biguhu schrieb:
Entschuldige, aber du schreibst da so viel Unsinn, dass ich gar nicht weiß, was ich zuerst berichtigen soll. Allein die Chronologie Gerichtsvollzieher - Haftbefehl - Gericht ist schon abenteuerlich. Ebenso der Haftbefehl vor der Strafanzeige. Bitte halte dich doch bitte mit solchen Posts in Zukunft aus den Themen heraus, sonst besteht die Gefahr, dass ein Leser, gar der Fragesteller, das auch noch glaubt.
Natürlich ist die Reihenfolge falsch! Es gab dabei auch keine Reihenfolge! Tut mir leid, dass ich keine perfekten Romane antworte, sondern mit einigen Wörtern zusammenfassend unwissende aufkläre.
Ob der Inhalt nun perfekt ist, fehlerfrei oder sich das Gesetz mit den Jahren geändert hat, ändert nichts daran, dass ich helfen will.
Erst vor paar Wochen wurde mein Text wegen Versand-Auflagen und "Geld zurück von gewerblichen Verkäufern" zerpflückt und jeder musste klugscheißen. Woraufhin dann ein weiterer Klugscheißer den Klugschiss des Anderen als falsch betitelte.
Fassen wir mal zusammen: Es gibt die Einen, die lernen aus Jahrelanger Arbeit und Erfahrung, dann die, die es studiert haben oder sich all ihr Wissen aus Internetforen aneignen. Die Meinungen und Erfahrungen sind immer unterschiedlich, so auch oft Gerichtsverfahren. Wenn jeder auf dem Anderen rumhackt, ist dabei niemandem geholfen.
Dieser Satz sollte "entweder oder heißen":
Entweder der Täter gibt es vorab zu und der Täter wird zu keiner Gerichtsverhandlung gebeten oder der Täter gibt es nicht zu und es kommt zur Gerichtsverhandlung!
Das ist Punkt 1. Daran gibt es nichts zu rütteln! Diesen Fall hatte ich 2 Mal, dass der Täter abstritt, der Schuldige zu sein und es kam jeweils zu einer Verhandlung vor Gericht, bei der aber nur mein Anwalt anwesend sein musste.
Bei den anderen Fällen, die sich 1 Jahr und paar Monate hinzogen, ging alles den amtlichen weg,nach normalen Aufforderung und Wohnsitz-Ermittlung wurde nach einem Urteil des Amtsgerichts der Gerichtsvollzieherauftrag erteilt. Danach hat der Herr sich geweigert die Tür zu öffnen, ist auch zur Vorladung nicht erschienen und ohne Neuanmeldung umgezogen. 6 weitere Monate später wurde dann ein Haftbefehl erlassen. Es spielt keine Rolle ob Sie das nun glauben oder nicht, so ist es gewesen.
Es gibt Menschen, die haben extrem viel Zeit in Ihrem Leben und verbringen ihr ganzes Leben in Foren, um Gutes zu tun. Tut mir leid, dass ich bei der textlichen Ausführung nicht ganz so viel Lebenszeit verschwende. und trotzdem Gutes tun will.
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