Angebot beendet - Höchstbietender antwortet nicht

    • SohnvonKlaus schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Du könntest jetzt noch den (die) Text(e) der Mail(s) hier einstellen, die Du dem Höchstbietenden nach dem Abbruch der Auktion übersandt hast, damit man sich das mal anschauen kann.
      Hallo yardsaleholland,
      sie waren der Höchstbietende für folgende Artikelnummer: 191663372198.


      Ich habe das Angebot beendet, weil es sich um ein 13,3 Zoll MacBook und
      nicht um ein 15 Zoll MacBook wie beschrieben. Meine Frage lautet nun,
      möchten Sie trotzdem für 165 € + Versand das Gerät kaufen oder haben Sie
      kein Interesse?


      Ich freue mich auf Ihre Rückantwort.


      Mit freundlichen Grüßen
      SohnVonKlaus

      Diese Mail an den damals Höchstbietenden sollte genügen, eine weitere ist m.M. nach nicht notwendig. 2-3 tage verstreichen lassen, dann wieder einstellen. Das ist eine Frage, ob er interessiert wäre, aber kein irgendwie verbindliches Angebot.
      Da ja wegen eines (schwerwiegenden) Grundes abgebrochen wurde, kann eigentlich sofort neu und verbessert eingestellt werden. Die Mail an den Höchtsbietenden war sogar eigentlich überflüssig.
    • Kaiolito schrieb:

      @'schabbes

      Ich habe bezügl. der Frist keine andere Meinung als du, möchte nur auf "Nummer sicher" gehen.
      Da wir hier alle das MhM kritisieren, ist erst nach Einstellung des Textes klar, dass zum einen keine Annahmefrist gesetzt wurde und zum anderen, dass es sich um ein eindeutiges Kaufangebot handelt, welches aber außerhalb der abgebrochenen Auktion (mit entsprechender Grundnennung) unterbreitet wurde.

      Alleine schon die von dir angesprochene Höflichkeit verpflichtet den VK zur Setzung einer letzten Frist, in der der vermeintlich Höchstbietenede annehmen kann. Es ist auch höflich, bis zum Ablauf der Frist zu warten um wiedereinzustellen.

      Ob man das vielleicht noch freundlicher bei einem Angebot schreiben kann? Klar, ist sicher möglich aber nicht zwingend erforderlich.
      Finde es grundsätzlich fair, das Angebot unterbreitet zu haben und nun eine Frist zur Annahme zu setzen.
      Außerdem ist dann ganz sicher rechtlich alles einwandfrei, wenn denn das Notebook tatächlich kleiner ist, als angeboten.
      Auch hier stimme ich Dir zu. Sind wir auch nur um Nuancen auseinander. Mit einem Schreiben ähnlich Deiner Formulierung kann man sehr fair und höflich nochmal auf den Bieter eingehen, wenn man möchte. Hab ich kein Problem damit.

      Die "Höflichkeit" hab ich ja eh nur angesprochen, weil es eben so ist, dass man durch (nicht mal so beabsichtigte) Rigidität manchmal Dinge erst zum Problem treiben kann. Dann lieber nicht.
      Am "rechtlichen" ändert der Tonfall sowieso meistens nichts.

      So, nun aber genug, auch damit der vielberatene TE zur Ruhe kommt :)
    • schabbesgoi schrieb:

      Es ist Deine Verantwortung daraus die Schlüße zu ziehen.
      Deshalb hatte ich die Frage gestellt, ob TE den Text in der eBay-Comm. als Lösung markiert hat, weil das im Falle "ja" für mich der Hinweis war, dass das mit dem berechtigten vorzeitigen Beenden der Auktion wohl nicht so verstanden worden ist, wie es TE HIER nahegebracht worden ist.

      Kaiolito schrieb:

      es bestehen keine Ansprüche aus der Auktion, allenfalls aus dem Angebot des Verkaufes, welches nach dem berechtigten Abbruch getätigt wurde.
      Nur rein "sicherheitshalber" würde ich die Nachricht von TE an den Höchstbietenden als "Angebot" (im Sinne BGB) werten, ich tendiere eher dazu:

      monza30 schrieb:

      Das ist eine Frage, ob er interessiert wäre, aber kein irgendwie verbindliches Angebot.
      Aber es schadet sicherlich nichts, die erneute Nachfrage "sicherheitshalber" noch mit einer (kurzen) Frist zu versehen.