Funktionstüchtiger Artikel auf einmal defekt

    • Funktionstüchtiger Artikel auf einmal defekt

      Hallo,

      ich habe einen MP3 Player fürs Auto versteigert,
      der Funktionstüchtig war.

      Nun hat mir der Käufer gemailt, das der Artikel defekt sei,
      die Verpackung war einwandfrei.
      Jedoch soll sich der Player nicht mehr einschalten.

      Ich vermute einen Fehlerhaften Anschluss.

      Der Käufer droht mir nun mit einer Anzeige,
      wenn ich den Artikel nicht zurück nehme.

      Wie ist hier die Rechtliche Lage???

      Muß ich beweisen, dass der Player funktionstüchtig war?????
    • Funktionstüchtiger Artikel auf einmal defekt

      Hallo STH und willkommen an Bord !!!

      Muß ich beweisen, dass der Player funktionstüchtig war?????


      Das ist eine gute Frage !! Hier erscheint allerdings das nächste Problem: Wenn ja, wie soll man es beweisen können ??

      Wohnt der Käufer weit weg, oder besteht die Möglichkeit die Funktion selbst noch einmal vor Ort (beim Käufer) zu überprüfen? Zumindest kann man so feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Defekt am Gerät handelt, oder ob der Käufer nur schnell sein Geld zurückhaben möchte - das Gerät aber selstverständlich behalten ...

      Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall, wo ich ein fast neues CD-Autoradio versteigert hatte. Das Radio lief einwandfrei, ohne irgendwelche Problem. Radio verkauft - Käufer kam aus dem gleichen Ort. Das Radio war zum Zeitpunkt des Verkaufs sogar noch im Fahrzeug verbaut und im täglichen Einsatz, ein Vorführen wäre also ohne weiteres möglich gewesen. Der Käufer machte einen Termin mit mir aus um sich das Gerät abzuholen.

      Nun hatte er aber nicht den benötigten Adapterstecker für das Radio und wollte sich - um Geld zu sparen (kostet immerhin 40,- EUR !!) - selbst einen Stecker basteln (löten). Nach einer woche schrieb er mich bitterböse per eMail an, das Radio sei defekt, würde nicht funktionieren. Ich bot ihm an, mit meinem Fahrzeug und dem original Adapter zu kommen und das Gerät auf Fehler zu testen. Das wollte der Käufer aber nicht. Ich sollte ihm sein Geld zurück überweisen, er würde das Gerät dann behalten und wieder bei eBay einstellen, natürlich als defekt.

      Habe ich mich aber nicht drauf eingelassen, auch nicht auf seine Drohungen, daß er einen Anwalt einschalten wollte. Ich hatte reichlich Zeugen, daß das Gerät bis zum Ausbau und dem direkten Übergeben an den Käufer 100%ig in Ordnung war.

      Falls er durch falsches Anschließen im Gerät einen Defekt selbst hervorgerufen hat, ist er selbst schuld. Ich vermute in meinem Fall aber eher, daß es wirklich nur darum ging, den Kaufpreis zurück zu bekommen und das Gerät trotzdem verwenden. Denn ich habe bis heute nichts mehr von ihm gehört ... eigentlich müßte ich mal hinfahren, weiß ja wo er wohnt. Nur um zu gucken, ob das Gerät im Auto verbaut ist.

      In Deinem speziellen Fall kann ich leider nur nochmal das wiederholen, was ich bereits oben geschrieben habe. Versuch Dich von dem Zustand des Gerätes selbst zu überzeugen. Ich denke dennoch, es wird schwierig hier eine angemessene Lösung zu finden.

      Es stellen sich weitere Problem dar:
      1. Du erstattest dem Käufer das Geld und er verschickt die Ware nicht.
      2. Du erstattest dem Käufer das Geld, er verschickt, das Radio kommt aber nicht an.
      3. Nach Erstattung und Zusendung hast Du ein defektes Gerät.[/list=1]
        Natürlich sind Punkt 1 und 2 reine Spekulation, mittlerweile sieht man ja viele "Betrüger" bei eBay. Ich möchte hiermit Deinen Käufer nicht als Betrüger hinstellen, bitte nicht falsch verstehen. Aber man muß - gerade bei eBay - heutzutage immer vom schlechtesten Fall ausgehen.

        Hast Du mal einen Link zur Auktion, daran kann man unter Umständen schon viel erkennen. Danke.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • Der Kaufer wohnt sehr weit entfernt,
      so dass eine Überprüfung vor Ort entfällt.

      Gehen wir aber einmal davon aus,
      er hat das Gerät wirklich falsch angeschlossen und es ist defekt.

      Wie ist da die Rechtslage??
      Denn der Käufer hat mir schon mit einer Anzeige gedroht.
      Er meint der Verkäufer muß bis zu 6 Monaten nach der Auktion noch nachweisen, dass der Artikel funktionstüchtig war.

      EDIT: Link zur Auktion ---> HIER.
    • RE: Funktionstüchtiger Artikel auf einmal defekt

      Original von 5er-Fahrer

      1. Du erstattest dem Käufer das Geld und er verschickt die Ware nicht.
      2. Du erstattest dem Käufer das Geld, er verschickt, das Radio kommt aber nicht an.
      3. Nach Erstattung und Zusendung hast Du ein defektes Gerät.[/list=1]
        [/quote]

        Diese Varianten würde natürlich kein VK praktizieren.
        Erst Ware zurück, dann gibt es Geld.

        Eher wäre denkbar, dass er das gleiche Gerät hat welches defekt ist und dir dieses zurückschickt. Hast du die Seriennummer notiert?

        Von der Materie selbst habe ich leider keine Ahnung und ob durch falschen Anschluß so etwas kaputt gehen kann. Evtl. gibt es irgendwelche Kompatibiltätsprobleme mit der Autoelektronik.

        Im Grunde muß der ersteigerte Artikel die zugesicherte Eigenschaft haben, aber leider gibt es immer das Problem der Beweisführung...für beide Seiten.
        War es denn ein Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss?
        Um welchen Warenwert geht?

        Ein Link wäre nicht schlecht. Gerne auch per PN, wenn du ihn nicht öffentlich zeigen möchtest.
        Gruß
        Eric

        [EDIT]
        unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten :D

        also aus deinem eBay-Nick kann man schon auf einen gewerblichen Händler schließen. Von daher hätte der Käufer mit der 6 monatigen Beweispflicht schon recht. Ob du wirklich einer bist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
        Bei Anbietern die irgendwas mit Shop haben könnten vor Gericht schlechte Karten haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Flateric ()

    • Funktionstüchtiger Artikel auf einmal defekt

      heist das im umkehrschluss das privatpersonen dieser beweispflicht nicht unterliegen???


      So könnte man es herauslesen ... allerdings bin ich überfragt ---> FLATERIC bitte melden !!

      Diese Varianten würde natürlich kein VK praktizieren.
      Erst Ware zurück, dann gibt es Geld.


      Stimmt, aber es gibt immer wieder Verkäufer, die entweder neu bei eBay sind, oder nur wenig Erfahrung haben. Und bei denen könnte man davon ausgehen, daß sie so handeln, um Ärger und / oder einer negativen Bewertung aus dem Weg zu gehen!

      Was die technischen Sachen angeht, ob es wirklich nur am (eventuellen) Vertauschen der Kabel gelegen hat, kann ich nicht beurteilen. Heutzutage sind Steckverbindungen eigentlich immer so konstruiert, daß ein Vertauschen nicht möglich ist !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • also ich bin kein Profi-Jurist, aber so viel ich weiß, greift das neue Verbraucherschutzgesetz nur beim Handel von B2C und nicht bei C2C.

      Im Gegensatz zum Händler kann man als Privatperson die Sachmängelhaftung ausschließen. Im Prinzip haftest du nur für die beschriebenen Eigenschaften bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Abgabe beim Transportunternehmen). Das gilt natürlich nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, d.h. du wusstest von dem Mangel.

      Gruß
      Eric
    • Also einen Mangel den es nicht gibt, kann man eigendlich nicht beschreiben.

      Ob das Gerät wirklich defekt ist, weiß ich ja nicht mal,
      aber es wäre sicher für den Käufer kein Problem es mutwillig zu zerstören.

      Wie gesagt, der Käufer hat zumindest gesagt, dass das Gerät einwandfrei verpackt war.

      Angenommen es geht vor gericht,
      bin ich als Privatperson in der Beweispflicht zu zeigen,
      das das Gerät funktionstüchtig war, bevor ich es abgeschickt habe??

      Wenn ja, wie soll ich das machen??

      -------------------

      Der Käufer hat mir angeboten,
      dass gerät gegen 230,- zurück zu nehmen,
      ich hätte also ca. 15Euro für die evtl. Reparatur..??
      Soll ich das Angebot annehmen??
    • es gibt eigentlich nur folgende Möglichkeiten:
      [LIST=1]
      funktionierendes Gerät verschickt - in Ordnung angekommen - Käufer hat es geschrottet
      oder er hat ein defektes Gerät, dass er dir jetzt unterjubeln will (Seriennummer notiert?)
      funktionierendes Gerät verschickt - defekt angekommen - Transportschaden
      jetzt nicht mehr reklamierbar
      defektes Gerät verschickt - K beschwert sich zurecht
      [/LIST=1]
      Je nachdem in welchem Zustand du es versendet hast, würde ich handeln.
      Wenn es wirklich in Ordnung war, würde ich es nicht zurücknehmen.
      Kann denn beim Ausbau etwas kaputt gegangen sein? Das merkt man ja dann nicht mehr.

      Du könntest auch anbieten, es erstmal zu testen. Vielleicht besteht ja doch irgendein Kompatibilitätsproblem. Wenn es dein Gerät ist und noch in Ordnung ist verkaufst du es nochmal und gut ist.
      Wenn nicht geht die Streiterei weiter.
      Allerdings solltet ihr euch vorher über die Kosten der Hin- und Herschickerei einig werden.

      Besteht eigentlich noch die Möglichkeit einer Garantieabwicklung??

      [QUOTE]Angenommen es geht vor gericht,
      bin ich als Privatperson in der Beweispflicht zu zeigen,
      das das Gerät funktionstüchtig war, bevor ich es abgeschickt habe??

      Wenn ja, wie soll ich das machen??[/QUOTE]
      Das ist genau so schwer, wie die Gegenpartei beweisen kann, dass du es defekt abgeschickt hast.

      [QUOTE]ich hätte also ca. 15Euro für die evtl. Reparatur..??[/QUOTE]
      mit Versandkosten und eBay-Gebühren bleiben nicht mal mehr die.

      Die Entscheidung kann dir leider keiner abnehmen.
      Wie du es machst ist es wahrscheinlich verkehrt. Entweder du lässt es und kassierst die nächste Rote oder du machst evtl. einen finanziellen Verlust, weil du plötzlich ein defektes Gerät hast.
      Gruß
      Eric[/list]