drauf an, von welchem selbstgerechten Sendungsbewusstsein der jeweilige Melder durchdrungen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      peter_silie schrieb:

      Der Titel dürfte so rein garnichts mit Geld zu tun haben
      Häbitte?

      Also ich weiss ja nicht, was dieser Jehova für Preise ansetzt, aber eine vernünftige Angabe ist das so nicht. Da könnte ja jeder daherkommen und irgendwelche Preise ausfeilschen. Auch dem Jehova sein Junior scheint sich immer mal wieder ähnlich diffus geäussert haben - so soll er der Überlieferung nach mal gesagt haben "Gebt den Kaisers, was den Kaisers ist..." Scheint bei den Jehovas also irgendwie in der Familie zu liegen, sich in finanziellen Dingen unklar auszudrücken. Man könnte fast meinen, die wären die Urväter einer ganzen Sippschaft von Bankiers.
      Das einzige was mir noch auch dem Konfimationsunterricht hängen geblieben ist: " Preise den Herrn, den Schöpfer von Himmel und der Erde "
      Gehört aber zu einer größeren Sekte

      Glaube jetzt kaum das du nicht die menschlichen Buchständer des Verlages Wachturm kennst, welche jeden Tag vor etlichen Einkaufszentren stehen und deren oben erwähntes Gesangbuch. :sleeping:
    • also, jetzt habe ich folgendes verstanden: da kann sich einfach einer bei E-Klzg beschweren (aus welchen Motiven auch immer) und schon canceln die die Anzeige. Zu einer Prüfung der Berechtigung dieser Beschwerde kommt es erst, wenn der Betroffene VK sich auch beschwert. Dann vlt 4 Wo Bearbeitungszeit.
      Ich würde am liebsten die Anzeige gleich wieder einstellen, da Herausnahme unbegründet. Canceln die dann meinen Account, noch bevor sie meinen Wiederspruch bearbeitet haben?

      Diese saubere Verlagsgesellschaft ist durchaus daran interessiert, solchen Handel zu unterbinden, das weiss ich wohl. Nichts desto trotz findet der munter statt, z.b. bei Amazon. Deshalb handelt es sich hier wohl um einen Zufallstreffer an Verhinderungserfolg ohne wirkliche Rechtsgrundlage. Ich finde das ärgerlich, aber wie man sieht funktioniert es immer mal wieder. das genügt den "Brüdern" schon.

      beim grossen Ebay liegt ja auch das Angebot (siehe Link). da höre ich nichts von wegen unzulässig.
      ok, warten wir mal ab, was auf meinen Widerspruch hin passiert.

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    • peter_silie schrieb:

      Das einzige was mir noch auch dem Konfimationsunterricht hängen geblieben ist: " Preise den Herrn, den Schöpfer von Himmel und der Erde "

      Dann merk dir mal noch die zweite Stropfe. Stammt von ebay: Preise die Versandkosten. Ein.

      Und Preise für Schöpfer? Meinst Du eventuell das hier? google.de/?gws_rd=ssl#q=suppenkelle+Preisvergleich


      peter_silie schrieb:

      Gehört aber zu einer größeren Sekte

      Ach, ist doch egal, ob Juden, Christen allerlei Couleur, Moslems, Buddhisten oder Jahwes Zeugungsunfähige. Die heulen doch alle den selben Baum an, nur über die Art wie sie das zu machen haben schlagen sie sich dann in aller Nächstenliebe die Rübe ein.

      peter_silie schrieb:

      Glaube jetzt kaum das du nicht die menschlichen Buchständer des Verlages Wachturm kennst,

      Doch. Das sind doch die, die immer so betreten gucken bevor sie einen Standortwechsel zur nächsten Fußgängerzone in Erwägung ziehen, wenn ich mich in meiner schwarzen Kutte neben sie stelle und über mein Pentagramm hinweg unverständliche Beschwörungsformeln vor mich hin brummle.
      :D

      nouvaleur schrieb:

      also, jetzt habe ich folgendes verstanden: da kann sich einfach einer bei E-Klzg beschweren (aus welchen Motiven auch immer) und schon canceln die die Anzeige. Zu einer Prüfung der Berechtigung dieser Beschwerde kommt es erst, wenn der Betroffene VK sich auch beschwert.

      Ok, zurück zum Ernst des Lebens. Stimmt, genau so funktioniert das. Nicht unbedingt bei Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs, aber wenn Du eben solche "zwielichtige" Ware anbietest, kann dir genau das passieren. Und ob bei der Prüfung dann was rauskommt, was dir zusagt ist auch fraglich.

      Eventuell rufst Du ja mal eben bei den Jawanesischen Zeuglingen an und fragst sie ob sie das nicht freundlicherweise für fette Kohle zurückkaufen bevor Du es als Ersatz für Fettkohle in deinen Ofen steckst und das Video davon bei Juhtjuhp zum Download reinstellst und die fette Kohle über angepasste Bannerwerbung einhufst. ;) 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      peter_silie schrieb:

      Glaube jetzt kaum das du nicht die menschlichen Buchständer des Verlages Wachturm kennst,
      Doch. Das sind doch die, die immer so betreten gucken bevor sie einen Standortwechsel zur nächsten Fußgängerzone in Erwägung ziehen, wenn ich mich in meiner schwarzen Kutte neben sie stelle und über mein Pentagramm hinweg unverständliche Beschwörungsformeln vor mich hin brummle.
      :D

      Bitte beim nächsten Treffen ein Gruppenfoto in Kostüm hochladen, ich richte gerade eine Geisterbahn ein.


      nouvaleur schrieb:

      also, jetzt habe ich folgendes verstanden: da kann sich einfach einer bei E-Klzg beschweren (aus welchen Motiven auch immer) und schon canceln die die Anzeige. Zu einer Prüfung der Berechtigung dieser Beschwerde kommt es erst, wenn der Betroffene VK sich auch beschwert. Dann vlt 4 Wo Bearbeitungszeit.
      Ich würde am liebsten die Anzeige gleich wieder einstellen, da Herausnahme unbegründet. Canceln die dann meinen Account, noch bevor sie meinen Wiederspruch bearbeitet haben?

      Diese saubere Verlagsgesellschaft ist durchaus daran interessiert, solchen Handel zu unterbinden, das weiss ich wohl. Nichts desto trotz findet der munter statt, z.b. bei Amazon. Deshalb handelt es sich hier wohl um einen Zufallstreffer an Verhinderungserfolg ohne wirkliche Rechtsgrundlage. Ich finde das ärgerlich, aber wie man sieht funktioniert es immer mal wieder. das genügt den "Brüdern" schon.

      beim grossen Ebay liegt ja auch das Angebot (siehe Link). da höre ich nichts von wegen unzulässig.
      ok, warten wir mal ab, was auf meinen Widerspruch hin passiert.
      Könnte es sein das diese Glaubensgemeinschaft, eventuell wegen Urheberrechte, einen Internethandel ihrer Bücher untersagt hat und nouvaleurs zufällig gelöscht wurde, so wie es nicht jeden Falschparker erwischt.

      Hauptaufgabe liegt ja wohl im missionieren, wie ich mal gehört habe.
    • peter_silie schrieb:

      Könnte es sein das diese Glaubensgemeinschaft, eventuell wegen Urheberrechte, einen Internethandel ihrer Bücher untersagt hat und nouvaleurs zufällig gelöscht wurde, so wie es nicht jeden Falschparker erwischt.

      Wenn du den Einschub mit dem Urheberrecht weglässt hast Du den Daumen voll auf den Nagel getroffen. Wobei ich aber vermute, die bilden sich ein, aus dem Urheberrecht ableiten zu können, was anschliessend mit dem Fetzen passieren darf. Dafür spricht ja, was nonvaleur hier schon beschrieben hat.

      Problem (und deshalb habe ich oben "Mein Kampf" erwähnt): Aus dem Urheberrecht kann man das nicht herleiten. Das Urheberrecht von Mein Kampf z.B. liegt derzeit beim Freistaat Bayern und nicht mal der kann den Handel mit den ollen Schwarten aus den kürzesten 1000 Jahren der Geschichte unterbinden. Er kann damit nur so halbwegs verhindern, dass neue nachgedruckt werden. (Und auch das nur noch bis Ende diesen Jahres...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • nouvaleur schrieb:

      also, jetzt habe ich folgendes verstanden: da kann sich einfach einer bei E-Klzg beschweren (aus welchen Motiven auch immer) und schon canceln die die Anzeige. Zu einer Prüfung der Berechtigung dieser Beschwerde kommt es erst, wenn der Betroffene VK sich auch beschwert. Dann vlt 4 Wo Bearbeitungszeit.
      Ich würde am liebsten die Anzeige gleich wieder einstellen, da Herausnahme unbegründet. Canceln die dann meinen Account, noch bevor sie meinen Wiederspruch bearbeitet haben?
      Ja, das geht leider so einfach. Hatte selber mal die Erfahrung gemacht, hatte ca. 15 Verkaufsanzeigen geschalten und so ein Vollhorst hatte 2 Anzeigen als gewerblich gemeldet, Kleinanzeigen hat die dann "gelöcht" und mir fast den selben Hinweis geschickt, dass wenn es unberechtigt sein sollte...bliblablub....hab ich gemacht und so nach ca. 2 Tagen stand die Anzeige wieder von alleine on.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ach, ist doch egal, ob Juden, Christen allerlei Couleur, Moslems, Buddhisten oder Jahwes Zeugungsunfähige. Die heulen doch alle den selben Baum an, nur über die Art wie sie das zu machen haben schlagen sie sich dann in aller Nächstenliebe die Rübe ein.
      Genauso siehts aus, daher ist es egal welche Religion und wenn ihr weiteren Diskussionsbedarf darüber habt, dann macht bitte ein neues Thema auf oder verlagert es in dem Chat.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
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    • ich danke allen für die rege Teilnahme, aber nu isses dann auch jut.
      Zum Hintergrund: diese sauberen Brüder haben in den ca 150 Jahren viel Quark produziert, theologisch gesehen. Das ist denen heute peinlich. Am liebsten wäre es den Leuten, wenn die Erstempfänder das Ganze irgendwann in den Müll gegeben haben. Das Weiterreichen in andere Hände ist dagegen ein subtiles Ärgernis, da es die Peinlichkeiten am Leben hält, indem es dann auch noch andere lesen. Bei diesen Liederheften ist das allerdings noch das geringste Problem, sondern bei den Heften und Büchern.
      Natürlich hat es nichts mit Urheberrechten zu tun. Die beziehen sich doch stets auf die ungenehmigte Vervielfältigung, aber niemals auf die physische Weitergabe in andere Hände. Das wäre das Neueste.

      Ok, wenn sich in der Sache noch was tut, poste ich es hier spasshalber, damit ihr auch noch was davon habt. habe die genaue Begründung angemahnt. Mal sehen ob die sich sowas abquetschen.

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    • nouvaleur schrieb:

      ein Liederheft zwielichtig? klar, wenn z.b. das Horst-Wessellied drin wäre, aber doch nicht wenn Jehova gepriesen wird. Das kann doch nicht despektierlich sein. Wo kämen wir da hin?

      Damit meinte ich, wenn Du ein evangelisches Gesangbuch angeboten hättest wäre vermutlich gar nichts passiert.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nicht?
      Trotz solcher zwielichtigen Gesänge?

      Wie soll ich dich empfangen
      Dein König kommt in niedern Hüllen


      Und solcher doch zumindest Terrorismus verdächtigen Kampflieder:

      O dass doch bald dein Feuer brennte
      O Heiland, reiß die Himmel auf

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      nouvaleur schrieb:

      ein Liederheft zwielichtig? klar, wenn z.b. das Horst-Wessellied drin wäre, aber doch nicht wenn Jehova gepriesen wird. Das kann doch nicht despektierlich sein. Wo kämen wir da hin?
      Damit meinte ich, wenn Du ein evangelisches Gesangbuch angeboten hättest wäre vermutlich gar nichts passiert.
      ok, es ist dann wohl theologisch-klerikaler Rassismus (gleich greift die Redaktion ein und beamt uns in ein Sektiererforum)

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